Bereinigungskonferenz einberufen

Räte in Sachen Büpf uneinig

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von Christoph Grau

Müssen die Telefonranddaten in der Schweiz gespeichert werden? In diesem Punkt sind sich Bundes-, Stände- und Nationalrat uneinig. Eine Bereinigungskonferenz soll einen Kompromiss finden.

Nationalrat lehnt Online-Widerrufsrecht ab. (Quelle: www.parlament.ch)
Nationalrat lehnt Online-Widerrufsrecht ab. (Quelle: www.parlament.ch)

Am Montag hat der Nationalrat das Gesetz zur Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs (Büpf) erst einmal auf Eis gelegt. Beim Speicherort der sogenannten Telefonranddaten vertrat der Nationalrat eine andere Meinung als Bundes- und Ständerat. Eine Einigungskonferenz soll in diesem Punkt einen Kompromiss finden.

Die grosse Kammer sprach sich mehrheitlich dafür aus, dass diese Daten in der Schweiz aufbewahrt werden müssen. Die Entscheidung fiel mit 84 Ja- zu 72 Nein-Stimmen bei 35 Enthaltungen. Für die Speicherung in der Schweiz waren SVP und die Grünen. CVP, FDP und BDP stimmten dagegen. Die SP enthielt sich mehrheitlich, wie einer SDA-Mitteilung auf der Parlamentsseite zu entnehmen ist.

Keine wirkliche Neuerung

Die Befürworter der Inlandsspeicherung machten vor allem Datenschutzbedenken geltend. Justizministerin Simonetta Sommaruga wies in ihrer Stellungnahme jedoch darauf hin, dass auch schon heute Randdaten im Ausland gespeichert werden und diese auch im Ausland dem Schweizer Datenschutzrecht unterlägen. "Wir führen nichts Neues ein", sagte sie.

Einig waren sich die Räte, dass die Randdaten weiterhin nur sechs Monate gespeichert werden sollen. Der Bundesrat hatte ursprünglich zwölf Monate gefordert, verzichtete dann aber nach Widerstand von Stände- und Nationalrat auf diese Forderung.

Nicht nur in den Parlamenten ist das Büpf umstritten. Schon vor der Verabschiedung schlossen sich mehrere Gruppen in einer Initiative gegen die Revision des Büpf zusammen. Sie drohen mit einem Referendum. Ihrer Meinung nach ist die Vorratsdatenspeicherung unverhältnismässig, da sie jeden Bürger unter Generalverdacht stellt. Zudem würde der Staat zu tief in die Intimsphäre der Bürger eingreifen. Auch die "private Mithilfe an der Strafverfolgung", etwa über Dienstanbieter, Hostingprovider oder Chatanbieter, sei problematisch, heisst es in einem Papier der Gegner.

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