Nach Entscheid des Europäischen Gerichtshofes

Google stellt ein Formular für Löschanträge bereit

Uhr | Aktualisiert
von Marion Ronca und Hélène Lelièvre

Google stellt neu ein Formular für Löschanträge bereit. Damit können europäische Internetnutzer die Entfernung von Suchresultaten, die sie betreffen, einfordern.

Richterhammer und Tastatur. Rechtssicherheit im Internet. Webauktionen. (Quelle: Erwin Wodicka)
Richterhammer und Tastatur. Rechtssicherheit im Internet. Webauktionen. (Quelle: Erwin Wodicka)

Google hat ein Formular eingeführt, mit welchem europäische Internetnutzer die Löschung von unangemessenen Suchergebnissen, die ihren Namen enthalten, beantragen können. Diese Ankündigung steht in direktem Zusammenhang mit der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs zum Recht auf Vergessen im Internet. Konkret räumt die Entscheidung jeder Person das Recht ein, Google aufzufordern, persönliche Informationen, die sie betreffen, in Googles Suchergebnissen zu löschen. Das Internetunternehmen hat in Reaktion auf diesen Entscheid das Formular "Antrag auf Entfernung aus den Suchergebnissen gemäss Europäischem Datenschutzrecht" online gestellt.

Individuelle Beurteilung

Um die Löschung von Informationen aus den Suchergebnissen zu beantragen, müssen Internetnutzer das bereitgestellte Formular ausfüllen. Danach will Google jede Anfrage individuell beurteilen. Es sollen jene Suchergebnisse beseitigt werden, die "in Anbetracht aller Umstände des Einzelfalls, insbesondere der verstrichenen Zeit, den Zwecken, für die sie verarbeitet worden sind, nicht entsprechen, dafür nicht oder nicht mehr erheblich sind oder darüber hinausgehen".

Google will nach eigenen Aussagen das richtige Gleichgewicht finden zwischen Schutz der Privatsphäre des Individuums und dem Recht der Öffentlichkeit, Informationen beziehen und verbreiten zu können. Entsprechend will das Unternehmen nicht nur überprüfen, ob Informationen veraltet sind, sondern auch wie gross ihr öffentliches Interesse ist, "zum Beispiel, ob es um finanzielle Betrugsfälle, Berufsvergehen oder Amtsmissbrauch, strafrechtliche Verurteilungen oder das öffentliche Verhalten von Regierungsbeamten geht."

Umsetzung wider Willen

In einem Interview mit der Financial Times zeigte sich Google-Chef Larry Page unzufrieden mit der Entscheidung des Europäischen Gerichthofes. Page glaubt, dass die Einhaltung der Vorschrift, das Innovationspotenzial des Internets beschränken könnte. Auch glaubt Page, dass die neue  Regulierung repressiven Regimes in die Hände spielen könnte. "Sie wird von anderen Regierungen benutzt werden, die nicht so fortschrittlich sind wie Europa, um damit schlechte Sachen zu machen." Wie Page ausführt, hätte er sich gewünscht, dass Google stärker in die Debatte miteinbezogen worden wäre.

Gebrauchsanweisung

Um das Formular auszufüllen, benötigen Internetnutzer eine elektronische Identitätskarte mit Foto. Sie werden zunächst das Land auswählen müssen, für welches der Antrag gestellt wird. Die Schweiz zählt zu den Ländern, für welche der Beschluss rechtskräftig ist. Die Antragssteller werden darüber hinaus die Links zusammenstellen müssen, die sie als unangemessen erachten, und ihren Antrag begründen.