Pensionsguthaben eingefroren

Beschlagnahmung in Seco-Affäre bestätigt

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von Christoph Grau

Die Aufarbeitung der Seco-Affäre geht weiter. Laut Entschluss der Beschwerdekammer des Bundesstrafgerichts darf das Altersguthaben des Ex-Kadermanns im Seco beschlagnahmt werden. Dieser will gegen den Entscheid angehen.

Richterhammer und Tastatur. Rechtssicherheit im Internet. Webauktionen. (Quelle: Erwin Wodicka)
Richterhammer und Tastatur. Rechtssicherheit im Internet. Webauktionen. (Quelle: Erwin Wodicka)

Die Beschwerdekammer des Bundesstrafgerichts hat die Beschlagnahmung des Vermögens des Seco-Kadermanns bestätigt, dem Bestechlichkeit im Amt vorgeworfen wird. Die Entscheidung datiert auf den 6. November 2014.

Beschlagnahmung als unrechtmässig empfunden

Als Sicherheit für eine mögliche Strafzahlung von 900'000 bis 1'000'000 Franken hat die Bundesanwaltschaft das Pensionsguthaben des Beschuldigten beschlagnahmt, welches im zum 1. April ausgezahlt werden sollte. Dieser hat dagegen Beschwerde eingelegt, da es sich dabei um sein gesamtes Alterkapital handeln würde. Dem Beschuldigten stünden jetzt nur noch 90'000 Franken aus einer Lebensversicherung zur Verfügung, womit er seinen Lebensunterhalt in den nächsten Jahren nicht bestreiten könne.

Dem Beschuldigten sei bereits seine Liegenschaft in der Schweiz, im Wert von 1'000'000 Franken, beschlagnahmt worden. Ausserdem habe er den Verkaufserlös einer Liegenschaft in Spanien von 600'000 bis 800'000 Franken hinterlegt. Damit sieht er den potentiellen Streitwert mehr als gedeckt. Das Bundesgericht ging jedoch nicht auf die Ausführungen des ehemaligen Seco-Kadermanns ein und erhielt die Beschlagnahmung aufrecht. Gegen das Urteil will der Angeklagte weiterziehen.

Die Bestechungsaffäre

Dem als A. bezeichneten Ex-Kadermann wird vorgeworfen: "von 2004 bis 2013 in seiner Funktion als Leiter der Organisationseinheit B. des Staatssekretariates für Wirtschaft (Seco) die Möglichkeit zur Erbringung von Informatikleistungen durch eine IT-Firma beeinflusst zu haben und dafür Bargeldzahlungen im Umfang von mehr als 700'000 Franken und weitere Vorteile im Umfang von rund 200'000 Franken von den Geschäftsleitern der IT-Firma erhalten zu haben."

Anfang des Jahres war die Korruptionsaffäre um A. publik geworden. Er soll Bestechungsgelder von Fritz & Macziol Schweiz entgegen genommen haben. Als Gegenleistung habe er der Firma, nach Überzeugung der Bundesstaatsanwaltschaft, Aufträge zugeschanzt.

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