Urteil des Europäischen Gerichtshofs

"Recht auf Vergessen" nun auch bei Microsofts Bing

Uhr | Aktualisiert

Wer bei Bing unerwünschte Sucheinträge löschen lassen will, kann dies neu beantragen. Bing stellt für EU-Bürger ein entsprechendes Online-Formular bereit.

Nach Google bietet nun auch Microsofts Suchmaschine Bing ein Antragsformular an, um unerwünschte Suchergebnisse zu löschen. Dies berichten verschiedene Medien unter Berufung auf die Schweizerische Depeschenagentur.

Das Formular basiert auf einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH), der für EU-Bürger das Recht auf Vergessen im Internet fordert.

Privatsphäre wichtiger als öffentliches Interesse?

Wer bei Bing eine solche Löschung beantragt, muss diese begründen und Angaben zur eigenen Person sowie der eigenen Rolle in der Gesellschaft machen. Wie Google wird auch Bing den Antrag entsprechend prüfen und dann entscheiden, ob ihm stattgegeben wird oder nicht.

Konkret stellt sich die Frage, ob der Schutz der Privatsphäre einer einzelnen Person schwerer wiegt als das öffentliche Interesse an freier Meinungsäusserung und freier Verfügbarkeit von Informationen, wie Bing im Antragsformular schreibt.

Ansturm bei Google

Google hatte dem Urteil des EuGH Ende Mai gegen den eigenen Willen stattgegeben und ein entsprechendes Online-Formular bereit gestellt. Google-Chef Larry Page glaubt unter anderem, dass die Einhaltung der Vorschrift das Innovationspotenzial des Internets beschränken könnte. Nichtsdestotrotz scheint ein Interesse der Nutzer vorhanden zu sein: Die Publikation des Formulars hatte zu einem Ansturm von Löschanträgen geführt - allein am ersten Tag gingen bei Google 12'000 Gesuche ein.

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