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Simap-Meldungen Woche 50: Zuschläge

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Zwei Mal pro Monat aktuell: Die Zuschläge der Schweizer IT-, Telekom- und CE-Branche auf Simap.ch.

(Source: Simap.ch)
(Source: Simap.ch)

Abwasserverband Region Frauenfeld entscheidet sich für Chestonag Automation

  • Zuschlag 1110211: AVR Frauenfeld, Ersatz Automatisierungs- und Prozessleitsystem (AS & PLS). Publiziert am 13.12.2019. Abwasserverband Region Frauenfeld. Ausschreibung vom 5.7.2019. Selektives Verfahren. Ausschreibung gemäss GATT/WTO-Abkommen, resp. Staatsvertrag. Auftraggeber: Träger kommunaler Aufgaben.

  • Vergabe: Zuschlag an Chestonag Automation AG. Wächterweg 4, 5707 Seengen.

  • Details: 4 Offerten eingegangen. Evaluationsdauer: 161 Tage.

Basler Verkehrs-Betriebe entscheidet sich für JevoTrust

  • Zuschlag 1110841: D10487/1 Mobile Device Management-Applikation als SaaS. Publiziert am 11.12.2019. Basler Verkehrs-Betriebe BVB. Ausschreibung vom 14.9.2019. Offenes Verfahren. keine GATT/WTO-Ausschreibung. Auftraggeber: Träger kantonaler Aufgaben.

  • Vergabe: Zuschlag an JevoTrust Management AG. Gotthardstrasse 40, 8800 Thalwil. Preis: 192'760 CHF.

  • Details: 2 Offerten eingegangen. Evaluationsdauer: 88 Tage.

Bundesamt für Informatik und Telekommunikation entscheidet sich für ProfiLogic

  • Zuschlag 1109331: (19075) 609 Spezialisten für Engineering & Betrieb der IBM-Hostplattform (PV). Publiziert am 4.12.2019. Bundesamt für Informatik und Telekommunikation BIT. Ausschreibung vom 24.9.2019. Offenes Verfahren. keine GATT/WTO-Ausschreibung. Auftraggeber: Bund (Zentrale Bundesverwaltung).

  • Vergabe: Zuschlag an ProfiLogic AG. Grabenstrasse 1, 8952 Schlieren. Preis: 20'520'000 CHF. zudem Zuschlag an UMB AG, Zweigniederlassung Volketswil. Müllerenstrasse 3, 8604 Volketswil. Preis: 20'520'000 CHF. zudem Zuschlag an Itech Consult AG. Zugerstrasse 76b, 6340 Baar. Preis: 20'520'000 CHF. Gesamtpreis: 61'560'000 CHF. Begründung: Die Zuschläge erhalten die fünf einzig eingegangenen und gültigen Angebote der Firmen: - Bosshard & Partner Unternehmensberatung AG - ITech Consult AG - UMB AG - ProfiLogic AG - Sthree Switzerland GmbH.

  • Details: 5 Offerten eingegangen. Die Ausschreibung erfolgt ohne Mindestabnahmemenge. Im konkreten Bedarfsfall wird ein Wettbewerb unter den Zuschlagsempfängern durchgeführt. Es wird höchstens das in der Ausschreibung publizierte maximale Beschaffungsvolumen von CHF 20'520'000.00 abgerufen. Die Zuschlagsempfänger haben folgende Stundensätze offeriert: Minimal CHF 107.00 / Maximal CHF 175.00. Evaluationsdauer: 71 Tage.

Dübendorf entscheidet sich für René Faigle

  • Zuschlag 1110383: Managed Print Service. Publiziert am 7.12.2019. Dübendorf. Ausschreibung vom 23.7.2019. Offenes Verfahren. Ausschreibung gemäss GATT/WTO-Abkommen, resp. Staatsvertrag. Auftraggeber: Dezentrale Bundesverwaltung / öffentlich rechtliche Organisationen.

  • Vergabe: Zuschlag an René Faigle AG. Thurgauerstrasse 76, 8050 Zürich. Preisspanne der eingegangenen Angebote von 634'325 bis 1'033'668 CHF.

  • Details: 5 Offerten eingegangen. Evaluationsdauer: 137 Tage. Gegen diese Publikation kann gemäss Art. 30 BöB innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Publikation und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.

Fern Uni Schweiz entscheidet sich für JLS Digital

  • Zuschlag 1110387: Entwicklung einer Webapplikation zum Vokabeln-Lernen. Publiziert am 13.12.2019. Fern Uni Schweiz. Ausschreibung vom 6.9.2019. Offenes Verfahren. keine GATT/WTO-Ausschreibung. Auftraggeber: Träger kantonaler Aufgaben.

  • Vergabe: Zuschlag an JLS DIGITAL AG. Libellenrain 17, 6004 Luzern. Preis: 251'840 CHF.

  • Details: 16 Offerten eingegangen. Evaluationsdauer: 98 Tage.

Gemeinde Gossau entscheidet sich für Abraxas

  • Zuschlag 1109971: ERP System Finanzen und Personal. Publiziert am 6.12.2019. Politische Gemeinde Gossau. Ausschreibung vom 13.5.2019. Offenes Verfahren. Ausschreibung gemäss GATT/WTO-Abkommen, resp. Staatsvertrag. Auftraggeber: Gemeinde/Stadt.

  • Vergabe: Zuschlag an Abraxas Informatik AG. St. Leonhard-Strasse 80, 9001 St. Gallen. Preis: 791'350 CHF. Begründung: Die Angebote wurden entsprechend den in der Ausschreibung / den Ausschreibungsunterlagen bekannt gegebenen Kriterien beurteilt (Art. 34 Abs. 2 VöB), wobei die Angebote bezüglich der Zuschlagskriterien SOLL Anforderungen, Angebots- und Lösungspräsentation und Referenzen gleichwertig sind. Hinsichtlich des Zuschlagskriteriums Preis erweist sich das Angebot der Abraxas Informatik AG, 9001 St.Gallen mit ihrer Offerte 3200982 als das Beste.

  • Details: 4 Offerten eingegangen. Evaluationsdauer: 207 Tage.

Gemeinde Rapperswil-Jona entscheidet sich für Abraxas

  • Zuschlag 1109651: ERP System Finanzen und Personal. Publiziert am 6.12.2019. Politische Gemeinde Rapperswil-Jona. Ausschreibung vom 13.5.2019. Offenes Verfahren. Ausschreibung gemäss GATT/WTO-Abkommen, resp. Staatsvertrag. Auftraggeber: Gemeinde/Stadt.

