Verstoss gegen das Kartellgesetz

Sanktionen von 7 Millionen Franken gegen Six bestätigt

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Gegen die Six Group sind Sanktionen im Wert von gut 7 Millionen Franken verhängt worden. Das bestätigte nun das Bundesverwaltungsgericht. Der Grund: Six verstiess gegen das Kartellgesetz.

(Source: Sebastian Duda / Fotolia.com)
(Source: Sebastian Duda / Fotolia.com)

Das Bundesverwaltungsgericht hat die vor rund 8 Jahren gegen die Six Group verhängten Sanktionen bestätigt. Diese wurden von der Wettbewerbskommission (Weko) ausgesprochen und betragen 7,03 Millionen Franken. Das Urteil betrifft gemäss Bundesverwaltungsgericht den Zahlungsverkehr, genauer das Akzeptanzgeschäft von Kredit- und Debitkarten.

Six habe in diesem Bereich zwischen 2005 und 2007 eine marktbeherrschende Stellung gehabt, diese jedoch missbraucht und gegen das Kartellgesetz verstossen. "Das rechtswidrige Verhalten betrifft insbesondere die Geschäftsverweigerung und das Koppelungsgeschäft zum Nachteil der anderen Terminalhersteller und der Händler", heisst es in der Meldung des Bundesverwaltungsgerichts.

So habe Six anderen Bezahlterminalherstellern wichtige Informationen vorenthalten, was dazu geführt habe, dass Händler bis 2007 nur Terminals von Six verwenden konnten. Wie die "NZZ" berichtet, muss das französische Unternehmen Worldline, welches Six Payment Services aufkaufte, die Busse bezahlen.

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