Die EU hat eine Website zur Datenschutz-Grundverordnung aufgeschaltet. Sie informiert über die verschärften Vorschriften, die schon bald in Kraft treten.

Am 25. Mai tritt die EU-Datenschutz-Grundverordnung in Kraft. Das Regelwerk betrifft auch Schweizer Firmen. Die EU informiert nun auf einer Website über die neuen Vorschriften. "Sie bewirken, dass die Menschen eine bessere Kontrolle über ihre personenbezogenen Daten haben und Unternehmen von Wettbewerbsgleichheit profitieren", schreibt die EU-Kommission.
Schweizer Firmen ohne europäische Niederlassung, die der EU-DSGVO unterstehen, müssen in einem der betroffenen Staaten einen lokalen Vertreter bestimmen, zum Teil auch einen Datenschutzbeauftragten. Mehr dazu lesen Sie in einem Fachbeitrag von David Vasella von Walder Wyss. Die Redaktion sammelt zudem alle Berichte über die EU-DSGVO einem Themendossier.

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