Auch für hiesige Wähler

Fünf Aargauer Gemeinden testen E-Voting

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Der Grosse Rat des Kantons Aargau hat einen Kredit für weitere Versuche mit E-Voting bewilligt. Neben Auslandschweizern können in einem Pilotversuch ab 2019 die Stimmberechtigten aus fünf Gemeinden online abstimmen. Zum Einsatz kommt die E-Voting-Lösung aus Genf.

(Quelle: Pixabay / CC0 Public Domain / Tumisu)
(Quelle: Pixabay / CC0 Public Domain / Tumisu)

Das Aargauer Kantonsparlament hat einen Kredit für E-Voting in fünf Pilotgemeinden bewilligt. Nach längerer Diskussion stimmte der Grosse Rat mit 69 zu 61 Stimmen knapp dafür, wie SRF unter Berufung auf SDA berichtet. Um die Testphase der Online-Abstimmungen weiterzuführen, bewilligte die Behörde einen Kredit von 2,83 Millionen Franken.

Die SVP und die Grünen lehnten das E-Voting ab. FDP, SP, CVP, GLP und die Fraktionsgemeinschaft EVP-BDP plädierten hingegen für die Weiterführung der E-Voting-Versuche für Auslandschweizer sowie für die Pilotversuche in fünf Gemeinden. Im Rahmen dieser Pilotversuche sollen 55'000 Stimmberechtigte in Aarau, Baden, Wettingen, Buchs und Biberstein ab 2019 im Internet abstimmen können. Der Versuch zielt darauf ab, mehr Junge zum abstimmen zu bringen, wie SRF weiter schreibt.

Im Aargau kommt die Genfer Lösung zum Einsatz

Der Aargauer Regierungsrat entschied sich nach einem öffentlichen Beschaffungsverfahren für das E-Voting-System CH-Vote. Dieses wurde im Auftrag des Kantons Genf entwickelt. Auch die Kantonsregierungen von Bern, Luzern und St. Gallen wählten das Genfer System.

Im Gegensatz zur E-Voting-Lösung der Post, die in Freiburg, Neuenburg und Basel-Stadt zum Einsatz kommt, ist CH-Vote quelloffen. Der Genfer Regierungsrat beschloss im vergangenen Dezember, sein E-Voting-System unter einer Open-Source-Lizenz zu veröffentlichen. Dieses Vorgehen soll die Sicherheit von elektronischen Abstimmungen erhöhen, wie Matthias Günter, Präsident des Vereins CH Open mitteilte. Unabhängige Experten könnten unter diesen Bedingungen das Abstimmungsverfahren detailliert prüfen. Bei proprietärer Software sei dies hingegen nicht zwingend der Fall.

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