Sanktionen von 7 Millionen Franken gegen Six bestätigt
Gegen die Six Group sind Sanktionen im Wert von gut 7 Millionen Franken verhängt worden. Das bestätigte nun das Bundesverwaltungsgericht. Der Grund: Six verstiess gegen das Kartellgesetz.

Das Bundesverwaltungsgericht hat die vor rund 8 Jahren gegen die Six Group verhängten Sanktionen bestätigt. Diese wurden von der Wettbewerbskommission (Weko) ausgesprochen und betragen 7,03 Millionen Franken. Das Urteil betrifft gemäss Bundesverwaltungsgericht den Zahlungsverkehr, genauer das Akzeptanzgeschäft von Kredit- und Debitkarten.
Six habe in diesem Bereich zwischen 2005 und 2007 eine marktbeherrschende Stellung gehabt, diese jedoch missbraucht und gegen das Kartellgesetz verstossen. "Das rechtswidrige Verhalten betrifft insbesondere die Geschäftsverweigerung und das Koppelungsgeschäft zum Nachteil der anderen Terminalhersteller und der Händler", heisst es in der Meldung des Bundesverwaltungsgerichts.
So habe Six anderen Bezahlterminalherstellern wichtige Informationen vorenthalten, was dazu geführt habe, dass Händler bis 2007 nur Terminals von Six verwenden konnten. Wie die "NZZ" berichtet, muss das französische Unternehmen Worldline, welches Six Payment Services aufkaufte, die Busse bezahlen.

Upgreat übergibt Führung nach 30 Jahren in neue Hände

Schlüsselkriterien für die Skalierung von KI

Umfrage unter 3.400 IT-lern beleuchtet Cybercrime-Lage

Zu viele Provider? Zeit für Konsolidierung.

Warum diese Maus ständig die Weltherrschaft plant

Inventx und 3ap treiben die Digitalisierung der Krankenkassen voran

Kontrollverlust durch KI ist kein Risiko mehr, sondern Realität

Das Potenzial von KI entfesseln

Diese Cybersecurity-Baustellen hat der Bund 2024 angepackt
