Kritische IT-Beschaffungen: Nationalrat will Schweizer Anbieter bevorzugen
Der Nationalrat will bei kritischen IT-Beschaffungen Schweizer Anbieter gegenüber ausländischen bevorzugen. Die grosse Kammer nahm eine entsprechende Motion an - der Bundesrat stellt sich jedoch dagegen.

Wenn es bei ICT-Beschaffungen um den Schutz der Bevölkerung geht, sollen Schweizer Anbieter gegenüber ausländischen bevorzugt werden. Dies fordert der Nationalrat mit einer Motion. Die grosse Kammer nahm einen entsprechenden Vorstoss von Ida Glanzmann-Hunkeler (Mitte/LU) an – mit 147 zu 40 Stimmen bei 3 Enthaltungen. Dagegen stimmten die FDP- und die GLP-Fraktion, wie es in einer Mitteilung des Parlaments heisst.
Das Geschäft geht nun an den Ständerat. Stimmt auch dieser dem Vorstoss zu, muss der Bundesrat das Beschaffungsrecht anpassen. Es bräuchte einen neuen Passus bezüglich ICT-Beschaffungen von Organisationen wie etwa der Schweizer Armee, dem Bundesamt für Bevölkerungsschutz (Babs) oder dem Nachrichtendienst des Bundes (NDB).
In solchen Fällen solle die Schweiz von ausländischen Produzenten oder Staaten unabhängig sein. Organisationen zum Schutz der Bevölkerung müssen auf Schweizer Technologie und Informations- und Kommunikationsmittel zurückgreifen können, um die Unabhängigkeit der Schweiz und die Cybersicherheit nachhaltig zu wahren, wie es in der Begründung der Motion heisst.
Bundesrat beantragt Ablehnung
Der Bundesrat stellt sich allerdings gegen das Anliegen. Verteidigungsministerin Viola Amherd betonte im Parlament, dass solche Güter schon heute vorrangig im Inland beschafft würden. Eine vollständige Unabhängigkeit vom Ausland sei jedoch nicht realistisch. Für gewisse Systeme und Technologien seien in der Schweiz derzeit nur wenige oder keine Produzenten vorhanden. Deshalb beantrage der Bundesrat die Ablehnung der Motion.
In seiner Stellungnahme vom 26. Mai wies der Bundesrat zudem darauf hin, dass der Vorzug von Schweizer Anbietern bei sicherheitsrelevanten ICT-Beschaffungen bereits möglich ist – das sei im revidierten Bundesgesetz über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB), das am 1. Januar 2021 in Kraft getreten ist, explizit festgehalten.

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