Vernehmlassung gestartet

Service public wird auf Onlinemedien ausgeweitet

Uhr

Der Service public für die Medienversorgung soll künftig auch im Internet gelten. Eine entsprechende Vorlage gab der Bundesrat in die Vernehmlassung. Eine neue Kommission soll das Gesetz kontrollieren.

(Source: makyzz / Freepik)
(Source: makyzz / Freepik)

Der Bundesrat hat auf die gestiegene Bedeutung der Onlinemedien in der Schweiz reagiert. Er gab den Entwurf des Bundesgesetzes über elektronische Medien (BGeM) in die Vernehmlassung. Das Gesetz beinhaltet im Wesentlichen, dass der Service-public-Auftrag künftig auch auf den Onlinebereich ausgedehnt wird, wie das Bakom in einer Mitteilung schreibt.

Reine Textangebote ausgeschlossen

"Das neue BGeM sieht vor, elektronische Medien für ihre Service-public-Leistungen zu unterstützen, die sie vor allem in Form von Audio und Video und unabhängig vom Medium erbringen", heisst es einschränkend. Reine Textangebote fallen folglich nicht unter den neuen Auftrag.

Im Entwurf wurden laut Mitteilung auch die Regeln für die SRG geändert. Neu kann der Bundesrat Höchstbeträge, etwa für die maximalen kommerziellen Einnahmen beschliessen. Weiterhin bleiben "Werbung in Radioprogrammen verboten und die Möglichkeit der Onlinewerbung ausgeschlossen."

Kommission soll kontrollieren

Für die Kontrolle soll eine neue Kommission für elektronische Medien sorgen. Bisher machte dies der Bundesrat, wie auch das Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation und das Bakom. Die neue Kommission soll unabhängig sein und aus Sachverständigen bestehen. "Sie wird zuständig sein für die Konzessionserteilung an die SRG, den Abschluss von Leistungsvereinbarungen mit anderen Medienanbieterinnen, die Service-public-Leistungen erbringen, und für die Wahrnehmung von Aufsichtsaufgaben", schreibt das Bakom weiter.

Das BGeM soll den Plänen des Bundesrats zufolge das heutige Radio- und Fernsehgesetz ersetzen. Die Vernehmlassung läuft noch bis zum 15. Oktober. Dann soll sie an das Parlament gehen.

Reaktionen der Medienvertreter

Der Verlegerverband Schweizer Medien hat in einer Mitteilung Forderungen an die Revision angebracht. Er begrüsst die Diskussion um die Onlinemedien grundsätzlich. "Die gedruckten Medien und ihre Onlineauftritte müssen bei den politischen Entscheiden angemessen berücksichtigt werden", schreibt der Verband.

Viele Medien würden durch die Verlagerung der Werbeumsätze in die Onlinewelt immer mehr unter Druck geraten. "Im neuen Gesetz über elektronische Medien muss deshalb das Nebeneinander von privaten und gebührenfinanzierten Anbietern im digitalen Raum auf gesetzlicher Ebene möglichst trennscharf geregelt werden", fordert der Verband weiter. Die Nutzer müssten dazu angeregt werden, wieder für Medieninhalte zu zahlen. Dabei seinen gebührenfinanzierte und kostenlos zugängliche Newsportale ein Hindernis.

Es brauche klare Regulierungen zwischen privaten und gebührenfinanzierten Anbietern. Der Verband hob in der Mitteilung den in Deutschland gefundenen Kompromiss als ein positives Beispiel hervor. "Er erlaubt den öffentlich-rechtlichen Medien, sich digital weiterzuentwickeln und sichert gleichzeitig die Koexistenz der öffentlich-rechtlichen und der privaten Medien", heisst es weiter.

Webcode
DPF8_97987