  • Vergabe: Zuschlag an Abraxas Informatik AG. St. Leonhard-Strasse 80, 9001 St. Gallen. Preis: 1'068'495 CHF. Begründung: Die Angebote wurden entsprechend den in der Ausschreibung / den Ausschreibungsunterlagen bekannt gegebenen Kriterien beurteilt (Art. 34 Abs. 2 VöB), wobei die Angebote bezüglich der Zuschlagskriterien SOLL-Anforderungen, Angebots- und Lösungspräsentation und Referenzen gleichwertig sind. Hinsichtlich des Zuschlagskriteriums Preis erweist sich das Angebot der Abraxas Informatik AG, 9001 St.Gallen mit ihrer Offerte 3'201 '059 als das Beste.

  • Details: 4 Offerten eingegangen. Evaluationsdauer: 207 Tage.

Gemeinde Will entscheidet sich für Abraxas

  • Zuschlag 1109307: ERP System Finanzen und Personal. Publiziert am 6.12.2019. Politische Gemeinde Wil. Ausschreibung vom 13.5.2019. Offenes Verfahren. Ausschreibung gemäss GATT/WTO-Abkommen, resp. Staatsvertrag. Auftraggeber: Gemeinde/Stadt.

  • Vergabe: Zuschlag an Abraxas Informatik AG. St. Leonhard-Strasse 80, 9001 St. Gallen. Preis: 925'640 CHF. Begründung: Die Angebote wurden entsprechend den in der Ausschreibung / den Ausschreibungsunterlagen bekannt gegebenen Kriterien beurteilt (Art. 34 Abs. 2 VöB), wobei die Angebote bezüglich der Zuschlagskriterien SOLL-Anforderungen, Angebots- und Lösungspräsentation und Referenzen gleichwertig sind. Hinsichtlich des Zuschlagskriteriums Preis erweist sich das Angebot der Abraxas Informatik AG, 9001 St.Gallen mit ihrer Offerte 3'201 '054 als das Beste.

  • Details: 4 Offerten eingegangen. Evaluationsdauer: 207 Tage.

Insel Gruppe entscheidet sich für Epic

  • Zuschlag 1110943: Klinikinformations- und Steuerungssystem für die Insel Gruppe. Publiziert am 11.12.2019. Insel Gruppe AG. Ausschreibung vom 9.8.2019. Offenes Verfahren. Ausschreibung gemäss GATT/WTO-Abkommen, resp. Staatsvertrag. Auftraggeber: Kanton.

  • Vergabe: Zuschlag an Epic. US-53593 Verona. Preis: 82'969'778 CHF. Begründung: Nach Art. 30 Abs. 1 ÖBV erhält das wirtschaftlich günstigste Angebot den Zuschlag. Als solches gilt dasjenige, dass die Zuschlagskriterien am besten erfüllt. Die Bewertung erfolgte, indem die Zuschlagskriterien mit Gewichtung angewendet wurden. Gemäss den Bewertungsresultaten erfüllt das Angebot des Unternehmens Epic Systems Corporation die Zuschlagskriterien am besten.

  • Details: 2 Offerten eingegangen. Evaluationsdauer: 124 Tage. Gegen die zugestellte Zuschlagsverfügung kann innert 10 Tagen, von der Zustellung an gerechnet, Beschwerde bei der Gesundheits- und Fürsorgedirektion des Kantons Bern, Rathausgasse 1, 3011 Bern, erhoben werden. Eine allfällige Beschwerde muss einen Antrag, die Angabe von Tatsachen und Beweismitteln, eine Begründung sowie eine Unterschrift enthalten. Die angefochtene Verfügung und greifbare Beweismittel sind beizulegen.

Insel Gruppe entscheidet sich für Synedra Information Technologies

  • Zuschlag 1110915: Medical Content Management System. Publiziert am 11.12.2019. Insel Gruppe AG. Ausschreibung vom 24.7.2019. Offenes Verfahren. Ausschreibung gemäss GATT/WTO-Abkommen, resp. Staatsvertrag. Auftraggeber: Träger kantonaler Aufgaben.

  • Vergabe: Zuschlag an synedra information technologies GmbH. Feldstraße 1, AT-6020 Innsbruck. Preis: 10'433'660 CHF. Begründung: synedra information technologies GmbH hat das beste wirtschaftliche Angebot (bei einer Betrachtung von 10 Jahren) und die beste technische Lösung angeboten.

  • Details: 5 Offerten eingegangen. Evaluationsdauer: 140 Tage. Diese Ausschreibung kann innert 10 Tagen seit der Publikation bei der Gesundheits- und Fürsorgedirektion des Kantons Bern, Rathausgasse 1, 3011 Bern, angefochten werden. Eine allfällige Beschwerde muss einen Antrag, die Angabe von Tatsachen und Beweismitteln und eine Begründung enthalten sowie rechtsgültig unterzeichnet sein. Greifbare Beweismittel sind beizulegen.

Kantonspolizei Bern entscheidet sich für Diso

  • Zuschlag 1110487: Wartungsvertrag Oracle Datenbanken. Publiziert am 13.12.2019. Kantonspolizei Bern. Freihändiges Verfahren. Ausschreibung gemäss GATT/WTO-Abkommen, resp. Staatsvertrag. Auftraggeber: Kanton.

  • Vergabe: Zuschlag an Diso AG. Morgenstrasse 1, 3073 Gümligen. Preis: 1'500'000 CHF. Begründung: Die Kapo betreibt verschiedene Systeme im Umfeld der polizeilichen Vorgangsbearbeitung, der Administration sowie des Einsatzleitsystems, welche auf Windows Oracle Datenbank Services basieren. Es besteht keine Handlungsfreiheit für die Kapo in Bezug auf die Auswahl des Datenbanksystems. Die Datenbanken werden grundsätzlich durch die Lieferanten der Systeme vorgegeben und sind funktional somit als Teil der jeweiligen Systeme zu betrachten. Die Kapo lizenziert Oracle pro Benutzer. Die vorliegende Publikation umfasst Software Update & Services für die Nutzer der Kapo sowie von weiteren Organisationen im BORS-Umfeld, für die, die Kapo entsprechende Services der Bürokommunikation sowie der Einsatzzentrale erbringt.

  • Details: Dieser Entscheid zur freihändigen Vergabe kann innert 10 Tagen seit der Publikation auf Simap mit Beschwerde bei der Polizei- und Militärdirektion des Kantons Bern, Kramgasse 20, 3011 Bern angefochten werden. Eine allfällige Beschwerde muss einen Antrag, die Angabe von Tatsachen und Beweismitteln, eine Begründung sowie eine Unterschrift enthalten. Diese Publikation und greifbare Beweismittel sind beizulegen.

