Informationssicherheitsgesetz

Parlament stellt sich hinter die AHV-Nummer als Personenidentifikator

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von René Jaun und fki

Der Bund darf künftig in IT-Systemen die AHV-Nummer als Personenidentifikator nutzen. Die beiden Parlamentskammern stellen sich nach anfänglichen Bedenken hinter die Vorlage. Die Schlussabstimmung kommt aber erst noch.

(Source: Pixabay.de / violetta)
(Source: Pixabay.de / violetta)

Die AHV-Nummer darf künftig als Personenidentifikator verwendet werden. Der Nationalrat stimmte am Donnerstag einem entsprechenden Antrag zu, wie die Parlamentsdienste mitteilen. Der Ständerat hatte seine Zustimmung bereits erteilt.

Es handle sich um den umstrittensten Punkt im neuen Informationssicherheitsgesetz, wie es in der Mitteilung heisst. Der Nationalrat wollte zunächst gar nicht erst auf die Vorlage eintreten, da er an deren Mehrwert gezweifelt habe. Im Juni stimmte er dem Informationssicherheitsgesetz zwar zu, lehnte aber die systematische Nutzung der AHV-Nummer als Personenidentifikator in IT-Systemen ab. Stattdessen sollte eine von der AHV-Nummer abweichende Nummer verwendet werden.

Auch der Bundesrat hatte zunächst dieses Vorgehen unterstützt, änderte später jedoch seine Meinung. Verteidigungsministerin Viola Amherd verwies in der Diskussion auf das neue AHV-Gesetz, welches ebenfalls die Verwendung der AHV-Nummer als Identifikator vorsehe. Die entsprechende Botschaft hatte die Exekutive vor einem Jahr verabschiedet. Die Gegner der Idee argumentierten mit dem Datenschutz und verwiesen auf die Gefahr gestohlener Identitäten.

Dank seiner Zustimmung ist die letzte Differenz zwischen den beiden Kammern bereinigt. Gemäss den Parlamentsdiensten sei die Vorlage nun bereit, für die Schlussabstimmung.

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