Nachrichtendienstgesetz

Generalvollmacht zur Überwachung – oder doch nicht?

Uhr | Aktualisiert
von Marcel Urech

Der Ständerat wird schon bald über das neue Schweizer Nachrichtendienstgesetz abstimmen. Die Opposition ist laut, doch die Befürworter sind in der Überzahl. Die Redaktion hat sich umgehört – und auch den Nachrichtendienst zu Wort kommen lassen.

Der Nationalrat ist Bundesrat Ueli Maurer gefolgt und hat Mitte März das neue Nachrichtendienstgesetz mit 119 zu 65 Stimmen (bei 5 Enthaltungen) gutgeheissen. Dagegen stimmten Grüne, SP und Grünliberale. Die bürgerliche Mehrheit  befürwortete die Vorlage geschlossen. Nun wird das Gesetz im Ständerat beraten. Er wird voraussichtlich in der nächsten Junisession darüber abstimmen.

Der Nachrichtendienst des Bundes (NDB) soll also mehr Kompetenzen erhalten. Kommt das Gesetz durch, darf er Telefone abhören, Privaträume verwanzen und in Computer eindringen. Für die Überwachung von Privaträumen und Computern braucht der NDB allerdings die Zustimmung des Bundesverwaltungsgerichts und der Verteidigungsminister. Nicht so bei der Manipulation von Computern im Ausland: Hier entscheidet der Bundesrat, der den Entscheid an den Verteidigungsminister oder den Nachrichtendienstchef delegieren kann. Weitere Hürden für die Überwachung lehnte der Nationalrat ab.

Knackpunkt Kabelaufklärung

Mit seinem Votum begrüsst der Nationalrat auch die Kabelaufklärung: Der Geheimdienst soll Telekommunikationsverbindungen, die von der Schweiz ins Ausland führen, überwachen dürfen. Schweizer Bürger betreffe das  nicht, verspricht Bundesrat Ueli Maurer. Diese Aussage stimme so nicht, entgegnet Internetexperte Guido Rudolphi im Gespräch mit der Redaktion. Da die Server von Diensten wie Whatsapp, Facebook und Dropbox nicht in der Schweiz stehen, seien davon fast alle digitalen Kommunikationskanäle betroffen. "Und auch Ueli Maurer kann nicht herausfinden, ob jemand, der einen VPN-Dienst nutzt, gerade in der Schweiz ist oder nicht", so Rudolphi. Der Grünen-Nationalrat Balthasar Glättli versuchte im Nationalrat, die Kabelaufklärung zu kippen – seine Eingabe wurde mit 116 zu 67 Stimmen verworfen.

Die Befürworter der Vorlage argumentieren, dass das Eindringen in Computer nötig sei, um Terroranschläge zu verhindern. Die Gegner monieren hingegen Unverhältnismässigkeit und Totalüberwachung. Die Piratenpartei spricht gar von einem Angriff auf die verfassungsgemässen Grundrechte. "Es ist erschreckend, zu sehen, wie wenig die unfassbaren Enthüllungen von Edward Snowden bewirkt haben", kommentiert Vizepräsident Jorgo Ananiadis das Vorhaben. "Innert wenigen Stunden beschloss der Nationalrat ein Schweizer Äquivalent zur NSA."

Verschwiegener Nachrichtendienst

Wer mit dem Nachrichtendienst über die Vorwürfe sprechen will, beisst auf Granit. Da die Gesetzesvorlage gerade im Parlament beraten werde, sei ein Interview nicht möglich, lässt Kommunikationschefin Carolina Bohren verlauten.

Immerhin: Der NDB schickte der Redaktion ein Statement, in dem er von einer "Güterabwägung zwischen persönlicher, individueller Freiheit und möglichen Eingriffen im Interesse der Sicherheit" spricht. Ziel des neuen Gesetzes sei es, die Handlungsfreiheit der Schweiz zu verbessern und sicherheitspolitische Führungsorgane rechtzeitig über wichtige Ereignisse informieren zu können. Das Gesetz soll zudem die Sicherheit der Schweizer Bevölkerung und der internationalen Gemeinschaft erhöhen.

"Bürgerliche Schwätzer" und mangelnde Alternativen

Daniel Vischer, Nationalrat der Grünen, überzeugt die Argumentation des Nachrichtendienstes nicht. "Potenziell wird jede Person zum Opfer einer Überwachungsmassnahme, auch wenn kein Tatverdacht auf eine strafbare Handlung besteht", sagt er gegenüber der Redaktion. Vischer ist in der sicherheitspolitischen Kommission des Nationalrats, die auch den Entwurf des neuen Nachrichtendienstgesetzes behandelte. Von seinen Ratskollegen zeigt sich Vischer enttäuscht. "Es gibt bei den Bürgerlichen einige Schwätzer, die sich im Vorgang aufplusterten, wie sehr sie gegen den neuen digitalen Überwachungsstaat seien, dann aber schwiegen und 'ja' stimmten." Auch für Rudolphi ist die Zurückhaltung der Bürgerlichen unverständlich, wie er im Interview (Seite 16) erläutert.

