Vorlage bereit zur Schlussabstimmung

Update: Parlament einigt sich auf Regelung für Onlinesitzungen

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von Joël Orizet und René Jaun und kfi, tme

Das Parlament soll in künftigen Notlagen virtuell tagen und mehr Einfluss nehmen können als noch zu Beginn der Pandemie. Nach dem National- hat nun auch der Ständerat entsprechenden Vorschlägen zugestimmt.

(Source: Chris Montgomery / Unsplash.com)
(Source: Chris Montgomery / Unsplash.com)

Update vom 9.3.2023: Das Parlament hat sich in puncto virtueller Ratssitzungen geeinigt. Wie die Parlamentsdienste berichten, bereinigte der Ständerat am 9. März 2023 die letzte Differenz in der von der Staatspolitischen Kommission des Nationalrates angestossenen Vorlage. Das Geschäft ist jetzt bereit für die Schlussabstimmung.

Für Uneinigkeit zwischen den beiden Räten sorgte die Frage, ob Wahlen im Rahmen virtueller Tagungen möglich sein sollten. Die Staatspolitische Kommission des Ständerats stellte sich hinter den Antrag. Die kleine Kammer selber lehnte ihn jedoch ab und folgte damit dem Nationalrat.

Vorerst auch kein Gehör fand der vom Nationalrat befürwortete Vorschlag, eine Verwaltungskommission als neues Organ für die oberste Leitung der Parlamentsverwaltung zu schaffen. In diesem Punkt setzte sich der Ständerat gegen den Nationalrat durch. Laut der Parlamentsdienste lenkte die Staatspolitische Kommission des Nationalrats ein, weil sie das anliegen in Ruhe prüfen wollte.

Originalmeldung vom 15.3.2022: Nationalrat will Onlinesitzungen des Parlaments ermöglichen

Das Bundesparlament soll künftig Onlinesitzungen abhalten können. Zudem soll das Parlament in Krisenlagen mehr Einfluss nehmen können, als dies zu Beginn der Pandemie der Fall war. Der Nationalrat hat drei entsprechende Vorlagen mit jeweils nur einer Gegenstimme angenommen. Die dritte Vorlage betraf Änderungen des Geschäftsreglements des Nationalrats – hier reicht die Zustimmung der grossen Kammer aus, wie die Parlamentsdienste mitteilen.

Hintergrund der neuen Regelungen sind die Ereignisse zu Beginn der Coronapandemie im Frühling 2020. Damals wurden die Frühjahrssession des Bundesparlaments abgebrochen und die Tätigkeiten der Kommissionen vorübergehend eingeschränkt.

In Notlagen sollen virtuelle Ratssitzungen möglich sein

Können sich die Räte physisch nicht treffen, sollen sie künftig auch virtuell tagen können. Bei Ereignissen, die nur einzelne Regionen betreffen, beispielsweise im Falle von Naturkatastrophen, soll es möglich sein, einzelne Ratsmitglieder virtuell zuzuschalten. Zudem sollen Ratssitzungen ausserhalb Berns leichter möglich sein.

Neu will das Parlament zudem ausserordentliche Sessionen unter bestimmten Voraussetzungen unverzüglich einberufen können, sofern dies ein Viertel der Mitglieder der eidgenössischen Räte oder der Bundesrat verlangt. Vorgesehen ist auch eine Verkürzung der Fristen für die Behandlung, etwa bei Motionen oder parlamentarischen Initiativen. Auf diese Weise will das Parlament rasch handeln können – insbesondere, wenn es Änderungen an Verordnungen des Bundesrats vornehmen will.

Weiter soll der Bundesrat Entwürfe für sogenannte "Notverordnungen" immer der zuständigen Parlamentskommission vorlegen müssen. Schliesslich sieht die Vorlage die Schaffung einer Verwaltungskommission als Führungsorgan des Parlaments vor. Diese soll die heutige Verwaltungsdelegation, die aus Mitgliedern der Ratsbüros besteht, ersetzen.

Alle Fraktionen dafür, Bundesrat weitgehend einverstanden

In der Parlamentsdebatte habe sich gezeigt, dass der Handlungsbedarf unbestritten sei, heisst es in der Mitteilung der Parlamentsdienste. Der Abbruch der Frühjahrssession 2020 sei höchst problematisch gewesen, sagte Céline Widmer (SP/ZH). Zwar hätte es schon damals Möglichkeiten gegeben, anders zu handeln. Die geplanten Neuerungen seien jedoch sinnvoll.

Der Bundesrat erklärte sich mit den Vorschlägen der SPK-N weitgehend einverstanden. Vorbehalte machte er bezüglich der Verkürzung von Fristen zur Beantwortung von Vorstössen geltend – vor allem, weil im Falle gleichlautender Kommissionsmotionen auch in "normalen" Zeiten eine kürzere Frist gälte. Die Bundesverwaltung und die Landesregierung benötigten für eine fundierte Stellungnahme ausreichend Zeit.

Übrigens: Der Nationalrat will bei kritischen IT-Beschaffungen Schweizer Anbieter gegenüber ausländischen bevorzugen. Die grosse Kammer nahm eine entsprechende Motion an – der Bundesrat stellt sich jedoch dagegen.

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