Kantonspolizei Zürich entscheidet sich für Abraxas

  • Zuschlag 1111571: Weiterbetrieb Rechenzentrum 2020-2023. Publiziert am 16.12.2019. Sicherheitsdirektion Kanton Zürich Kantonspolizei Zürich. Freihändiges Verfahren. Ausschreibung gemäss GATT/WTO-Abkommen, resp. Staatsvertrag. Auftraggeber: Kanton.

  • Vergabe: Zuschlag an Abraxas Informatik AG. 8006 Zürich. Preis: 2'530'000 CHF.

  • Details: Die Zuschlagsempfängerin betreibt ihr bestehendes Rechenzentrum in welchem wesentliche Teile der Server- und Datenhaltungsinfrastrukturen der Kantonspolizei betrieben werden für diese weiter, bis die Kantonseigenen Rechenzentren bezugsbereit sind. Gegen diesen Zuschlag kann innert 10 Tagen, von der Publikation an gerechnet, beim Verwaltungsgericht des Kantons Zürich, Postfach, 8090 Zürich, schriftlich Beschwerde eingereicht werden. Die Beschwerdeschrift ist im Doppel einzureichen. Sie muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Die angefochtene Zuschlagsverfügung ist beizulegen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und, soweit möglich, beizulegen.

Kanton Zürich Amt für Raumentwicklung entscheidet sich für Frox

  • Zuschlag 1110511: Projekt "Katasterprozesse ZH". Publiziert am 10.12.2019. Baudirektion Kanton Zürich Amt für Raumentwicklung. Ausschreibung vom 18.6.2019. Offenes Verfahren. Ausschreibung gemäss GATT/WTO-Abkommen, resp. Staatsvertrag. Auftraggeber: Kanton.

  • Vergabe: Zuschlag an FROX AG. Feldbachstrasse 80, 8634 Hombrechtikon. Preis: 584'026 CHF. Begründung: Beste Erfüllung der Zuschlagskriterien, wirtschaftlich günstigstes Angebot.

  • Details: 3 Offerten eingegangen. Evaluationsdauer: 175 Tage. Gegen diesen Entscheid kann innert 10 Tagen, von der Zustellung an die Anbietenden an gerechnet, beim Verwaltungsgericht des Kantons Zürich, Militärstrasse 36, Postfach, 8090 Zürich, schriftlich Beschwerde eingereicht werden. Die Beschwerdeschrift ist im Doppel einzureichen, sie muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Entscheid ist beizulegen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen. Es gelten keine Gerichtsferien.

Kirchendirektion des Kantons Bern entscheidet sich für Dr. Pascal Sieber & Partners

  • Zuschlag 1106813: Folgeauftrag: Beschaffung Dienstleistungen von ext. ICT-Experten "DLEX". Lot Nr 3: Projektleiter. Publiziert am 6.12.2019. Amt für Betriebswirtschaft und Aufsicht der Justiz-, Gemeinde- und Kirchendirektion des Kantons Bern. Freihändiges Verfahren. Ausschreibung gemäss GATT/WTO-Abkommen, resp. Staatsvertrag. Auftraggeber: Kanton.

  • Vergabe: Zuschlag an Dr. Pascal Sieber & Partners AG. Schwanengasse 1, 3011 Bern. Preis: 411'349 CHF. Begründung: Das Amt für Betriebswirtschaft und Aufsicht (nachfolgend "ABA") hat am 18.11.2016 die Dienstleistungen von externen ICT-Experten "DLEX" öffentlich ausgeschrieben (simap-Meldungsnummer 136766). Die Dr. Pascal Sieber & Partners AG hat am 20.02.2017 den Zuschlag für die Projektleitung (Los 3) zum Gesamtpreis von CHF 837'216.00 inkl. MWST erhalten. Gegen die Zuschlagsverfügung wurde keine Beschwerde erhoben. Am 31.10.2017 hat das ABA der Dr. Pascal Sieber & Partners AG einen Folgeauftrag im Umfang von weiteren CHF 561'081.60 inkl. MwSt. erteilt (simap-Meldungsnummer 990803). Gegen die Zuschlagsverfügung wurde keine Beschwerde erhoben. Das ABA beabsichtigt nun, der genannten Unternehmung einen weiteren Folgeauftrag im Umfang von CHF 411'349.40 inkl. MWST zu erteilen. Gemäss Art. 7 Abs. 3 der Verordnung über das öffentliche Beschaffungswesen (ÖBV, BSG 731.21) können Leistungen u.a. ausnahmsweise dann freihändig vergeben werden, wenn die Ergänzung und Erweiterung bereits erbrachter Leistungen der ursprünglichen Anbieterin vergeben werden müssen, weil einzig dadurch die Kontinuität der Dienstleistungen gewährleistet werden kann (Bst. f); und wenn die Auftraggeberin einen neuen Auftrag vergibt, der sich auf einen Grundauftrag bezieht, der im offenen Verfahren vergeben worden ist und bei dem die Möglichkeit einer freihändigen Vergabe in den Ausschreibungsunterlagen enthalten war (Bst. g). Das ABA hat sich unter der ID 2.8 der Ausschreibungsunterlagen die freihändige Vergabe von Folgeaufträgen ausdrücklich vorbehalten. Zudem hängen die mit dem Folgeauftrag vergebenen Leistungen, da sie dasselbe Projekt betreffen, untrennbar mit dem Grundauftrag zusammen, sodass nur die Dr. Pascal Sieber & Partners AG für die Kontinuität der Dienstleistungen gewährleisten kann. Aus den genannten Gründen ist die freihändige Vergabe vorliegend zulässig.

  • Details: Lot Nr.3. Lot Beschreibung: Projektleiter. Dieser Entscheid zur freihändigen Vergabe kann innert 10 Tagen seit der Publikation mit Beschwerde bei der Justiz-, Gemeinde- und Kirchendirektion des Kantons Bern, Rechtsamt JGK, Münstergasse 2, 3011 Bern angefochten werden. Eine allfällige Beschwerde muss einen Antrag, die Angabe von Tatsachen und Beweismitteln, eine Begründung sowie eine Unterschrift enthalten. Diese Publikation und greifbare Beweismittel sind beizulegen.

Kirchendirektion des Kantons Bern entscheidet sich für TriSolutions

  • Zuschlag 1105517: Folgeauftrag: Beschaffung Senior Expert Projektleiter für das Projekt "eBau". Publiziert am 6.12.2019. Amt für Betriebswirtschaft und Aufsicht der Justiz-, Gemeinde- und Kirchendirektion des Kantons Bern. Freihändiges Verfahren. Ausschreibung gemäss GATT/WTO-Abkommen, resp. Staatsvertrag. Auftraggeber: Kanton.

