Für Auslandschweizer

E-Voting der Post im Test

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Die Post hat eine E-Voting-Lösung entwickelt, die vergangenen Monat im Kanton Freiburg erstmals zum Einsatz kam. Mit dem neuen Service verspricht die Post viele Vorteile für Wähler und Behörden. Die Netzwoche-Redaktion testete die Lösung der Post.

Im November hat die Schweizerische Post ihre E-Voting-Lösung erstmals in einem Pilotprojekt im Kanton Freiburg eingesetzt. In Neuenburg will man das System im nächsten Jahr einführen. Die Post betreibt den E-Voting-Service, entwickelt wurde er von der spanischen Firma Scytl. Bis Ende des nächsten Jahres will die Post den Service ausbauen und zusammen mit weiteren Kantonen schrittweise einführen, wie es in einer Mitteilung heisst.

Die Vorteile für die Wähler liegen nach Angaben der Post auf der Hand: Mit einer E-Voting-Lösung wird die Stimmabgabe auch auf elektronischem Weg per Smartphone, Tablet oder Computer jederzeit und von überall her möglich. Die Post verspricht ein System, das auf allen möglichen Geräten funktioniert. Die Stimmberechtigten sollen schnell und bequem abstimmen können. In- und Auslandschweizer könnten von überall aus an Wahlen und Abstimmungen teilnehmen. Behörden könnten Stimmen schneller und genauer ausgezähen.

Das Vorgehen soll dabei möglichst einfach und trotzdem sicher sein, wie der Website der Post zu entnehmen ist: Alle Stimmberechtigten erhalten zusammen mit ihren Abstimmungs- oder Wahlunterlagen auf dem Postweg einen Sicherheitscode. Mit dem Sicherheitscode loggen sich die Wähler auf der E-Voting-Plattform ihres Kantons ein. Dort können sie einmalig eine Stimme abgeben. Das System verschlüsselt die Stimme und speichert sie anschliessend in der elektronischen Urne. Nur die Wahlkommission des Kantons kann die Urne öffnen, entschlüsseln und die Stimmen auszählen, wie die Post mitteilt.

Die Redaktion testete den E-Voting-Service der Post über einen Probe-Account.

E-Voting der Post im Hands-on

Im Vorfeld der elektronischen Stimmabgabe erhalten die dafür zugelassenen Stimmberechtigten einen speziellen Stimmausweis. Auf der Vorderseite gleicht das Dokument einem normalen Stimmrechtsausweis. Auf der Rückseite finden die Wähler verschiedene Codes.

Auf der Demo-Homepage der E-Voting-Plattform findet der Nutzer einen Link zu allgemeinen Informationen für die Stimmabgabe bei der Post. Unter dem Titel "aktuelle Wahlen und Abstimmungen" steht ein Link zur Volksabstimmung vom 27. November 2016, die für den Probelauf als Beispiel fungiert. Bevor es losgeht, müssen Stimmbürger zur Kenntnis nehmen, dass sie im Falle eines Missbrauchs oder Betrugs mit einer Freiheits- oder Geldstrafe belangt werden.

Benutzerfreundliche Bedienung

Die Post hat auf eine intuitive Benutzeroberfläche gesetzt. Die Eingabefelder sind selbsterklärend. Zusätzliche Texte helfen den Nutzern. Eine History im oberen Teil des Fensters zeigt den weiteren Verlauf an.

Wähler geben ihre Stimme per Mausklick ab. Wie bei einer Abstimmung üblich, können sie auch Leerstimmen abgeben. Zur Kontrolle wird eine Übersicht über die Stimmabgabe angezeigt. An dieser Stelle kann ein Stimmbürger nochmals zur Stimmabgabe zurückkehren, um Änderungen vorzunehmen. Der nächste Schritt ist verbindlich: Sobald ein Wähler das Kästchen "Versiegeln und Übermitteln" anklickt, ist die Stimmabgabe definitiv.

Vertrauen ist gut, Codes sind besser

Mit den Codes, die der Stimmbürger im Vorfeld auf seinem Stimmausweis erhält, muss er erstens seine Stimmberechtigung beweisen. Dazu dient der persönliche Initialisierungscode.

Zweitens kann der Stimmbürger mit den Prüfcodes seine Stimmen kontrollieren. Er kann also überprüfen, ob das System bei einer bestimmten Vorlage die von ihm gewünschte Antwort erfasste. Dieser Schritt ist fakultativ. Im Stimmausweis steht für jede Abstimmungsvorlage pro mögliche Antwort jeweils ein Prüfcode. Dieser Prüfcode sollte identisch sein mit jenem, den das System nach der Antwortvergabe generiert.

Drittens kann der Wähler überprüfen, ob seine Stimmen in der elektronischen Urne ankamen. Auch dieser Schritt ist freiwillig. Stimmbürger vergleichen den auf der E-Voting-Plattform angezeigten Finalisierungscode mit jenem des Stimmausweises. Stimmen beide Codes überein, hat das System die Stimmen in der elektronischen Urne gespeichert.

Der Stimmvorgang wäre abgeschlossen. Wenn die Codes nicht übereinstimmen, haben die Abstimmungsserver die versiegelten Stimmen möglicherweise nicht erhalten, wie im Hilfetext erklärt wird. In diesem Fall soll der Stimmberechtigte den Vorgang unterbrechen und seine Stimme brieflich oder an der Urne abgeben, wie es weiter heisst.

Fazit

Die Post versprach eine einfache, schnelle und vertrauenswürdige E-Voting-Lösung. Im Test zeigte sich, dass das System funktioniert. Die Lösung der Post machte auf den ersten Blick einen zuverlässigen Eindruck.

Die Entwickler des Systems hielten die Benutzeroberfläche einfach. Hilfstexte informieren die Nutzer. Das Vorgehen erklärt sich dennoch von selbst. Die meisten Wähler könnten mit der E-Voting-Lösung der Post mühelos zurechtkommen. Im Test ging es allerdings um eine Abstimmung. Parlamentswahlen sind komplizierter. Es bleibt noch offen, wie die Post die Verteilung von Stimmen durch Panaschieren, Kumulieren und Streichen umsetzen will.

Das Abstimmen geht mit der E-Voting-Lösung schnell. Das System funktioniert auf allen möglichen Geräten. Stimmbürger können ihre Stimme beispielsweise via Handy abgeben. Für Wähler, die oft unterwegs sind, ist dies von Vorteil.

Die Post wirbt mit ihrem Image als vertrauenswürdige Übermittlerin von Stimmunterlagen. Sie will E-Voting sicher betreiben. Nach eigenen Angaben ist sie sogar dazu prädestiniert. Ihre End-zu-End-Verschlüsselung soll die Einhaltung von Stimm- und Wahlgeheimnis garantieren. Ob das System auch sicher und genügend transparent ist, wird sich aber erst mit der Zeit zeigen.

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