Freie Fahrt für die Blockchain-Gesetzgebung
Das Crypto-Valley freut sich: Nach dem Nationalrat hat sich auch der Ständerat für bessere Blockchain-Rahmenbedingungen ausgesprochen. Sie dürften schon 2021 in Kraft treten.

Ein massgeschneidertes Blockchain-Gesetz bekommt die Schweiz ‒ im Gegensatz zu Nachbar Liechtenstein ‒ nicht. Dafür sollen in den einschlägigen Gebieten die Bundesgesetze angepasst werden; unter anderem im Obligationen- und im Konkursrecht. Ausserdem werden das Geldwäscherei- und das Finanzdienstleistungsgesetz revidiert.
Die Gesetzgebung verfolgt drei Ziele: die Erhöhung der Rechtssicherheit, die Absenkung der administrativen Hürden sowie die Reduktion der Missbrauchsrisiken. Damit will der Gesetzgeber die Schweiz als attraktiven Standort für Blockchain-Unternehmen erhalten und gleichzeitig weitere Unternehmen und Investoren ins Land locken.
"Die einstimmige Zustimmung des Ständerates ist eine hervorragende Neuigkeit für den Wirtschafts- und Wissensstandort", kommentiert Heinz Tännler, Finanzdirektor des Kantons Zug und Präsident der Swiss Blockchain Federation. Die Gesetzesänderungen soll bereits nächstes Jahr in Kraft treten

Unic übernimmt deutsche Digitalagentur Becklyn

Worldline ernennt neuen Schweiz-Chef

Schweizer Händler können auf Temu verkaufen – aber es gibt einen Haken

KI und Cybersecurity – ein Balanceakt zwischen Effizienz und Rechtsgrenzen

Check Point kauft Zürcher KI-Start-up Lakera

Hostpoints Webmail- und Office-Anwendung erscheinen in neuem Glanz

Katzenfutterwerbung à la Jurassic Park

Informatikzentrum des Bundes wird Cloud-Service-Broker

Kontrollverlust durch KI ist kein Risiko mehr, sondern Realität