  • Vergabe: Zuschlag an TriSolutions Coaching, Project Management and Training AG. Holbeinstrasse 44, 4051 Basel. Preis: 150'780 CHF. Begründung: Das Amt für Betriebswirtschaft und Aufsicht (nachfolgend "ABA") hat am 17.02.2016 die Beschaffung eines Senior Expert Projektleiters für das Projekt "eBau" öffentlich ausgeschrieben (simap-Meldungsnummer 928093). Die TriSolutions Coaching, Project Management and Training AG hat am 17.06.2016 den Zuschlag zum Gesamtpreis von CHF 642'600.00 inkl. MwSt. erhalten. Gegen die Zuschlagsverfügung wurde keine Beschwerde erhoben. Das ABA beabsichtigt nun, der genannten Unternehmung einen Folgeauftrag im Umfang von weiteren CHF 150'780.00 inkl. MwSt. zu erteilen. Gemäss Art. 7 Abs. 3 der Verordnung über das öffentliche Beschaffungswesen (ÖBV, BSG 731.21) können Leistungen u.a. ausnahmsweise dann freihändig vergeben werden, wenn die Ergänzung und Erweiterung bereits erbrachter Leistungen der ursprünglichen Anbieterin vergeben werden müssen, weil einzig dadurch die Kontinuität der Dienstleistungen gewährleistet werden kann (Bst. f); und wenn die Auftraggeberin einen neuen Auftrag vergibt, der sich auf einen Grundauftrag bezieht, der im offenen Verfahren vergeben worden ist und bei dem die Möglichkeit einer freihändigen Vergabe in den Ausschreibungsunterlagen enthalten war (Bst. g). Das ABA hat sich unter der ID 2.8 der Ausschreibungsunterlagen die freihändige Vergabe von Folgeaufträgen ausdrücklich vorbehalten. Zudem hängen die mit dem Folgeauftrag vergebenen Leistungen, da sie dasselbe Projekt betreffen, untrennbar mit dem Grundauftrag zusammen, sodass nur die TriSolutions Coaching, Project Management and Training AG für die Kontinuität der Dienstleistungen Gewährleisten kann. Aus den genannten Gründen ist die freihändige Vergabe vorliegend zulässig.

  • Details: Dieser Entscheid zur freihändigen Vergabe kann innert 10 Tagen seit der Publikation mit Beschwerde bei der Justiz-, Gemeinde- und Kirchendirektion des Kantons Bern, Rechtsamt JGK, Münstergasse 2, 3011 Bern angefochten werden. Eine allfällige Beschwerde muss einen Antrag, die Angabe von Tatsachen und Beweismitteln, eine Begründung sowie eine Unterschrift enthalten. Diese Publikation und greifbare Beweismittel sind beizulegen.

Polizei Basel-Landschaft entscheidet sich für LogObject

  • Zuschlag 1097625: ABI / myABI. Publiziert am 5.12.2019. Polizei Basel-Landschaft. Freihändiges Verfahren. Ausschreibung gemäss GATT/WTO-Abkommen, resp. Staatsvertrag. Auftraggeber: Kanton.

  • Vergabe: Zuschlag an LogObject AG. Baslerstrasse 30, 8048 Zürich.

  • Details: Gegen diesen Entscheid kann innert 10 Tagen, nach seiner Publikation im Amtsblatt Kanton Basel-Landschaft an gerechnet, beim Kantonsgericht, Abteilung Verfassungs- und Verwaltungsrecht, Bahnhofplatz 16, 4410 Liestal, schriftlich Beschwerde erhoben werden. Einer Beschwerde kommt nicht von Gesetzes wegen aufschiebende Wirkung zu. Die Beschwerdeschrift ist in vierfacher Ausfertigung einzureichen. Sie muss ein klar umschriebenes Begehren und die Unterschrift der beschwerdeführenden oder der sie vertretenden Person enthalten. Der angefochtene Entscheid ist der Beschwerde in Kopie beizulegen. Das Verfahren vor Kantonsgericht, Abteilung Verfassungs- und Verwaltungsrecht, ist kostenpflichtig.

Projekt Electronic Monitoring entscheidet sich für Künzler & Partners

  • Zuschlag 1109769: Projekt Electronic Monitoring; Projektleitung und Fachberatung. Publiziert am 5.12.2019. Verein gesamtschweizerisches Electronic Monitoring – Investition und Betrieb (Verein EM). Freihändiges Verfahren. Ausschreibung gemäss GATT/WTO-Abkommen, resp. Staatsvertrag. Auftraggeber: Träger kantonaler Aufgaben.

  • Vergabe: Zuschlag an Künzler & Partners SA. Rue du Musée 1, 2502 Bienne. Preis: 380'000 CHF. Begründung: Zur Umsetzung der Elektronischen Überwachung im Strafvollzug (sog. Electronic Monitoring oder kurz EM) haben die Kantone am 15. November 2019 einen Verein (im Folgenden „Verein EM“) gegründet. Diesem kommt die Aufgabe zu, die erforderlichen technischen Einrichtungen für das EM zu beschaffen und das EM zu betreiben bzw. betreiben zu lassen. Das Mandat für die Projektleitung und Fachberatung EM wird mit dieser Publikation an die Künzler & Partners SA vergeben. Der erst gerade gegründete Verein EM verfügt weder über das erforderliche Knowhow, noch über die erforderlichen Ressourcen, um diese Aufgaben derzeit selbst wahrzunehmen. Die Zuschlagsempfängerin hat bereits die KKJPD in dieser Angelegenheit beratend unterstützt. Beim vorliegenden Auftrag handelt es sich um einen Zusatzauftrag an den ursprünglichen Anbieter, da einzig dadurch die Kontinuität der Dienstleistung gewährleistet ist. Ein Wechsel des Auftragnehmers in der jetzigen Phase des Projekts wäre mit sehr grossen Risiken für das Projekt verbunden und würde zu schwierigen Abgrenzungen der Verantwortlichkeiten führen. Demnach ist auf Grund der technischen Besonderheiten des Auftrags und des Knowhows der Auftragnehmerin einzig diese in der Lage, den Auftrag zu erbringen. Der Auftrag geht demnach gestützt auf Art. 7 Abs. 3 Bst. c der Verordnung über das öffentliche Beschaffungswesen (ÖBV) an die Zuschlagsempfängerin. Im Weiteren sprechen Gründe der Dinglichkeit (Art. 7 Abs. 3 Bst. d ÖBV) für die Freihand Vergabe Da der Verein EM erst gerade gegründet wurde, konnte er den Auftrag nicht früher ausschreiben bzw. vergeben. Schliesslich bestehen für die freihändige Auftragsvergabe Gründe der öffentlichen Sicherheit.

