Nationalrat bringt Schweizer Recht auf Blockchain-Kurs
Der Nationalrat befürwortet ein Paket von Gesetzesänderungen für Blockchain- und DLT-Projekte. Er folgt weitgehend einem Vorschlag des Bundesrats vom vergangenen Jahr.
Die grosse Kammer spricht sich für mehrere Gesetzesänderungen aus, welche die Rahmenbedingungen für die Blockchain- und Distributed-Ledger-Technologie (DLT) verbessern sollen. Dabei ist der Nationalrat grösstenteils einer Empfehlung des Bundesrates vom vergangenen November gefolgt, wie es in einer Mitteilung des Parlaments heisst.
So gab er etwa grünes Licht für die Schaffung einer neuen Bewilligungskategorie für den gewerbsmässigen Betrieb von DLT-Infrastrukturanbietern, um "Schneeballsysteme, leere Versprechungen und den Verkauf nichtexistenter Kryptowährungen" unterbinden zu können. Auch für den Handel von Rechten mittels manipulationsresistenter elektronischer Register hat der Rat ein Gesetz in Auftrag gegeben. Schliesslich solle die Aussonderung kryptobasierter Vermögenswerte aus der Konkursmasse gesetzlich geklärt werden, heisst es weiter.
In zwei Punkten wich der Nationalrat von der Vorlage des Bundesrates ab. Der Rat nahm eine Bestimmung auf, "gemäss welcher jeder Dritte, der eine entsprechende gesetzliche oder vertragliche Berechtigung an den Daten nachweist, den Zugang zu diesen Daten oder deren Herausgabe verlangen kann". Um kleine DLT-Handelssysteme administrativ zu entlasten, müssen sich Finanzdienstleister, die ausschliesslich institutionellen oder professionellen Kundinnen und Kunden Finanzdienstleistungen erbringen, keiner Ombudsstelle anschliessen.
Die Vorlage stiess kaum auf Gegenwind. Einzig aus dem linken Lager wurde kritisiert, sie gäbe zu wenige Antworten auf ökologische und kriminelle Fragen rund um die moderne Technologie (Samuel Bendahan, SP/VD) und sie enthalte keine Transparenzvorschriften (Gerhard Andrey, Grüne/FR). Allerdings nahm der Rat die Vorlage in der Gesamtabstimmung dennoch einstimmig an. Sie geht nun an den Ständerat, der sich frühestens im Herbst damit befassen dürfte. Ende 2018 hatte der Bundesrat entschieden, das bestehende Schweizer Recht für die Blockchain-Technologie anzupassen, anstatt ein neues Gesetz zu schaffen.
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