Im Kanton Zürich will man den Herausforderungen im Gesundheitswesen mit mehr Telemedizin begegnen. Der Zürcher Kantonsrat nahm einen Vorstoss an, der die rechtlichen Grundlagen dafür schaffen soll.

Im Kanton Zürich will man die Möglichkeiten der Telemedizin besser nutzen können, um das Gesundheitswesen zu entlasten. Der Zürcher Kantonsrat hat eine entsprechende parlamentarische Initiative von Beatrix Frey-Eigenmann (FDP), Claudia Hollenstein (GLP) und Andreas Daurù (SP) mit 153 Stimmen vorläufig unterstützt, wie es in einer Mitteilung der Parlamentsdienste heisst.
Der Vorstoss verlangt eine Änderung im Gesundheitsgesetz. Ein neuer Absatz soll festhalten, dass die medizinische Berufsausübung neu auch mittelbar an der Patientin oder dem Patienten erfolgen könne, sofern Qualität, Patientensicherheit und Datenschutz sichergestellt seien.
Aktuell schreibt das Gesundheitsgesetz vor, dass die Behandlung durch medizinisches Personal grundsätzlich unmittelbar an den Patienten und Patientinnen zu erfolgen hat. Diese Bestimmung erachten die Unterzeichnenden des Vorstosses als regulatorisches Hindernis.
Telemedizin habe das Potenzial, einige der weltweit schwerwiegendsten Herausforderungen im Gesundheitswesen zu adressieren, beispielsweise Zugänglichkeit, Kosten, Mangel an ausgebildetem Personal sowie ineffiziente Liefersysteme sowohl für Anbietende als auch für Patientinnen und Patienten, heisst es in der Begründung des Vorstosses.
Die Geschäftsleitung des Kantonsrats weist den Vorstoss nun einer Kommission zu, die Bericht und Antrag ausarbeiten soll. Anschliessend kommt das Geschäft zurück in den Kantonsrat.

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