Von 2018 bis 2020

Bundesrat verlängert Genehmigung für E-Voting in Neuenburg

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Der Kanton Neuenburg darf weiterhin E-Voting für die eidgenössischen Abstimmungen anbieten. Der Bundesrat erteilte eine Genehmigung bis Mitte 2020. Neuenburg setzt auf die Lösung der Schweizerischen Post.

(Source: ulleo / pixabay / CC0 Creative Commons)
(Source: ulleo / pixabay / CC0 Creative Commons)

In seiner Sitzung am 11. April hat der Bundesrat die E-Voting-Genehmigung für den Kanton Neuenburg verlängert. Die Genehmigung gilt ab dem 10. Juni dieses Jahres und ist zwei Jahre gültig, wie der Bundesrat mitteilt.

Bei der Genehmigung gebe es jedoch Auflagen. Die Bundeskanzlei prüfe weiterhin vor jedem Urnengang, ob die nötigen Rahmenbedingungen für das E-Voting eingehalten würden.

Seit 2017 setzt der Kanton auf die E-Voting-Lösung der Post. Diese ist gemäss Mitteilung für bis zu 50 Prozent der Stimmbürger des Kantons zertifiziert. Aktuell habe der Kanton eine Grenze von 30 Prozent der Stimmbürger. Um diese zu erhöhen, müssten noch die kantonsseitigen Zertifizierungsarbeiten abgeschlossen werden, heisst es weiter.

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