  • Details: Dieser Entscheid zur freihändigen Vergabe kann innert 10 Tagen seit der Publikation auf www.simap.ch mit Beschwerde bei der Polizei- und Militärdirektion des Kantons Bern, Kramgasse 20, 3011 Bern, angefochten werden. Eine allfällige Beschwerde muss einen Antrag, die Angabe von Tatsachen und Beweismitteln, eine Begründung sowie eine Unterschrift enthalten. Diese Publikation und greifbare Beweismittel sind beizulegen. Der Verein Electronic Monitoring (Verein EM) behält sich vor, in einem allfälligen Beschwerdeverfahren die subjektive Unterstellung des Vereins unter die Gesetzgebung über das öffentliche Beschaffungswesen zu bestreiten.

SBB entscheidet sich für Egeli Informatik

  • Zuschlag 1109375: Neue Inkassolösung. Publiziert am 3.12.2019. Schweizerische Bundesbahnen SBB. Ausschreibung vom 23.8.2019. Offenes Verfahren. keine GATT/WTO-Ausschreibung. Auftraggeber: Dezentrale Bundesverwaltung / öffentlich rechtliche Organisationen.

  • Vergabe: Zuschlag an Egeli Informatik AG. Teufener Strasse 36, 9000 St. Gallen. Preisspanne der eingegangenen Angebote von 1'367'842 bis 2'406'086 CHF. Begründung: Wirtschaftlich günstigstes Angebot im Sinne von Art. 21 BöB.

  • Details: 5 Offerten eingegangen. Evaluationsdauer: 102 Tage.

SBB entscheidet sich für Garaio

  • Zuschlag 1109855: Dienstleistung Workplace. Publiziert am 5.12.2019. Schweizerische Bundesbahnen SBB. Ausschreibung vom 26.8.2019. Offenes Verfahren. keine GATT/WTO-Ausschreibung. Auftraggeber: Dezentrale Bundesverwaltung / öffentlich rechtliche Organisationen.

  • Vergabe: Zuschlag an Garaio AG. Laupenstrasse 45, 3008 Bern. Preisspanne der eingegangenen Angebote von 7'857'000 bis 10'073'600 CHF. zudem Zuschlag an ISOLUTIONS AG. Schanzenstrasse 4c, 3008 Bern. Preis: 7'857'000 CHF. Gesamtpreis: 15'714'000 CHF. Begründung: Wirtschaftlich günstigstes Angebot im Sinne von Art. 21 BöB.

  • Details: 5 Offerten eingegangen. Evaluationsdauer: 101 Tage.

SBB Informatik entscheidet sich für Intersim und GAV-Service

  • Zuschlag 1109943: Verlängerung der Wartung und Weiterentwicklung der bestehenden Produkte (Sitevision Framework). Publiziert am 5.12.2019. SBB Informatik. Freihändiges Verfahren. keine GATT/WTO-Ausschreibung. Auftraggeber: Dezentrale Bundesverwaltung / öffentlich rechtliche Organisationen.

  • Vergabe: Zuschlag an Intersim AG. Kirchbergstrasse 105, 3400 Burgdorf. Zuschlag 1109859: Datenlieferung Entsendeplattform. Publiziert am 5.12.2019. SECO LB PA. Freihändiges Verfahren. keine GATT/WTO-Ausschreibung. Auftraggeber: Bund (Zentrale Bundesverwaltung). Vergabe: Zuschlag an GAV-Service c/o Unia. Weltpoststrasse 20, 3000 Bern 15. Preis: 764'670 CHF. Begründung: GAV-Service c/o Unia war der einzige Anbieter auf den "RfI - Datenlieferung Entsendeplattform" (simap-Meldungsnummer 1093549, publiziert am 29.08.2019), mit welchem mögliche Anbieter für die "Datenlieferung Entsendeplattform" gesucht wurden. GAV-Service c/o Unia ist somit der einzige Anbieter für diese Datenlieferung am Markt. Gestützt auf Art. 13 Abs. 1 lit c) BöB vergibt die Auftraggeberin den Auftrag freihändig.

  • Details: Bemerkungen zum Preis (Ziffer 3.2). - Implementierungskosten: CHF 50'000.00. - Jährlicher Betrag für Datenlieferung: CHF 66'000.00 > über 10 Jahre gerechnet total CHF 660'000. Alle Preisangaben exklusive Mehrwertsteuer. Gegen diese Publikation kann gemäss Art. 30 BöB innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Publikation und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.

Schweizer Post entscheidet sich für BSI Business Systems Integration

  • Zuschlag 1110327: Lizenzen, Wartung und Weiterentwicklung BSI CRM. Publiziert am 11.12.2019. Post CH AG / Informatik. Freihändiges Verfahren. Ausschreibung gemäss GATT/WTO-Abkommen, resp. Staatsvertrag. Auftraggeber: Dezentrale Bundesverwaltung / öffentlich rechtliche Organisationen.

  • Vergabe: Zuschlag an BSI Business Systems Integration AG. Täfernweg 1, 5405 Baden. Preis: 3'200'000 CHF. Begründung: Art. 13 Abs. 1 lit. c VöB: Seit 2015 (siehe Publikation vom 23.11.2015 auf simap.ch / Projekt-ID 133198) steht das CRM der Zuschlagsempfängerin bei der Post CH AG im Einsatz, welches den Verkauf in den zentralen Aufgabenstellungen wie dem Opportunity-Management und dem Verkaufscontrolling unterstützt. Die Komponenten sind stark in die vorhandene Poststruktur und deren Umsysteme eingebettet und wurden laufend an die spezifischen Konfigurationen und Bedürfnisse der Post CH AG angepasst. Diese Anpassungen basieren auf komplexen Regelwerken und erfordern fundiertes postalisches und prozessuales Wissen, um die Schnittstellen nicht zu gefährden. Die Urheberrechte am betroffenen Software-Code sind bei der Zuschlagsempfängerin. Nur die Zuschlagsempfängerin ist deshalb in der Lage, die erforderlichen weiteren Leistungen, u.a. Weiterentwicklung Softwarecode, Pflege und Lizenz, zu erbringen.

  • Details: Gegen diese Publikation kann gemäss Art. 30 BöB innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Publikation und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.

