Plattform für digitalen Rechtsverkehr macht Fortschritte
Die Kommission für Rechtsfragen des Nationalrats hat die Gesetzesvorlage bezüglich der Plattform für den digitalen Rechtsverkehr angenommen. Kantonale Vertreterinnen und Vertreter im Vorstand der Körperschaft sollen gemäss Forderung der Kommission Informatikkenntnisse besitzen. Auch die Anwaltschaft soll im Vorstand vertreten sein.
Das Bundesgesetz über die Plattformen für die elektronische Kommunikation in der Justiz nimmt Gestalt an. Die Kommission für Rechtsfragen des Nationalrates hat am 1. September 2023 die entsprechende Vorlage mit 12 zu 5 Stimmen bei 3 Enthaltungen angenommen, wie aus einer Mitteilung des Parlaments hervorgeht. Alle an einem Justizverfahren beteiligten Parteiensollen sich damit künftig über eine sichere Plattform mit den Gerichten, Staatsanwaltschaften und Justizvollzugsbehörden Daten austauschen können.
Die Kommission beantragt zugleich einige Änderungen am Entwurf des Bundesrates. Sie fordert unter anderem, dass eine Vertreterin oder ein Vertreter der Kantone im Vorstand der Körperschaft um die Plattform Informatikkenntnisse besitzen muss. Ausserdem soll die Anwaltschaft im Vorstand vertreten sein. Bei Nichterreichbarkeit der Plattform sollten die Hürden für die Glaubhaftmachung dieser Nichterreichbarkeit nicht zu hoch liegen, heisst es weiter.
Ein Antrag, der es den Kantonen untersagen soll, eine eigene Plattform aufzubauen, wurde abgelehnt.
Im Februar 2023 hat der Bund veranschlagt, was der Aufbau des Projekts "Justitia 4.0" kosten soll: 28 Millionen Franken. Hier erfahren Sie mehr dazu.
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