Podium

"Es darf nicht sein, dass die Verant­wortung für die Behandlung den ­Patienten auferlegt wird"

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von George Sarpong

Das elektronische Patientendossier (EPD) ist beschlossene Sache. Im Podium erklärt Erika Ziltener, Präsidentin, Dachverband Schweizerischer Patientenstellen, welche Vorteile sie im EPD sieht und was man verbessern könnte.

Erika Ziltener, Präsidentin, Dachverband Schweizerischer Patientenstellen.
Erika Ziltener, Präsidentin, Dachverband Schweizerischer Patientenstellen.

Sind Schweizer Patienten ausreichend auf das ­elektronische Patientendossier vorbereitet?

Erika Ziltener: Das Führen eines Patientendossiers ist Pflicht, ob in Papierform oder elektronisch. Insofern müssen sich die Patienten nicht explizit vorbereiten. ­Allerdings ist noch sehr viel Aufklärungsarbeit über den Nutzen und die Vorteile des EPD, aber auch über den Datenschutz notwendig.

Welche Vorteile sehen Sie im EPD?

Mit dem EPD wird die Qualität der Behandlungen verbessert, die Sicherheit für Patienten erhöht sich und die Effizienz des Gesundheitssystems wird gesteigert. Vom EPD können wir eine raschere Datenübermittlung, ein vollständiges Dossier, weniger Doppelspurigkeiten, effizientere Arbeitsabläufe, lesbare Schrift und somit weniger Übermittlungsfehler erwarten. Zudem kann das Dossier den Patienten rascher ausgehändigt werden.

Was müsste am Bundesgesetz zum EPD Ihrer ­Meinung nach verbessert werden?

Die Gesetzesvorlage lässt zu viel Spielraum offen, wie beispielsweise die Freiwilligkeit. Weil wir mit dem EPD eine deutlich bessere Behandlungsqualität erwarten, befürworten wir das doppelte Obligatorium. Über jeden Patienten soll verpflichtend ein EPD geführt werden müssen. Zum Führen eines Dossiers braucht es unserer Meinung nach deshalb keine Einwilligung des Patienten. Das doppelte Obligatorium soll jedoch eine eindeutige Regelung des Zugriffrechts verlangen. Während die Dossierführung obligatorisch ist, ist die Einwilligung der betroffenen Person für das Zugriffsrecht unerlässlich. Verweigert ein Patient den Zugriff, muss er in verständlicher und umfassender Information über die Konsequenzen oder Alternativen rechtsgültig aufgeklärt werden. Es darf nicht sein, dass die Verantwortung für die Behandlung den Patienten oder deren Angehörigen auferlegt wird.

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