Konsumentenschutz kritisiert

Swisscom wird zum "Datenkraken"

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Der Konsumentenschutz hat Swisscom für seine AGB-Anpassungen kritisiert. Der Telko ist aufgefordert, die kundenunfreundliche Gebührenanpassung umgehend rückgängig zu machen. Auch kritisiert der Konsumentenschutz die Datensammlung von Swisscom.

(Source: Dmitry Nikolaev / Fotolia.com)
(Source: Dmitry Nikolaev / Fotolia.com)

Swisscom hat in Kundenbriefen über Änderungen der AGBs informiert, die ab Oktober gelten sollen. Gut versteckt in einer sechsseitigen "AGB-Änderungsflut" kündigt der Telko Gebührenerhöhungen und neue Gebühren an, wie die die Stiftung für Konsumentenschutz (SKS) in einer Mitteilung kritisiert. Kostete der Erhalt einer Papierrechnung bisher 1,50 Franken, wird dieser Betrag neu quasi verdoppelt. Auch die Einzahlung am Postschalter kostet in Zukunft 3 Franken extra.

Das Ziel von Swisscom ist laut SKS, dass möglichst alle Kunden ihre Interaktionen mit dem Telko online durchführen, damit der Datentopf gewinnbringend weiterverarbeitet werden könne. Denn Swisscom lasse sich in den AGB-Änderungen auch eine Blankovollmacht ausstellen, um Daten zu bearbeiten. Darin eingeschlossen seien auch die Erstellung von Kundenprofilen und die Weitergabe von Kundendaten an Werbevermarkter. Zwar soll die Weitergabe in anonymisierter Form erfolgen. Der SKS verweist aber darauf, dass sich bei einer derartigen Datenweitergabe ohne grossen Aufwand Rückschlüsse auf die betreffende Person ziehen liessen. "Die Swisscom entwickelt sich zusehends zu einer Datenkrake", kritisiert SKS-Geschäftsleiterin Sara Stalder. Zwar lasse sich die Datenbearbeitung mittels Opt-out verhindern. Laut SKS ist es aber schier unmöglich, die entsprechenden Stellen auf der Swisscom-Website oder im eigenen Kundenprofil zu finden. Zudem dürfte das Opt-out nach dem nächsten Systemupdate wieder deaktiviert sein.

SKS fordert, die Gebührenanpassung rückgängig zu machen

Weil die neuen Gebühren nicht direkt auf den sechs Seiten des Kleingedruckten aufgeführt sind, sondern in den sogenannten Service- und Bearbeitungsgebühren, sei es fraglich, ob sie rechtlich verbindlich seien. Der Konsumentenschutz fordert Swisscom deshalb auf, die kundenunfreundliche Gebührenanpassung umgehend rückgängig zu machen. Er schreibt, dass den Kunden ein sofortiges Kündigungsrecht zustehe, da Swisscom einseitige Änderungen von wesentlichem Vertragsinhalt vorgenommen habe. Zudem könnten Kunden auf die bisherigen Bedingungen beharren. Dann hätte Swisscom aber das Recht, das Vertragsverhältnis aufzulösen.

Swisscom nimmt Stellung zu den Vorwürfen

Swisscom hat zu den Vorwürfen des SKS einen Faktencheck aufgeschaltet. Der Telko sagt auf Anfrage, warum er die Gebühren erhöht, dass einzig die Mahngebühr in den AGB von 20 auf 30 Franken angepasst werde. Die Erhöhung sei branchenüblich, Swisscom ist aber wohlgemerkt Marktführer. Als Begründung gibt der Telko einen hohen Aufwand für die Prozessierung der Mahnprozesse an. Swisscom wende das Verursacherprinzip an und mahne ausserdem erst, wenn der Rechnungsbetrag 50 Franken überschreite. Des Weiteren sei die erste Mahnung innerhalb von 12 Monaten kostenlos.

Auch die Gebührenerhöhungen für die Bezahlung am Postschalter und für die Papierrechnung begründet Swisscom mit hohen Aufwänden. Der Versand der Rechnung auf Papier koste den Telko jedes Jahr einen zweistelligen Millionenbetrag. Swisscom setze daher auf digitale Prozesse, die kostengünstiger, schneller und nachhaltiger seien. Swisscom sagt, es gebe keinen gesetzlichen oder vertraglichen Anspruch auf eine kostenlose Papierrechnung, Kunden hätten aber ein Sonderkündigungsrecht bis spätestens zum Inkrafttreten der Änderung ab Oktober.

Den Vorwurf des Datensammelns wehrt Swisscom ab, indem es auf das jederzeitige Widerspruchsrecht (Opt-out) verweist. Swisscom halte sich an das aktuelle Datenschutzgesetz und die Kunden könnten selbst über die Verwendung ihrer Daten bestimmen. Falls Kunden mit einzelnen Datenverwendungen nicht einverstanden seien, könnten sie diese online im Kundencenter unter "Meine Daten" oder direkt unter www.swisscom.ch/datenverwendung untersagen, ohne den Vertrag kündigen zu müssen. Alternativ sei es auch möglich, die Einstellungen via Hotline von Swisscom vornehmen zu lassen.

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