NDG angenommen

Ja zu mehr Überwachung

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Die Schweizer Stimmbürger haben das neue Nachrichtendienstgesetz (NDG) klar angenommen. Beim Nachrichtendienst freut man sich über die neuen Befugnisse. Gegner warnen vor der totalen Überwachung.

Source: Wikimedia, Friman
Source: Wikimedia, Friman

Am 25. September haben die Stimmbürger über das neue Nachrichtendienstgesetz abgestimmt. Mit 65,5 zu 34,5 Prozent wurde das Gesetz gebilligt, wie das VBS mitteilt. Die Stimmbeteiligung lag bei 41,8 Prozent. Das Gesetz soll am 1. September des kommenden Jahres in Kraft treten.

Am 25. September 2015 hatte der Nationalrat das Gesetz mit 145 zu 41 Stimmen bei 8 Enthaltungen, der Ständerat mit 35 zu 5 Stimmen bei 3 Enthaltungen angenommen. Eine Allianz aus Juso-, Grünen- und SP-Vertretern sowie Organisationen wie die Digitale Gesellschaft oder Grundrechte.ch hatte daraufhin das Referendum ergriffen.

Der Nachrichtendienst des Bundes (NDB) sieht in dem neuen Nachrichtendienstgesetz die Grundlage für eine moderne Arbeitsweise. Das Bundesgesetz über Massnahmen zur Wahrung der Inneren Sicherheit (BWIS) und das Bundesgesetz über die Zuständigkeiten im Bereich des zivilen Nachrichtendienstes (ZNDG) werden abgelöst. Sie seien veraltet, argumentiert der NDB.

Angst vor Totalüberwachung

Die Gegner des NDG befürchten hingegen, dass der Geheimdienst nun die Kommunikation der Bevölkerung im grossen Stil überwachen wird. Denn künftig darf der Nachrichtendienst Personen nicht nur in der Öffentlichkeit überwachen. In Zukunft wird der Geheimdienst beispielsweise auch sogenannte Staatstrojaner auf PCs, Notebooks, Tablets und Smartphones installieren können. Zudem sollen Glasfaserkabel angezaptft und auf diese Weise die Kommunikationsströme im Web überwacht und nach Keywords abgesucht werden.

Die Befürworter entgegnen, dass die im NDG vorgesehenen neuen Mittel zur Informationsbeschaffung nur dann eingesetzt würden, wenn sie zuvor durch drei Instanzen bewilligt worden seien: durch das Bundesverwaltungsgericht, den Sicherheitsausschuss des Bundesrates und den Chef VBS.

Eine gute Übersicht über die Pro- und Contra-Argumente bietet Gastautorin Ursula Uttinger, Präsidentin des Datenschutz-Forums Schweiz. Welche Folgen das Gesetz für die Schweizer Bevölkerung konkret haben könnte, zeigt Watson in einer Übersicht auf.

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