ZH-Regierung: Zeit nicht reif für E-Government

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Der Zürcher Regierungsrat hat dem Kantonsrat einen Zwischenbericht über die Rechtsetzungsarbeiten zu E-Government vorgelegt. Diese hätten drei Hauptziele: Elektronisch angebotene Informationen und der elektronische Verkehr mit staatlichen Behörden sollen möglichst umfassend zulässig und möglichst niederschwellig zugänglich sein. Die Regelungen sollen unter Beibehaltung von Sicherheit und Qualität im bisher gewohnten Ausmass auf das Notwendigste beschränkt werden. Schliesslich soll mit einer entsprechenden Ausgestaltung des Service Public eine digitale Spaltung der Gesellschaft verhindert werden. Mit der Einführung der digitalen Signatur und einigen Gesetzesänderungen auf nationaler Ebene seien die Voraussetzungen für wirkliches E-Government noch nicht geschaffen. Solche Lösungen setzten zudem einen allgemein anerkannten Entwicklungsstand voraus, der noch nicht erreicht sei. Der Versuch, einen solch komplexen Regelungsbereich in einen kompakten Erlass aus einem Guss zu fassen, laufe Gefahr, ein abstraktes und vom Regelungsgegenstand isoliertes Ergebnis zu liefern. Der Regierungsrat schlägt daher vor, die Rechtsetzungsarbeiten beim e-Government in drei Bereiche zu unterteilen: Information, Verfahren und Organisation. Information meint im Wesentlichen die Bereitstellung und den Zugriff auf staatliche Informationen und Daten. Das Verfahren betrifft hauptsächlich den Rechtsverkehr mit staatlichen Behörden. Die Organisation beinhaltet Fragen des Service Public, der Sicherheit, der Finanzierung etc. Für jeden Bereich sollen in je gesonderten Konzepten die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Einführung von e-Government erarbeitet werden.