Mehr Gebühren, weniger Entschädigungen

So oft überwachen Strafverfolgungsbehörden in der Schweiz

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Der Dienst Überwachung Post- und Fernmeldeverkehr hat neue Zahlen zur Überwachung publiziert. Die Anzahl der Überwachungsmassnahmen, die der Dienst für die Schweizer Strafverfolgungsbehörden und den Nachrichtendienst des Bundes umsetzte, sank letztes Jahr.

Big Brother is watching you. (Quelle: Creative Commons Attribution-ShareAlike 2.0 Generic: www.flickr.com/photos/doctorow/ )
Big Brother is watching you. (Quelle: Creative Commons Attribution-ShareAlike 2.0 Generic: www.flickr.com/photos/doctorow/ )

Die Schweizer Strafverfolgungsbehörden können zur Aufklärung von schweren Straftaten Massnahmen zur Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs anordnen. Seit dem 1. September 2017 kann das auch der Nachrichtendienst des Bundes (NDB), gestützt auf das am neue Nachrichtendienstgesetz. Eine Statistik vom Bund zeigt nun, wie viele solche Überwachungen es im Jahr 2017 gab.

Quelle: www.li.admin.ch/de/themen/statistik

Schweizer Polizeibehörden ordneten 2017 beim Dienst Überwachung Post- und Fernmeldeverkehr (ÜPF) rund 20 Prozent mehr Notsuchen als 2016 an. Insgesamt waren es 618 statt wie im Vorjahr 514. Notsuchen tragen dazu bei, vermisste Personen zu finden.

NDB stellt 108 Auskunftsgesuche in 4 Monaten

Seit Inkrafttreten des Bundesgesetzes über den Nachrichtendienst am 1. September 2017 ist auch der NDB ein Kunde des Dienstes ÜPF. Er setzte im vergangenen Jahr für die Schweizer Strafverfolgungsbehörden und den NDB 7 Prozent weniger Überwachungsmassnahmen als 2016 um. In den ersten vier Monaten stellte der NDB 108 Auskunftsgesuche und ordnete 89 Überwachungen an, 10 davon in Echtzeit und 79 rückwirkend.

Quelle: www.li.admin.ch/de/themen/statistik

Eine genehmigungspflichtige Beschaffungsmassnahme nach Artikel 26 ff. NDG kann zu mehreren Überwachungsanordnungen führen. Etwa wenn die Überwachung derselben Mobiltelefonnummer bei verschiedenen Fernmeldedienstanbietern angeordnet wird.

Weniger Überwachungsmassnahmen als 2016

Echtzeitüberwachungen - etwa das Mithören von Telefonaten oder das Mitlesen von E-Mails - gingen zurück. 2017 gab es 2512 Echtzeitüberwachungen, 2016 waren es 2795. Auch eine rückwirkende Überwachung mit Verbindungsnachweisen gab es weniger oft. Sie zeigen, wer wann mit wem telefoniert, wie lange und wo. 2017 wurde 5438 Mal rückwirkend überwacht. 2016 hatten die Behörden diese Massnahme 5756 Mal ergriffen. Dabei ist zu beachten, dass auf eine Person oft mehrere Überwachungsmassnahmen fallen, beispielsweise weil diese mehrere Telefone benutzt.

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Mit 8551 statt 7950 gab es 2017 rund 7 Prozent weniger Überwachungsmassnahmen als 2016. Die Staatsanwaltschaften ordneten diese an, etwa bei Gewalt- und Sexualdelikten sowie bei Delikten gegen Leib und Leben. Dafür braucht es eine Genehmigung des zuständigen Zwangsmassnahmengerichts. Für Massnahmen, die der NDB anordnet, ist das Bundesverwaltungsgericht zuständig.

2017 gab es 557'129 Straftaten

36 Prozent der Überwachungen hatten mit schweren Widerhandlungen gegen das Betäubungsmittelgesetz zu tun. Bei 32 Prozent ging es um schwere Vermögensdelikte, bei 6 Prozent um strafbare Handlungen gegen Leib und Leben, bei 3,6 Prozent um organisierte Kriminalität. Der Rest waren unter anderem Verbrechen, Vergehen gegen die Freiheit und Handlungen gegen die sexuelle Integrität.

Quelle: www.li.admin.ch/de/themen/statistik

Laut polizeilicher Kriminalstatistik gab es 557'129 Straftaten. In der Statistik des Dienstes ÜPF sind Überwachungen wegen Geldwäscherei, Brandstiftung oder Vergewaltigung deutlich zahlreicher als etwa der Betäubungsmittelhandel oder Diebstähle. Eine Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs komme bei ungefähr 1,5 Prozent aller registrierten Delikte zum Einsatz, heisst es in einer Medienmitteilung des Bundes.

Weniger Auskünft, mehr Gebühren

Auskünfte holten die Strafverfolgungsbehörden 2017 weniger ein. Zurück gingen unter anderem die technisch-administrativen Auskünfte, um detaillierte Angaben zu Fernmeldeanschlüssen zu erlangen oder Gesprächsteilnehmer zu indentifizieren. Sie sanken von 3922 auf 3501. Das ist ein Rückgang von rund 11 Prozent. Auch einfache Auskünfte wie Telefonbuch- oder IP-Adress-Abfragen sind rückläufig. Ihre Anzahl sank 2017 um rund 15 Prozent auf 172'186. 2016 waren es noch 202'052 gewesen.

Quelle: www.li.admin.ch/de/themen/statistik

Letztes Jahr entrichteten die Strafverfolgungsbehörden und - seit dem 1. September 2017 - der NDB mehr Gebühren als im Vorjahr. Grund dafür ist eine Änderung der Gebührenverordnung per 1. Januar 2017. Sie erhöhte die Gebühren um 5 Prozent. So kamen 2017 rund 2 Prozent mehr Gebühren als im Vorjahr zusammen, insgesamt rund 13 Millionen Franken. Die Post- und Fernmeldedienstanbieter erhielten Entschädigungen in der Höhe von rund 8,9 Millionen Franken. Das sind rund 2 Prozent weniger als 2016. Die Differenz von rund 4 Millionen Franken fliesst in die Finanzierung des Dienstes ÜPF, wobei der Deckungsbeitrag aktuell nur bei etwa 45 Prozent liegt.

Quelle: www.li.admin.ch/de/themen/statistik

Eine auf der Website des Dienstes ÜPF veröffentlichte Statistik führt alle Überwachungsmassnahmen und Auskunftsbegehren auf, die die Strafverfolgungsbehörden und der NDB im Jahr 2017 anordneten. Die Statistik ist online einsehbar.

Quelle: www.li.admin.ch/de/themen/statistik

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