Deshalb gehört das Bundesamt für Cybersicherheit zum VBS
Lange Zeit hat vieles darauf hingedeutet, dass das Bundesamt für Cybersicherheit im Finanzdepartement untergebracht werden soll. Der Entscheid, die Behörde schlussendlich dem Verteidigungsdepartement anzugliedern, ist umstritten.
![(Source: Andreas Fischinger / Unsplash)](https://data.netzwoche.ch/styles/np8_full/s3/media/2023/01/20/andreas-fischinger-ng0wpncb8ki-unsplash.jpg?itok=Nysc7KB0)
Das neue Bundesamt für Cybersicherheit wird dem Eidgenössischen Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS) angegliedert. Dies gab der Bundesrat Anfang Dezember 2022 bekannt. Der Entscheid war überraschend, denn lange Zeit deutete vieles darauf hin, dass das neue Bundesamt im Finanzdepartement untergebracht werden sollte. Dies zeigt eine Recherche des Onlinemagazins "Republik", welches sich auf Dokumente aus der Bundesverwaltung stützt.
Demnach sprachen sich noch im September die meisten Behörden, die sich an der Konsultation beteiligten, für die Unterbringung im Eidgenössischen Finanzdepartement (EFD), damals geleitet von Ueli Maurer, aus. Dort ist auch das jetzige Nationale Zentrum für Cybersicherheit (NCSC) angesiedelt, welches zu einem Bundesamt werden soll. Namentlich begrüsste etwa die Bundespolizei, dass durch die Zuweisung ans EFD die drei Bereiche Cybersicherheit, Cyberdefence und Cyberstrafverfolgung optimal in drei Departemente austariert seien. Selbst der Nachrichtendienst habe sich für die Unterbringung im EFD ausgesprochen, schreibt die "Republik" unter Berufung auf eine Sitzung Ende August 2022. Einzig das VBS sei dafür gewesen, das Bundesamt für Cybersicherheit selber zu beherbergen.
Unterbringung im VBS umstritten
Mit dem Rücktritt von Bundesrat Ueli Maurer seien die Karten dann aber neu gemischt worden, führt das Onlinemagazin weiter aus. Demnach einigten sich schlussendlich die Generalsekretäre der betroffenen Departemente darauf, das Bundesamt für Cybersecurity im Verteidigungsdepartement, geleitet von Bundesrätin Viola Amherd, zu integrieren. Dies unter der Bedingung, dass das Bundesamt in einem zivilen Bereich untergebracht werden soll. Bei einer neuerlichen Konsultation unterstützten nun mehrere Ämter diese Entscheidung.
Doch längst nicht alle goutieren das Vorhaben. Vor allem die Tatsache, dass Cybersecurity und Cyberdefense im selben Departement angesiedelt werden, stösst in der IT-Branche auf Kritik. So zitiert die Republik etwa Martin Leuthold, Geschäftsleitungsmitglied der Stiftung Switch und Mitglied des Steuerungsausschusses Nationale Strategie zum Schutz der Schweiz vor Cyberrisiken, mit den Worten: "Vertrauen ist die Währung bei Cybersecurity. Dieses Vertrauen von Wirtschaft und Gesellschaft hat das NCSC über weit mehr als 10 Jahre aufgebaut. Und jetzt wird es leichtfertig geopfert. Niemand möchte freiwillig Sicherheitslücken an eine Institution melden, die beim Militär angesiedelt ist und den Geheimdienst als Nachbarn hat."
Das VBS entgegnet, das Risiko einer unrechtmässigen Übertragung von Daten sei im VBS nicht grösser als bei anderen Departementen. "Es ist (unter anderem im neuen Informationssicherheitsgesetz) klar geregelt, welche Informationen mit welchen Institutionen ausgetauscht werden dürfen", zitiert die "Republik" den VBS-Generalsekretär Toni Eder.
Wie das VBS die Trennung des Bundesamtes für Cybersicherheit vom Bereich Cyberdefense sicherstellt, will es im März bekanntgeben. Bis dann will es auch seine Struktur und seine Schnittstellen zu anderen Bundesstellen definieren.
Entgegen seinen Befugnissen hat der Nachrichtendienst des Bundes fünf Jahre lang nicht bewilligte Abhöraktionen durchgeführt. Eine unabhängige Untersuchung bescheinigte Ende 2022, dass der NDB nicht schuldhaft gegen das Gesetz verstossen habe und empfiehlt organisatorische Änderungen. Mehr dazu erfahren Sie hier.
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