Schweizer Post entscheidet sich für Swisscom

  • Zuschlag 1102695: Future Client II. Lot Nr 1: BAPO (Büroautomation Post): Dieses Los umfasst die gesamte Hardware (Client, Monitor, Dockingstation, Maus, Tastatur) und Dienstleistungen im Umfeld der Büroautomation der Post (BAPO). Publiziert am 5.12.2019. Post CH AG / Informatik. Ausschreibung vom 17.5.2019. Offenes Verfahren. Ausschreibung gemäss GATT/WTO-Abkommen, resp. Staatsvertrag. Auftraggeber: Dezentrale Bundesverwaltung / öffentlich rechtliche Organisationen.

  • Vergabe: Zuschlag an Swisscom (Schweiz) AG. Alte Tiefenaustrasse 6, 3048 Worblaufen. Preis: 18'321'194 CHF. zudem Zuschlag an Lenovo (Schweiz) GmbH. Baslerstrasse 60, 8048 Zürich. Preis: 16'854'633 CHF. Gesamtpreis: 35'175'827 CHF. Begründung: Beste Erfüllung der Zuschlagskriterien. Den nicht berücksichtigten Anbietern werden die Gründe in einem Schreiben individuell erläutert.

  • Details: 4 Offerten eingegangen. Lot Nr.1. Lot Beschreibung: BAPO (Büroautomation Post):. Dieses Los umfasst die gesamte Hardware (Client, Monitor, Dockingstation, Maus, Tastatur) und Dienstleistungen im Umfeld der Büroautomation der Post (BAPO). Evaluationsdauer: 202 Tage. Gegen diese Publikation kann gemäss Art. 30 BöB innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Publikation und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.

Schweizer Post entscheidet sich für Swisscom

  • Zuschlag 1102697: Future Client II. Lot Nr 2: PSTA (PostsTellen Arbeitsplatz): Dieses Los umfasst die Hardware (Clients, Monitore, Maus und Tastaturen) und Dienstleistungen im Umfeld der Verkaufsstellen von Postnetz (PSTA). Publiziert am 5.12.2019. Post CH AG / Informatik. Ausschreibung vom 17.5.2019. Offenes Verfahren. Ausschreibung gemäss GATT/WTO-Abkommen, resp. Staatsvertrag. Auftraggeber: Dezentrale Bundesverwaltung / öffentlich rechtliche Organisationen.

  • Vergabe: Zuschlag an Swisscom (Schweiz) AG. Alte Tiefenaustrasse 6, 3048 Worblaufen. Preis: 4'311'481 CHF. Begründung: Beste Erfüllung der Zuschlagskriterien. Den nicht berücksichtigten Anbietern werden die Gründe in einem Schreiben individuell erläutert.

  • Details: 4 Offerten eingegangen. Lot Nr.2. Lot Beschreibung: PSTA (PostsTellen Arbeitsplatz): Dieses Los umfasst die Hardware (Clients, Monitore, Maus und Tastaturen) und Dienstleistungen im Umfeld der Verkaufsstellen von Postnetz (PSTA). Evaluationsdauer: 202 Tage. Gegen diese Publikation kann gemäss Art. 30 BöB innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Publikation und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.

Stadt Bern entscheidet sich für Trägerverein für die offene Jugendarbeit der Stadt Bern

  • Zuschlag 1111573: Publikation über die Absicht der freihändigen Vergabe Mandat Verein Tankere, Madatierung der Anstellung "Geschäftsführung". Publiziert am 14.12.2019. Direktion für Bildung, Soziales und Sport, Abteilung Familie & Quartier Stadt Bern. Freihändiges Verfahren. keine GATT/WTO-Ausschreibung. Auftraggeber: Gemeinde/Stadt.

  • Vergabe: Zuschlag an Trägerverein für die offene Jugendarbeit der Stadt Bern Toj. Haslerstrasse 21, 3008 Bern. Preis: 416'174 CHF. Begründung: Sachverhalt: Die Beratung; Mandat Verein Tankere, Mandatierung der Anstellung "Geschäftsführung" erreicht den Schwellenwert des offenen/selektiven Verfahrens. Unter den Voraussetzungen von Art. 7 der Verordnung über das öffentliche Beschaffungswesen vom 16. Oktober 2002 (ÖBV) können Aufträge jedoch im freihändigen Verfahren vergeben werden, auch wenn mindestens die Schwellenwerte des Einladungsverfahren erreicht werden. Entscheid: Das Mandat Verein Tankere, Mandatierung der Anstellung "Geschäftsführung" wird nach Art. 7 Abs. 3 Lit. f der Verordnung über das öffentliche Beschaffungswesen dem Toj Trägerverein für die offene Jugendarbeit der Stadt Bern, Bern freihändig zuzuschlagen. Begründung: Da die Übergangsphase weiter andauert (seit 2016), soll das Mandat der Geschäftsführung mit dem Trägerverein Toj weitergeführt werden, da nur so eine gewisse Konstanz gewährleistet ist und kein KnowHow Verlust stattfindet.

  • Details: Die Verfügung über die Absicht der freihändigen Vergabe kann innert 10 Tagen nach der ersten Publikation mittles Beschwerde beim Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland, Poststrasse 25, 3071 Ostermundigen, angefochten werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen. Sie muss einen Antag, die Angaben von Tatsachen und Beweismittel, eine Begründung sowie eine Unterschrift einthalten; greifbare Beweise sind beizulegen.

Stadt Zürich entscheidet sich für EMC Computer Systems

  • Zuschlag 1110891: BackupPro. Publiziert am 13.12.2019. Stadt Zürich, Organisation und Informatik. Ausschreibung vom 9.5.2019. Offenes Verfahren. Ausschreibung gemäss GATT/WTO-Abkommen, resp. Staatsvertrag. Auftraggeber: Gemeinde/Stadt.

  • Vergabe: Zuschlag an EMC Computer Systems AG. Hardturmstrasse 161, 8005 Zürich. Preis: 4'200'000 CHF. Begründung: Beste Erfüllung der Zuschlagskriterien.

  • Details: 4 Offerten eingegangen. Ausschreibung "BackupPro". Projekt: 187085 / Meldungs Nr 1074117. Evaluationsdauer: 218 Tage. Gegen diesen Zuschlagsentscheid kann innert 10 Tagen, von der Publikation an gerechnet, beim Verwaltungsgericht des Kantons Zürich, Militärstrasse 36, Postfach, 8090 Zürich, schriftlich Beschwerde eingereicht werden. Die Beschwerdeschrift ist im Doppel einzureichen; sie muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Die aufgerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen.

Stiftung Kliniken Valens entscheidet sich für Ceruno

  • Zuschlag 1105621: Erneuerung Firewalls. Publiziert am 16.12.2019. Stiftung Kliniken Valens Informatik. Freihändiges Verfahren. keine GATT/WTO-Ausschreibung. Auftraggeber: Träger kantonaler Aufgaben.

