Pilotversuch

In Neuhausen am Rheinfall kurvt ein selbstfahrender Bus rum

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Das Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation hat Neuhausen am Rheinfall erlaubt, einen Pilotversuch mit einem selbstfahrenden Bus zu starten. Seit gestern fährt der Bus nun auf Neuhausens Strassen.

Der selbstfahrende (l.) neben einem regulären Bus. (Source: Swiss Transit Labs)
Der selbstfahrende (l.) neben einem regulären Bus. (Source: Swiss Transit Labs)

Das Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (Uvek) hat Neuhausen am Rheinfall erlaubt, versuchsweise einen selbstfahrenden Bus auf der Strasse einzusetzen. Seit gestern sei er in den Linienbetrieb integriert, schreibt Swiss Transit Lab, das das Projekt zusammen mit dem Kanton Schaffhausen aufgleiste.

Wie das Bundesamt für Strassen (Astra) mitteilt, verkehre der selbstfahrende Bus zwischen Industrieplatz und Zentrum. Da ihn die Verkehrsbetriebe Schaffhausen (VBSH) in das Leitsystem integrieren, sei die Koordination mit den regulären Linienbussen an den Haltestellen sichergestellt. Die VBSH arbeiteten dafür eng mit den Zürcher Verkehrsbetrieben zusammen.

Tests in der Schweiz finden weltweit Beachtung

Zwei Versuche mit automatisierten Fahrzeugen sind laut dem Astra bereits abgeschlossen: 2015 navigierte ein selbstfahrender Personenwagen durch Zürich, 2016 ein Lieferroboter durch Bern. Seit Sommer 2016 läuft ein Test mit einem selbstfahrenden Postauto in Sitten. Einen weiteren Versuch gibt es in Zürich, wo automatisierte Lieferroboter verkehren. In Marly fahren ausserdem zwei Shuttlebusse der Freiburgischen Verkehrsbetriebe herum.

Das Astra bearbeitet aktuell vier weitere Gesuche für selbstfahrende Busse. "Die Schweiz ist damit führend im Betrieb von automatisierten Bussen zur Personenbeförderung", heisst es in der Mitteilung. Die Versuche würden weltweit Beachtung finden.

Kein Pilotversuch ohne Bewilligung

Für Pilotversuche mit automatisierten Fahrzeugen braucht es eine Ausnahmebewilligung. Diese erteilt in der Schweiz das Uvek. Federführend bei der Bearbeitung der Gesuche seien das Astra und das Bundesamt für Verkehr. Wesentlich für die Erteilung der Bewilligungen sei, dass der Versuch neue Erkenntnisse im Hinblick auf den Stand der Technik oder die Verwendung von automatisierten Fahrzeugen beziehungsweise Systemen liefere. Diese müssen laut Mitteilung einen Bezug zum Strassenverkehr haben.

Interessierte müssen darlegen, wie sie gesetzliche Bestimmungen kompensieren, die sie beim Versuch nicht einhalten können. Eine Bewilligung gebe es nur, wenn das Restrisiko des Pilotversuchs vertretbar und verhältnismässig sei. In jedem selbstfahrenden Bus müsse zudem eine Begleitperson an Bord sein. Sie muss die Automatik notfalls übersteuern und das Fahrzeug anhalten können.

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