Weniger Telefonüberwachungen

So oft überwachen Schweizer Strafverfolgungsbehörden

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2014 haben Schweizer Strafverfolgungsbehörden weniger Überwachungsmassnahmen angeordnet als 2013. Die IP-Adress-Abfragen nahmen allerdings zu.

Big Brother is watching you. (Quelle: Creative Commons Attribution-ShareAlike 2.0 Generic: www.flickr.com/photos/doctorow/ )
Big Brother is watching you. (Quelle: Creative Commons Attribution-ShareAlike 2.0 Generic: www.flickr.com/photos/doctorow/ )

Die Schweizer Strafverfolgungsbehörden haben letztes Jahr beim Dienst Überwachung Post- und Fernmeldeverkehr (Dienst ÜPF) rund 9679 Überwachungsmassnahmen angeordnet. Laut dem Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartement sind das rund 10 Prozent weniger als 2013. Zurückgegangen seien auch die Anordnungen zur Suche und Rettung von vermissten Personen (Notsuchen) und die Auskunftserteilungen, heisst es in einer Medienmitteilung.

Weniger Notsuchen, mehr IP-Adressen-Abfragen

Zur Echtzeitüberwachung zählen die Strafverfolgungsbehörden das Abhören von Telefonaten und das Mitlesen von E-Mails. 2014 wurde dies 3344 Mal gemacht, im Jahr davor 3770 Mal. Auch die rückwirkende Überwachung (Verbindungsnachweise) nahm ab. 2013 wurden sie 6872 Mal angeordnet, letztes Jahr 6335 Mal. Dabei ist zu beachten, dass eine Person - beispielsweise wenn sie mehrere Telefone nutzt - mehrmals überwacht werden kann. Die Zahl der Notsuchen (die Suche und Rettung von vermissten Personen) sank gegenüber dem Vorjahr um rund 10 Prozent auf 462.

2014 holten die Strafverfolgungsbehörden auch weniger Auskünfte beim Dienst ÜPF ein. Technisch-administrativen Auskünfte (Angaben zu Fernmeldeanschlüssen, Identifikation von Personen) sanken um rund 9 Prozent auf 4'478. Die einfachen Auskünfte (Telefonbuchabfragen, IP-Adress-Abfragen) wurden hingegen häufiger verlangt. Sie sind um knapp 4 Prozent auf 198'019 gestiegen.

Widerhandlungen gegen das Betäubungsmittelgesetz

Rund 40 Prozent der Überwachungsmassnahmen seien wegen schweren Widerhandlungen gegen das Betäubungsmittelgesetz angeordnet worden. Ein Drittel betrifft laut Mitteilung schwere Vermögensdelikte, der Rest diverse Deliktsarten, darunter schwere Gewalt- und Sexualdelikte.

Für die Massnahmen entrichteten die Strafverfolgungsbehörden letztes Jahr rund 13'634'589 Franken Gebühren. Das sind rund 8 Prozent weniger als 2013. Den Post- und Fernmeldedienstanbietern sind Entschädigungen in der Höhe von 10'135'592 Franken vergütet worden, rund 2 Prozent mehr als 2013. Hierbei ist zu beachten, dass diese Statistik nur Überwachungen aufführt, die 2014 angeordnet wurden. Die Bezahlung der Gebühren erfolge jedoch erst mit Abschluss der Überwachungsmassnahme - also teilweise erst im Jahr 2015.

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