  • Vergabe: Zuschlag an Ceruno AG. Rosenbergstrasse 71, 9000 St.Gallen. Preisspanne der eingegangenen Angebote von 400'000 bis 670'000 CHF. zudem Zuschlag an Belsoft Infortix AG. EichenStrasse 2, 8808 Pfäffikon. Preis: 400'000 CHF. Gesamtpreis: 800'000 CHF. Begründung: Es findet eine Freihändige aufgrund zwingender Gründe im Zusammenhang mit unvorhersehbaren Ereignissen das offene oder selektive Verfahren verunmöglichen (sGS 841.11 – VöB Art. 16 Bst. f) sowie die Vereinbarkeit mit technischen Systemen von Bund, anderen Kantonen und Gemeinden sichergestellt werden muss (sGS 841.11 – VöB Art. 16 Bst. o); Ausschlaggebend war insbesondere der Preis, welches im Angebot der Belsoft Infrotix AG über 5 Jahre (inkl. MWST) die tiefsten Kosten aufweist.

  • Details: Gegen dieses Verfahren kann, soweit die Zulässigkeit des freihändigen Verfahrens gerügt wird, innert zehn Tagen seit Eröffnung beim Verwaltungsgericht des Kanton St.Gallen, Spissergasse 41, 9001 St.Gallen, schriftlich Beschwerde erhoben werden. Die Beschwerde muss einen Antrag, eine Darstellung des Sachverhaltes sowie eine Begründung erhalten. Diese Verfügung ist beizulegen. Es gelten keine Gerichtsferien.

Swissgrid entscheidet sich für Girsberger Informatik

  • Zuschlag 1109257: Wartung und Weiterentwicklung des Siloveda Messdaten-Managementsystems. Publiziert am 4.12.2019. Swissgrid AG. Freihändiges Verfahren. Ausschreibung gemäss GATT/WTO-Abkommen, resp. Staatsvertrag. Auftraggeber: Dezentrale Bundesverwaltung / öffentlich rechtliche Organisationen.

  • Vergabe: Zuschlag an Girsberger Informatik AG. Bahnhofstrasse 53, 6440 Brunnen. Preis: 2'273'470 CHF. Begründung: Die Software SiloSQL (jetzt SILOVEDA) wurde im Frühjahr 2006 von der ETRANS erworben und an Swissgrid bei ihrer Gründung übertragen. SILOVEDA ist ein Energiedatenmanagementsystem. Es werden darin Messwerte des Übertragungsnetzes, Prognosewerte, Zählwerte und weitere Zeitreihen gespeichert. Diese Zeitreihen sind mit unterschiedlichen, sich über die Zeit stetig ändernden Datenmodellen, bedingt durch Umbauten und Erweiterungen des elektrischen Netzes oder geänderten Zuordnungen von Bilanzgruppen etc., zeitabhängig verknüpft. Mit diesen Daten werden vielfältige, über die Jahre entwickelte und optimierte Prognosen und Reports erstellt. Die Daten dienen als Grundlage für die Kontrolle von Bilanzgruppen, für die Ermittlung von KPI’s und für die Erstellung von Reports an externe Kontrollinstanzen nationaler und internationaler Behörden und Organisationen. Girsberger Informatik AG ist Inhaberin der Immaterialgüterrechte an SILOVEDA. Das macht es anderen Anbietern in der Praxis faktisch unmöglich, Erweiterungen oder blosse Wartungen an der Software vorzunehmen. Es gibt auch keinen Berater-/Dienstleistermarkt für SILOVEDA. Ein Ersetzen von SILOVEDA durch ein anderes Energiedatenmanagementsystem ist keine angemessene Alternative, weil die Investitionskosten unverhältnismässig hoch wären im Vergleich zum zu tätigenden zusätzlichen Aufwand. Aus diesen Gründen wird der Auftrag für Wartung und Weiterentwicklung des SILOVEDA Energiedatenmanagementsystems freihändig gemäss Artikel Art. 13 Abs. 1 lit. c VöB an Girsberger Informatik AG erteilt.

  • Details: Gegen diese Publikation kann gemäss Art. 30 BöB innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Publikation und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.

Tiefbauamt entscheidet sich für an BSB + Partner Ingenieure und Planer

  • Zuschlag 1110061: Publikation über die Absicht der freihändigen Vergabe Monbijoustrasse, Gesamtsanierung Monbijoustrasse, Bauingenieurleistungen, Gesamtleiter. Publiziert am 14.12.2019. Direktion für Tiefbau, Verkehr und Stadtgrün, Tiefbauamt. Freihändiges Verfahren. Ausschreibung gemäss GATT/WTO-Abkommen, resp. Staatsvertrag. Auftraggeber: Gemeinde/Stadt.

  • Vergabe: Zuschlag an BSB + Partner Ingenieure und Planer AG. Wengisteinstrasse 1, 4500 Solothurn. Preis: 698'267 CHF. Begründung: Sachverhalt: Die Gesamtleitung, Bauingenieurleistungen, Gesamtsanierung Monbijoustrasse erreicht den Schwellenwert des offenen/selektiven Verfahrens. Unter den Voraussetzungen von Art. 7 der Verordnung über das öffentliche Beschaffungswesen vom 16. Oktober 2002 (ÖBV) können Aufträge jedoch im freihändigen Verfahren vergeben werden, auch wenn mindestens die Schwellenwerte des Einladungsverfahren erreicht. werden. Entscheid: Die Gesamtleitung, Bauingenieurleistungen, Gesamtsanierung Monbijoustrasse wird nach Art. 7 Abs. 3 Lit. f der Verodnung über das öffentliche Beschaffungswesen der ARGE BSB + Partner Ingenieure und Planer AG, Solothurn / Bächtold & Moor AG, Bern freihändig zuzuschlagen. Begründung: Der heutige Projektumfang war bei der Submission vom Gesamtleiter, welche im 2016 offen ausgeschrieben wurde, so noch nicht bekannt. Dies führt deshalb beim Vertrag vom Gesamtleiter zu einer Auftragsanpassung. Die Umfangreichen Projekterweiterungen sowie Anpassungen führen mit der dazu angepassten Bauzeitverlängerung zu Mehraufwendungen seitens Gesamtprojektleiter. Die Nachträge wurden durch den Lenkungsausschuss genehmigt.

  • Details: Die Verfügung über die Absicht der freihändigen Vergabe kann innert 10 Tagen nach der ersten Publikation mittles Beschwerde beim Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland, Poststrasse 25, 3071 Ostermundigen, angefochten werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen. Sie muss einen Antag, die Angaben von Tatsachen und Beweismittel, eine Begründung sowie eine Unterschrift einthalten; greifbare Beweise sind beizulegen.