Während Organisationen wie die Digitale Gesellschaft, Amnesty International und die Stiftung für Konsumentenschutz vor den Folgen des neuen Nachrichtendienstgesetzes warnten, blieb ICT-Switzerland, der Dachverband der  Schweizer Anbieter- und Anwenderunternehmen von Informations- und Kommunikationstechnologien, erstaunlich ruhig. Präsident Ruedi Noser äusserte sich im März 2014 noch kritisch zum geplantenNachrichtendienstgesetz. "Als Unternehmer bin ich nicht davon betroffen. Aber als Staatsbürger und Politiker beunruhigen mich die beiden neuen Gesetze", sagte er damals im Gespräch mit der Redaktion. "Wir müssen uns bewusst sein, dass die Überwachung des Datenverkehrs zwischen Personen ein Vielfaches mehr an Informationen zu einem Leben und einer Person liefert als die einfache Post- und Telefonüberwachung."

Und doch stimmte auch Noser für die Gesetzesvorlage. Es habe keine überzeugende Alternative der Minderheit gegeben, rechtfertigt der FDP-Nationalrat im Telefongespräch mit der Redaktion seine Entscheidung.

Strenge Voraussetzungen?

Der Nachrichtendienst weist in seinem Schreiben darauf hin, dass er mit der Gesetzesvorlage keine Generalvollmacht, sondern bloss Instrumente für gezielte Eingriffe bei besonderen Bedrohungen erhalte. Es gehe in der Schweiz nicht um Massenüberwachung oder darum, "möglichst viel anzuzapfen". Der Nachrichtendienst werde nur gemäss den vom Bundesverwaltungsgericht genehmigten Aufklärungsaufträgen aktiv, und er halte sich dabei an alle gesetzlichen Auflagen. Der NDB werde zudem von mehreren externen Organen intensiv kontrolliert. Der Chef VBS verfüge über eine eigene nachrichtendienstliche Aufsicht, die dem NDB genau auf die Finger schaue. Auf Ebene des Parlaments gebe es zudem eine Geschäftsprüfungsdelegation, die für die Oberaufsicht der Nachrichtendienste und der besonderen Geheimbereiche der Verwaltung zuständig sei. "Die NDB-Aufsicht und die Geschäftsprüfungsdelegation haben vollständigen Zugang zu allen Tätigkeiten und Dokumenten des Nachrichtendienstes", heisst es im Schreiben weiter.

Die Opposition sieht dies anders. Die Hürden für mehr Überwachung seien zu klein, meint Vischer. "Was das Verwaltungsgericht angeht, dient die Zustimmungserfordernis nur als rechtsstaatliches Mäntelchen." Ein Gericht habe gar nicht die Möglichkeit, die Fälle richtig abzuklären. "Im Grunde genommen wird das Gericht in die Geiselhaft des Geheimdienstes genommen. Kein Gericht kann und wird ‹nein› sagen, weil ihm sonst unterstellt wird, es hätte einen drohenden Anschlag mitverschuldet", sagt Vischer. Und die Piratenpartei, die an einem Referendum gegen das neue Gesetz arbeitet, spricht wie auch Rudolphi von einem Blankocheck.

Der NDB weist hingegen darauf hin, dass er nach geltender Rechtslage in der Schweiz weder in Computer eindringen noch den Fernmeldeverkehr überwachen dürfe. Im neuen Nachrichtendienstgesetz seien solche Massnahmen zwar vorgesehen, aber nur unter "sehr strengen Voraussetzungen und mit einem mehrstufigen, gerichtlichen und politischen Genehmigungsverfahren". Überwachungsmassnahmen sollen nur bei schweren Bedrohungen der inneren oder äusseren Sicherheit durch ­Terrorismus, Spionage, Verbreitung von Massenver­nichtungswaffen und deren Trägertechnologie sowie Cyberangriffen auf kritische Informationsinfrastrukturen eingesetzt werden – "und beispielsweise nicht bei gewalttätigem Extremismus". Bei der heutigen Bedrohungslage dürften nur rund 10 Fallkomplexe pro Jahr betroffen sein, sagt der NDB. "Es betrifft also nur einen minimalen Anteil der Schweizer Bevölkerung."

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