Zensur-Vorwürfe

Digital Services Act spaltet Digitale Gesellschaft Schweiz

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von Maximilian Schenner und aob

Mehrere Organisationen der Digitalen Gesellschaft Schweiz distanzieren sich vom sogenannten "Digital Services Act". Sie stossen sich unter anderem an der geforderten Eingrenzung von "Desinformation". Die Digiges verstosse damit ihren Grundsätzen.

(Source: Sebastian Duda / Fotolia.com)
(Source: Sebastian Duda / Fotolia.com)

Der "Digital Services Act" spaltet die Digitale Gesellschaft Schweiz (Digiges). Einige Organisationen der Digiges distanzieren sich vom Positionspapier zur "Plattformregulierung in der Schweiz". DIes geht aus einer Mitteilung hervor, die sich an die Medien und das Bundesamt für Kommunikation (Bakom) wendet. Die Digitale Gesellschaft ist ein führendes Mitglied jener Koalition, welche das Papier unterzeichnete.

CCC Zürich, Digitale Allmend, DOCK18, pEp Stiftung, Piratenpartei Schweiz, Swisslinux.org und Wau Holland Stiftung sind laut Mitteilung unzufrieden mit den Inhalten des Positionspapiers, das im Oktober 2022 erstmals an die Medien sowie das Bakom gesandt wurde. "Anschliessend intern geführte Diskussionen führten nicht zum Konsens", heisst es seitens der genannten Organisationen.

Eingrenzung von Desinformation würde Zensur bedeuten

Im Zentrum der Kritik stehe das Ziel der Koalition, "Desinformation" einzugrenzen. Derartige Mechanismen würden unweigerlich eine Instanz erfordern, die über "wahr" oder "falsch" entscheidet. "Dies führt zwangsläufig zu Zensur, welche die Meinungs- und Informationsfreiheit verletzt und deshalb mit einer rechtsstaatlichen Demokratie unvereinbar ist", heisst es seitens der Organisationen, die sich gegen die Digiges wenden.

Weiter müsse man sich die Frage stellen, was solche Tools in den falschen Händen anrichten könnten, etwa wenn sie für politische Ziele missbraucht werden.

"Meinungs- und Informationsfreiheit sind sowohl in der Bundesverfassung als auch in den Statuten der Digiges explizit festgehalten. Mit dem genannten Positionspapier widerspricht die Digiges ihren eigenen Grundsätzen", heisst es weiter. Die öffentlichen Debatten auf Plattformen seien von hoher Relevanz für die Gesellschaft. Daher würden die Organisationen Handlungsbedarf sehen, wenn es darum geht, dort den offenen Diskurs sicherzustellen.

"Service publique" für Schweizer Diskursraum

Zudem sei es schwierig, Plattformen mit privaten Eigentümern, die ihren Sitz im Ausland haben, nach den eigenen Vorstellungen zu regulieren. Ein Beispiel dafür ist etwa Twitter, seit Herbst 2022 im Besitz von Multi-Milliardär Elon Musk. Nach einer Kündigungswelle im Anschluss an die Übernahme bat Twitter "versehentlich" entlassene Angestellte wieder zurück ins Unternehmen - mehr zum Twitter-Chaos lesen Sie hier.

In solchen Medien sei es eben schwer, die Verfolgung demokratischer Prinzipien zu kontrollieren, klagen die Organisationen. "In diesem Fall wäre für den Schweizer Diskursraum eine Alternative zu schaffen – im Sinne eines Service publique – die sich streng an demokratietragende Prinzipien hält und die digitale, demokratische Debatte sichert." Warum sich die erwähnten Organisationen erst jetzt, also über zweieinhalb MOnate nach Publikation des Papiers, von demselben distanzieren, ist ungewiss.

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