Bundesrat bringt Fintech-Bewilligung auf den Weg
Das Vernehmlassungsverfahren für die Fintech-Bewilligung hat begonnen. Damit sollen die Regeln für kleine und neue Finanzanbieter gelockert werden. Die Bewilligungskategorie soll Innovationen fördern.

Am 21. Juni hat das Eidgenössische Finanzdepartement (EFD) die Vernehmlassung für eine neue Bankenverordnung eröffnet. Mit dieser soll die sogenannte Fintech-Bewilligung eingeführt werden, wie es in einer Mitteilung heisst. Die Idee ist, dass neue und kleine Anbieter von Finanztechnologien nicht den gleichen Regelungen unterstehen wie Banken. Damit sollen Innovationen in der Branche gefördert werden.
Der Bundesrat passte die Bankenverordnung entsprechend an.
Bereits seit August 2017 sind Haltefristen gelockert. Mit sogenannten Sandboxes können auch bewilligungsfreie Projekte getestet werden, solange das Volumen von 100 Millionen Franken nicht überschritten wird.
"Um die Gesetzesänderungen zu vollziehen, muss unter anderem die Bankenverordnung angepasst werden", schreibt das EFD. Mit dem Entwurf wird dies vollzogen. Das Vernehmlassungsverfahren läuft noch bis zum 21. September. Es ist geplant, dass die Regelungen am 1. Januar 2019 in Kraft treten.

Der bargeldlose Zahlungsverkehr wird fit für SCION

Wie Teddy den Kürbis bewertet

Kanton Bern möchte Einheits-KIS für alle Spitäler – und sorgt für Stirnrunzeln

Digitale Souveränität auf einer Big-Tech-Plattform nicht sichergestellt?

Swiss Post Cybersecurity – Schweizer Präzision für digitale Sicherheit

Ein Klick, eine "Unterschrift"

Studie stellt Wirksamkeit von Anti-Phishing-Schulungen in Frage

Warum Cyber-Schutz für Verwaltungen unverzichtbar ist

Datensouveräne KI – Datenhoheit und KI-Innovation im Unternehmenskontext
