Weko beanstandet Glasfaser-Verträge in Genf und Fribourg
Die Wettbewerbskommission (Weko) hat festgestellt, dass auch die Glasfaser-Kooperationsverträge für die Stadt Genf und den Kanton Fribourg Kartellabreden enthalten, die wirksamen Wettbewerb beseitigen könnten.
Die Glasfaser-Kooperationsverträge für die Stadt Genf und den Kanton Fribourg enthalten laut Wettbewerbskommission (Weko) Kartellabreden. Daher könnten sie nicht im Voraus sanktionsbefreit werden, wie die Weko mitteilt. In beiden Kooperationen seien Vertragsklauseln enthalten, die Abreden über Mengen und Preise darstellen und den angestrebten Wettbewerb stark beeinträchtigen könnten, heisst es weiter.
Im Kanton Fribourg haben Groupe E und Swisscom ein Gemeinschaftsunternehmen als Kooperationsmodell gewählt. Die dort beanstandeten Klauseln sehen unter anderem für Vorleistungsprodukte für rund 40 Jahre fixe Verkaufspreise und Mindestabnahmemengen vor, wie die Weko schreibt.
Nicht alle Klauseln abgeändert
In Genf haben SIG und Swisscom von ihrem Recht Gebrauch gemacht, kritische Vertragsbestimmungen von der Weko vorab überprüfen zu lassen, um so eine rechtsverbindliche Sanktionsbefreiung für die gesamte Vertragslaufzeit von rund 40 Jahren zu erhalten. Die Klauseln sehen insbesondere die Ausgleichszahlungen vor, welche den Anreiz der Partner, die volle Kapazität der Netzinfrastruktur zu nutzen, schwächen könnten. SIG und Swisscom hätten aber trotz intensiver Gespräche keine Möglichkeit gesehen, sämtliche wettbewerbsrechtlich heiklen Klauseln abzuändern.
Die Kooperationen würden nicht verboten und der Bau der Glasfasernetze nicht behindert. Vielmehr sorge die Weko dafür, dass der Wettbewerb spielen könne und dieser die Rahmenbedingung für die Nutzung der Netzwerke der nächsten Generation bilde.
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