Beschaffungswesen

Von der öffentlichen Hand beherrschte Unternehmen sollen nicht unter das BöB fallen

Uhr

Die Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Nationalrats hat Einzelheiten des neuen Gesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen beraten. Sie sprach sich dafür aus, von der öffentlichen Hand beherrschte Unternehmen nicht dem Beschaffungsrecht zu unterstellen. Die Kommission folgt damit dem Vorschlag des Bundesrats.

(Source: Béatrice Devènes)
(Source: Béatrice Devènes)

Die Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Nationalrats (WAK-N) hat sich auf Einzelheiten des neuen Gesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) geeinigt. Wie die Parlamentsdienste mitteilen, entschied die Kommission mit 18 zu 6 Stimmen bei einer Enthaltung, dass die von der öffentlichen Hand beherrschten Unternehmen nicht dem öffentlichen Beschaffungsrecht zu unterstellen seien.

Die WAK-N folgte damit einem Vorschlag des Bundesrates. Dieser ziele darauf ab, den Status quo beizubehalten, heisst es in der Mitteilung. Auch bei weiteren Entscheiden sei die Kommission dem Gesetzersentwurf der Regierung gefolgt. So habe sie sich etwa dafür ausgesprochen, Sektorenmärkte mit wirksamem Wettbewerb vom BöB zu befreien.

Zustimmung und Anträge

Knapp wurde laut Mitteilung auch ein Antrag gutgeheissen, der Empfänger von Bundes-Finanzhilfen, wenn sie Waren, Dienstleistungen oder Bauleistungen beschaffen, die zu mehr als 50 Prozent mit öffentlichen Geldern finanziert werden, dem Gesetz unterstellen will.

In Bezug auf die Zuschlagskriterien habe die WAK-N einstimmig beantragt, neben dem Preis und der Qualität einer Leistung auch die Plausibilität des Angebots sowie die Verlässlichkeit des Preises zu berücksichtigen. Der Kommission sei es ein Anliegen, dass die Angebote realistische und faire Angaben enthielten, schreiben die Parlamentsdienste.

Mit 16 zu 6 Stimmen habe die Kommission ausserdem beantragt, eine Bestimmung gegen Preisdumping aufzunehmen. Sie siehe vor, dass ungewöhnlich niedrige Angebote mit dem vom Auftraggeber geschätzten Auftragswert und dem Durchschnitt der eingereichten Offerten verglichen werden müssten.

Die WAK-N wolle die Beratung des BöB im 2. Quartal 2018 fortsetzen, heisst es weiter. Der lange Weg zum neuen Schweizer Beschaffungswesen war im vergangenen Sommer Thema der IT-Beschaffungskonferenz.

Webcode
DPF8_78698