Universität Bern entscheidet sich für Path Works

  • Zuschlag 1109437: Beschaffung von Hardware (Notebooks und Tablets) für ein Large Scale Assessment. Lot Nr 1: Tablets (Anzahl 1372). Publiziert am 4.12.2019. Universität Bern. Ausschreibung vom 12.9.2019. Offenes Verfahren. Ausschreibung gemäss GATT/WTO-Abkommen, resp. Staatsvertrag. Auftraggeber: Kanton.

  • Vergabe: Zuschlag an PathWorks GmbH. Luzernerstrasse 52c, 6025 Neudorf. Preis: 379'591 CHF. Begründung: Nach Artikel 30 Absatz 1 der Verordnung vom 16. Oktober 2002 über das öffentliche Beschaffungswesen (ÖBV; BSG 731.21) erhält das wirtschaftlich günstigste Angebot den Zuschlag. Als solches gilt dasjenige, das die Zuschlagskriterien am besten erfüllt.

  • Details: 1 Offerte eingegangen. Lot Nr.1. Lot Beschreibung: Tablets (Anzahl 1372). Evaluationsdauer: 83 Tage. Gegen die zugestellte Zuschlagsverfügung kann innerhalb von 10 Tagen, von der Zustellung an gerechnet, Beschwerde bei der Erziehungsdirektion des Kantons Bern, Rechtsdienst, Sulgeneckstr. 70, 3005 Bern erhoben werden. Eine allfällige Beschwerde muss einen Antrag, die Angabe von Tatsachen und Beweismitteln, eine Begründung sowie eine Unterschrift enthalten. Die angefochtene Verfügung und greifbare Beweismittel sind beizulegen.

Universität Bern entscheidet sich für Path Works

  • Zuschlag 1109447: Beschaffung von Hardware (Notebooks und Tablets) für ein Large Scale Assessment. Lot Nr 2: Notebooks (Anzahl 142). Publiziert am 4.12.2019. Universität Bern. Ausschreibung vom 12.9.2019. Offenes Verfahren. Ausschreibung gemäss GATT/WTO-Abkommen, resp. Staatsvertrag. Auftraggeber: Kanton.

  • Vergabe: Zuschlag an PathWorks GmbH. Luzernerstrasse 52c, 6025 Neudorf. Preis: 77'445 CHF. Begründung: Nach Artikel 30 Absatz 1 der Verordnung vom 16. Oktober 2002 über das öffentliche Beschaffungswesen (ÖBV; BSG 731.21) erhält das wirtschaftlich günstigste Angebot den Zuschlag. Als solches gilt dasjenige, das die Zuschlagskriterien am besten erfüllt.

  • Details: 1 Offerte eingegangen. Lot Nr.2. Lot Beschreibung: Notebooks (Anzahl 142). Evaluationsdauer: 83 Tage. Gegen die zugestellte Zuschlagsverfügung kann innerhalb von 10 Tagen, von der Zustellung an gerechnet, Beschwerde bei der Erziehungsdirektion des Kantons Bern, Rechtsdienst, Sulgeneckstr. 70, 3005 Bern erhoben werden. Eine allfällige Beschwerde muss einen Antrag, die Angabe von Tatsachen und Beweismitteln, eine Begründung sowie eine Unterschrift enthalten. Die angefochtene Verfügung und greifbare Beweismittel sind beizulegen.

Universitäts Spital Zürich entscheidet sich für VMware Switzerland

  • Zuschlag 1110839: Erweiterung und Neubeschaffung von VMware Lizenzen. Publiziert am 13.12.2019. Universitäts Spital Zürich Direktion Betrieb - Bereich Einkauf. Freihändiges Verfahren. Ausschreibung gemäss GATT/WTO-Abkommen, resp. Staatsvertrag. Auftraggeber: Kanton.

  • Vergabe: Zuschlag an VMware Switzerland GmbH. Hardturmstrasse 161, 8005 Zürich. Preis: 1'544'000 CHF.

  • Details: Gegen diesen Zuschlag kann innert 10 Tagen, von der Publikation an gerechnet, beim Verwaltungsgericht des Kantons Zürich, Postfach, 8090 Zürich, schriftlich Beschwerde eingereicht werden. Die Beschwerdeschrift ist im Doppel einzureichen. Sie muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Die angefochtene Zuschlagsverfügung ist beizulegen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und, soweit möglich, beizulegen.

Zentrale Informatik entscheidet sich für Fabasoft Schweiz

  • Zuschlag 1108785: GEVER - BL. Publiziert am 5.12.2019. Zentrale Informatik. Ausschreibung vom 18.7.2019. Offenes Verfahren. Ausschreibung gemäss GATT/WTO-Abkommen, resp. Staatsvertrag. Auftraggeber: Kanton.

  • Vergabe: Zuschlag an Fabasoft Schweiz AG. Spitalgasse 36, 3011 Bern.

  • Details: 6 Offerten eingegangen. Soweit es sich nicht aus dieser Publikation ergibt, können die Beteiligten innerhalb von fünf Tagen, von der Veröffentlichung im Amtsblatt Kanton Basel-Landschaft an gerechnet, verlangen, dass ihnen durch einen weiteren Entscheid eröffnet wird, aus welchen wesentlichen Gründen ihr Angebot nicht berücksichtigt wurde und worin die ausschlaggebenden Merkmale und Vorteile des berücksichtigten Angebotes liegen. Das Begehren ist schriftlich an die. Zentrale Beschaffungsstelle. Bau- und Umweltschutzdirektion Kanton Basel-Landschaft. Rheinstrasse 29, CH-4410 Liestal. zu richten. Evaluationsdauer: 140 Tage. Gegen diesen Entscheid kann innert 10 Tagen, nach seiner Publikation im Amtsblatt Kanton Basel-Landschaft an gerechnet, beim Kantonsgericht, Abteilung Verfassungs- und Verwaltungsrecht, Bahnhofplatz 16, 4410 Liestal, schriftlich Beschwerde erhoben werden. Einer Beschwerde kommt nicht von Gesetzes wegen aufschiebende Wirkung zu. Die Beschwerdeschrift ist in vierfacher Ausfertigung einzureichen. Sie muss ein klar umschriebenes Begehren und die Unterschrift der Beschwerdeführenden oder der sie vertretenden Person enthalten. Der angefochtene Entscheid ist der Beschwerde in Kopie beizulegen. Das Verfahren vor Kantonsgericht, Abteilung Verfassungs- und Verwaltungsrecht, ist kostenpflichtig.

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