Kanton St. Gallen will vollelektronische Steuererklärung ermöglichen
Der Kanton St. Gallen will mit einer Vorlage eine gesetzliche Basis für die vollelektronische Steuererklärung schaffen. Zurzeit muss die Steuererklärung noch mit einer unterschriebenen Quittung auf dem Postweg eingereicht werden. Das soll sich ändern.
Der Kanton St. Gallen will im Rahmen einer Anpassung des kantonalen Steuerrechts eine gesetzliche Grundlage für die vollelektronische Steuererklärung schaffen, wie es in einer Mitteilung heisst. Heute müsse bei der elektronischen Einreichung der Steuererklärung immer noch eine unterschriebene Quittung auf dem Postweg eingereicht werden.
Die vorberatende Kommission begrüsse es, dass auf nationaler und kantonaler Ebene eine Grundlage für die vollelektronische Steuererklärung geschaffen wird, heisst es. Allfällige Sicherheitsbedenken wurden thematisiert, aber die Kommission befürworte die Vorteile einer medienbruchfreien Steuererklärung. Zudem sollen andere Bereiche des St. Galler Steuerrechts dem Bundesgesetz angepasst werden.
Der Kantonsrat behandelt die Vorlage voraussichtlicht im Februar 2021 in einer ersten Lesung und in der April-Session in einer zweiten Lesung.
Der Bund schaffte die Grundlage
Im Juli 2019 brachte der Bundessrat einen Gesetzesvorstoss in Vernehmlassung, der die medienbruchfreie Einreichung der elektronischen Steuererklärung ermöglichen sollte. So sollte die Unterschriftenpflicht für die elektronische Steuererklärung abgeschafft werden, die ein Ausdrucken und den Versand auf dem Postweg erforderte. Der Nationalrat hat die Vorlage des Bundes noch verschärft und gefordert, dass alle Kantone die Steuererklärung auf Papier und elektronisch anbieten müssen. Diese Pflicht scheiterte schliesslich im Ständerat, wie "Parlament.ch" mitteilte. Die Kantone wurden ab 2021 nur ermächtigt, eine vollelektronische Steuererklärung zu schaffen, nicht verpflichtet.
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