Nationaler Adressdienst

Datenschützer kritisieren Bundespläne

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Der Bund schickt einen nationalen Adressdienst in die Vernehmlassung. Experten sehen in der Idee eine Aushöhlung des Datenschutzes. Dieser werde eingehalten, entgegnet der Bund.

(Source: Jan Antonin Kolar/unsplash.com)
(Source: Jan Antonin Kolar/unsplash.com)

Der Bundesrat will ein nationales Verzeichnis mit den Adressen aller Einwohner des Landes aufbauen. Der Entwurf eines entsprechenden Gesetzes wurde gestern in die Vernehmlassung geschickt. Über den Dienst sollen Behörden und zugriffsberechtigte Dritte, etwa Krankenkassen, aktuelle und ehemalige Adressen aller Schweizer Einwohner abfragen können, schreibt das zuständige Bundesamt für Statistik in einer Mitteilung.

Eine Behörde könne heute nicht kantonsübergreifend die Adresse eines Einwohners abfragen, und dies führe zu Problemen in Verwaltungsabläufen. Der nationale Dienst solle nicht nur die Aufgaben der Behörden vereinfachen und beschleunigen, sondern auch Kosten reduzieren, indem etwa Retouren schriftlicher Sendungen verhindert würden, schreibt das BFS im erläuternden Bericht.

Datenschützer sind not amused

Auf heftige Kritik stossen die Pläne beim Verein Digitale Gesellschaft. Mit dem geplanten nationalen Adressdienst sowie dem breiten Zugriff durch Behörden würde der Datenschutz in der Schweiz weiter ausgehöhlt, schreibt dessen Sprecher, Rechtsanwalt Martin Steiger. Man lehne die Pläne ab und halte den Dienst für nicht erforderlich. Der Verein sowie einige Mitgliederorganisationen werden sich entsprechend in die Vernehmlassung einbringen.

Bemängelt wird insbesondere die Verwendung der AHV-Nummer als identifizierendes Merkmal. Laut dem BFS-Bericht sollen Behörden oder Dritte unter Angabe dieser Nummer Zugriff auf die zugehörigen Adressdaten erhalten. Diese breite Nutzung gefährde den Datenschutz und die Datensicherheit der Menschen in der Schweiz, schreibt Steiger dazu.

BFS: Datenschutz wird eingehalten

Das BFS betont auf Anfrage, dass der geplante Dienst nur öffentlichen Organen und Dritten mit gesetzlichem Auftrag offen stehe. Die Nutzung im Rahmen des privatwirtschaftlichen Handelns werde dadurch ausgeschlossen. Bei der Umsetzung halte man sich an das Datenschutzgesetz und die IKT-Vorgaben zur Sicherheit in der Bundesverwaltung.

Der Gesetzesentwurf sieht vor, dass die Datenbank nur Behörden und Firmen zur Verfügung steht, die vorgängig ein Gesuch eingereicht haben. Sie werden verpflichtet, den Datenschutz mit geeigneten Massnahmen sicherzustellen und die Daten nicht an Dritte weiterzugeben. Gespeicherte Personen sollen erfahren können, wer ihre Daten abgerufen hat.

Noch befindet sich die Planung des Dienstes in einer frühen Phase, teilt das BFS mit. Bis zum 22. November ist der Gesetzesentwurf in Vernehmlassung. Nach deren Auswertung werde eine Botschaft zum Adressdienst verabschiedet und die parlamentarische Diskussion eröffnet. Im vergangenen November schickte der Bundesrat eine Gesetzesänderung in die Vernehmlassung, die den Behörden die Nutzung der AHV-Nummer zur Identifikation erlauben sollte. Hier lesen Sie, wie kontrovers das Vorhaben diskutiert wurde.

Mit welchen Partnern man den Dienst umsetzen will und welche Technologien zum Einsatz kommen sollen, könne zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht gesagt werden, schreibt das BFS. Im erläuternden Bericht steht dazu lediglich, dass Datenabfragen sowohl über Web-Browser als auch über Anwendungen erfolgen sollen, und dass dabei die sichere Plattform für den Datenaustausch des Bundes (Sedex) zum Einsatz komme.

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