Weko wirft Swisscom Missbrauch bei den ADSL-Diensten vor
Die Wettbewerbskommission (Weko) stellt in einer Presseerklärung von gestern Mittwoch fest, Swisscom missbrauche ihre marktbeherrschende Stellung bei den ADSL-Diensten, in dem sie Bluewin gegenüber Konkurrenten bevorzuge. In einer Verfügung vom 15. Dezember verpflichtet die Weko Swisscom, auf ihr Rabattsystem zu verzichten, das Bluewin im Vergleich zu ihren Konkurrenten tiefere Netzbenutzungspreise einräume. Die Rabatte bewirkten eine Diskriminierung und liessen sich nicht durch ökonomische Gründe rechtfertigen, begründet die Weko. Für unabhängige Anbieter von Internet-Diensten sei das Netzwerk der Swisscom die einzige Möglichkeit, ihre Kundinnen und Kunden schweizweit zu erreichen. Damit will die Weko den Wettbwerb auf dem stark wachsenden Markt für Breitbanddienste aufrechterhalten. Swisscom bestreitet die Vorwürfe und will gegen den Entscheid eine Beschwerde bei der Rekurskommission einreichen. Zum Vorwurf, die Swisscom beherrsche den Markt, verweist der Telco auf das Breitbandangebot von Cablecom: Die ADSL-Technologie stehe in direktem und intensivem Wettbewerb mit den Breitband-Internet-Angeboten der Kabelnetzbetreiber, die ein ähnliches Wachstum verzeichnen, heisst es in einer Pressemeldung. Die starke Marktposition der Kabelnetzbetreiber sei bei der Prüfung der Wholesale-Märkte zu wenig berücksichtigt worden. Aufgrund der bestehenden Marktsituation liege darum keine Marktbeherrschung durch Swisscom vor. Swisscom wendet sich zudem gegen den Vorwurf der Weko, die Tochtergesellschaft Bluewin werde über ein spezielles Rabattsystem bevorzugt. Diese Rabatte würden allen Providern gewährt, die eine bestimmte Anzahl Kunden erreicht hätten, verteidigt sich Swisscom. Freigesprochen hat Weko Swisscom allerdings vor dem Vorwurf, sie würde Bluewin quer subventionieren. Laut Untersuchungen der Weko weist Bluewin keine strukturellen Defizite auf, was eine notwendige Voraussetzung für eine unzulässige Quersubventionierung sei.
Die Weko hatte Swisscom bereits beim Beginn des Verfahrens am 6. Mai 2002 im Sinne einer vorsorglichen Massnahme verpflichtet, allen Anbietern von ADSL-Internetanschlüssen den gleichen Rabatt wie ihrer Tochter Bluewin zu gewähren.
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