E-Voting-Moratorium

Grüter und Glättli scheitern in der staatspolitischen Kommission

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Die staatspolitische Kommission des Nationalrats hat sich gegen die parlamentarischen Initiativen von Franz Grüter und Balthasar Glättli zum E-Voting ausgesprochen. Die Kommission war der Ansicht, dass die Vorstösse die Entwicklung der elektronischen Stimmabgabe bremsen könnten. Die Initianten wollen E-Voting zuerst sicher machen.

(Source: Béatrice Devènes)
(Source: Béatrice Devènes)

Die Gegner einer schnellen und flächendeckenden Einführung von E-Voting in der Schweiz haben es im Moment nicht leicht. Am Mittwoch entschied der Bundesrat, die elektronische Stimmabgabe zum ordentlichen Stimmkanal zu machen. Einen Tag darauf lehnte die staatspolitische Kommission des Nationalrats (SPK) zwei Vorstösse ab, die ihrer Meinung nach die Entwicklung des E-Voting gestoppt hätten.

Wie die Parlamentsdienste mitteilen, sprach sich die SPK mit 15 zu 10 Stimmen gegen die parlamentarische Initiative von Franz Grüter (SVP/LU) aus. Grüter forderte, dass Versuche zur elektronischen Stimmabgabe für Inlandschweizer für mindestens vier Jahre ausgesetzt werden. So sollten Erfahrungen mit den System gesammelt und die Sicherheit verbessert werden. Die Mehrheit der SPK ist anderer Ansicht. Sie meinte, ein Moratorium würde nichts zur Verbesserung der Sicherheit beitragen, sondern im Gegenteil die Weiterentwicklung der entsprechenden Technologien bremsen.

Mit 12 zu 10 Stimmen lehnte die Kommission auch die Initiative von Balthasar Glättli (Grüne/ZH) ab. Sie hatte zum Ziel, dass die Stimm- und Wahlberechtigten ohne besondere Sachkenntnis das Verfahren zur Ermittlung von Wahl- und Abstimmungsergebnissen überprüfen können müssen. In der SPK setzte sich die Haltung durch, dass diese Forderung faktisch die Einführung von E-Voting verhindert hätte, wie es weiter heisst. Über das weitere Schicksal der Initiativen muss nun der Nationalrat entscheiden.

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