Millionenkredite in der Coronakrise

Bundesrat will Start-ups stärker unterstützen

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von Stefan Kyora, Startupticker.ch

Mit einer Ausweitung des Bürgschaftswesens will der Bundesrat Schweizer Start-ups unterstützen. Bisher war es für die Start-ups schwierig an Covid-19-Kredite zu kommen, da sie ein anderes Geschäftsmodell als KMUs haben. Zur Verfügung steht ein dreistelliger Millionenbetrag.

(Source: medienarchitekt / Fotolia.com)
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In Ergänzung der Covid-19-Kredite des Bundes und kantonaler Unterstützungsmassnahmen will der Bund aussichtsreiche Start-ups mithilfe des Bürgschaftswesens vor einer Corona-bedingten Insolvenz bewahren. Gesamthaft wird der der Bund bis zu 100 Millionen Franken verbürgen. Gemeinsam mit den Kantonen können auf diese Weise Kredite von bis zu 154 Millionen Franken verbürgt werden.

Die bisherigen Massnahmen des Bundesrats trugen den spezifischen Geschäftsmodellen von Start-ups nur bedingt Rechnung. Sie konnten bisher nur eingeschränkt oder gar nicht auf bestehende Notmassnahmen des Bundes zurückgreifen. Einige Kantone haben in den letzten Wochen ergänzende Massnahmen ergriffen. Doch verbleibt angesichts des Rückzugs einiger Investoren und der dadurch bewirkten Verzögerungen oder Abbrüche von Finanzierungsrunden weiterhin Handlungsbedarf. Deshalb hat der Bundesrat geprüft, wie bei zukunftsfähigen Start-ups eine durch die Corona-Pandemie verursachte Insolvenz vermieden werden kann.

Angesichts der hohen zeitlichen Dringlichkeit hat der Bundesrat am 22. April 2020 beschlossen, das bereits bestehende Bürgschaftswesen für KMU für die Unterstützung von Start-ups zu nutzen. Dieser Ansatz kann ohne zeitaufwändige Gesetzesänderung umgesetzt werden.

Für Start-ups soll unter dem bestehenden Bürgschaftswesen bis am 30. April 2020 ein neues Verfahren geschaffen werden. Dabei kann der Bund 65 Prozent und der Kanton die restlichen 35 Prozent eines Kredits verbürgen. Es obliegt den einzelnen Kantonen, ob sie dieses Instrument der KMU-Bürgschaften ihren Start-ups zur Verfügung stellen wollen. Einige Kantone haben bereits beträchtliche Mittel zu einer anderweitigen Unterstützung von Start-ups verpflichtet.

Antragsstellung beim Kanton

Bietet ein Kanton das Instrument an, können Start-ups bis am 31. August 2020 einen Bürgschaftsantrag an die zuständige kantonale Stelle richten. Diese kann bei der Beurteilung bei Bedarf auf ein von der Schweizerischen Agentur für Innovationsförderung (Innosuisse) zusammengestelltes Beratungsgremium zurückgreifen. Stimmt diese dem Antrag zu, wird das Gesuch an eine vom Bund anerkannte Bürgschaftsorganisation weitergeleitet. Diese stellt die Bürgschaftsbestätigung aus, mit der das Start-up bei einer beliebigen Bank einen Kredit beantragen kann. Auf diesem Weg verbürgen Bund und Kanton gemeinsam bis zu 100 Prozent eines Kredits. Gesamthaft kann der Bund auf diesem Weg bis zu 100 Millionen Franken verbürgen. Gemeinsam mit den Kantonen können auf diese Weise Kredite von bis zu 154 Millionen Franken verbürgt werden.

Das Staatssekretariat für Wirtschaft SECO wird in Absprache mit den interessierten Kantonen und den Bürgschaftsorganisationen bis am 30. April 2020 die praktischen Voraussetzungen schaffen, damit das Instrument genutzt werden kann, und eine Liste der beteiligten Kantone und zuständigen Stellen sowie weitere Angaben zum Verfahren veröffentlichen.

Dieser Artikel erschien zuerst am 22. April 2020 auf startupticker.ch.

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