Abacus erhält Recht
Abacus Research hat einen weiteren Teilerfolg errungen. Die St. Galler Softwarefirma darf die Verträge zwischen der Stadt St. Gallen und der VRSG einsehen.
Der IT-Beschaffungsstreit zwischen Abacus und der Stadt St. Gallen geht in die nächste Runde. Das Departement des Inneren des Kantons St. Gallen wies den Stadtrat an, Abacus Zugang zu den Verträgen zwischen der Stadt und der VRSG zu gewähren, wie Abacus mitteilt.
Im Zuge des Streits hatte Abacus diese Verträge einsehen wollen. Die Stadt verweigerte dies. Laut Abacus um abzuwarten, bis ein anderes Gesuch um Einsichtnahme in IT-Verträge der Gemeinde Wittenbach entschieden würde.
St. Gallen kann sich nicht über BGÖ hinwegsetzen
Abacus zog vor Gericht. Die Softwarefirma pochte auf das Öffentlichkeitsgesetz, das BGÖ. In Artikel 6 des BGÖ steht: Jede Person hat das Recht, amtliche Dokumente einzusehen und von den Behörden Auskünfte über den Inhalt amtlicher Dokumente zu erhalten. Dagegen kann sich die Stadt St. Gallen nicht wehren. Abacus erhielt Recht.
Die St. Galler Softwarefirma hatte bereits im Juli eine Klage beim Verwaltungsgerecht eingereicht. Laut Abacus funktioniert der Beschaffungsmarkt für IT-Dienstleistungen der öffentlichen Hand nicht. "Die St. Galler Gemeinden wehren sich mit Händen und Füssen gegen die Empfehlung der Weko, ihre IT-Beschaffungen öffentlich auszuschreiben", lässt sich Abacus-CEO Claudio Hintermann zitieren. Die Stadt wolle keinen Einblick in ihre Verträge mit der VRSG gewähren, damit dieser Umstand nicht aktenkundig werde, sagt Hintermann weiter. St. Gallen beziehe als grösste Aktionärin jährlich IT-Leistungen im Wert von über 1,6 Millionen Franken. Die meisten davon seien bisher nie ausgeschrieben worden, schreibt Abacus.
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