Facebook Schweiz muss keine Daten herausgeben
Das Bundesgericht hat zugunsten von Facebook Schweiz entschieden. Die hiesige Niederlassung von Facebook muss keine Benutzerdaten herausgeben. Dies hatte die Staatsanwaltschaft des Kantons Waadt gefordert.
Die Schweizer Niederlassung von Facebook muss keine Benutzerdaten herausgeben. Das Bundesgericht hiess die Beschwerden von Facebook Schweiz und deren beiden Geschäftsführern gut. Die Behörde konnte die Schweizer Niederlassung von Facebook nicht dazu verpflichten, Daten zu einem mutmasslich in der Schweiz eröffneten Facebook-Konto herauszugeben. Facebook Schweiz ist nicht Inhaberin der fraglichen Daten und hat diese auch nicht unter ihrer Kontrolle, wie das Bundesgericht mitteilt.
Ein belgischer Journalist erstattete im vergangen Jahr Anzeige. Eine unbekannte Person hätte antisemitische Äusserungen gegen ihn publiziert. Der Verfasser benutzte gemäss Mitteilung ein Pseudonym und ein mutmasslich in der Schweiz eröffnetes Facebook-Konto. Die Staatsanwaltschaft des Kantons Waadt eröffnete daraufhin ein Strafverfahren wegen Verleumdung, übler Nachrede und Beschimpfung gegen Unbekannt. Die Staatsanwaltschaft verfügte daraufhin, dass Facebook Schweiz Daten des fraglichen Kontoinhabers herausgeben soll. Dazu gehören die Identität, Zugangsdaten sowie IP-Adresse.
Facebook Schweiz kontrolliert keine Daten
Facebook Schweiz und die beiden Geschäftsführer der Niederlassung beschwerten sich beim Kantonsgericht des Kantons Waadt. Sie machten geltend, dass sie die Facebook-Website nicht selber verwalten würden. Anzeigesteller könnten Daten nur auf dem Weg der Rechtshilfe bei Facebook Irland herausfordern.
Das Bundesgericht entschied zugunsten von Facebook Schweiz. Die Anordnung müsse an Facebook Irland erfolgen, da die geforderten Informationen in deren Händen seien. Dies wurde von Facebook Irland bestätigt, wie es weiter heisst. Nutzer könnten die Herausgabe von Daten nur gegen jemanden verfügen, der besagte Daten auch besitzt.
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