Opfer um 135'000 Franken betrogen

Mutmasslicher Tech-Support-Scammer angeklagt

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von Yannick Chavanne und Übersetzung: René Jaun, ml

Die Bundesanwaltschaft hat Klage gegen einen im Februar 2023 verhafteten indischen Staatsbürger eingereicht. Er soll professionelle Tech-Support-Scams betrieben haben. Kunden von Banken und Fluggesellschaften in der Schweiz betrog er laut Anklage um 135'000 Franken.

(Source: Fineas / Fotolia.com)
(Source: Fineas / Fotolia.com)

Die Bundesanwaltschaft (BA) klagt einen mutmasslichen Telefon- und Cyberbetrüger an. Dabei geht es um einen indischen Staatsbürger, der im Februar 2023 in der Schweiz verhaftet wurde und sich aktuell in Untersuchungshaft befindet, wie einer Mitteilung der BA zu entnehmen ist.

Der Beschuldigte soll einer der Anführer einer kriminellen indischen Organisation sein. Diese habe über einen Zeitraum von fast zwei Jahren 85 Kunden von Schweizer Banken und Fluggesellschaften um fast 135'000 Franken betrogen, teilt die Behörde mit. Das Strafverfahren wurde im November 2021 als Reaktion auf verschiedene Strafanzeigen von Schweizer Banken und geschädigten Privatpersonen eingeleitet. Die strafrechtliche Verurteilung obliegt nun dem Gericht.

Wie die BA weiter mitteilt, zeigte sich während der Untersuchung, wie professionell solche Organisationen vorgehen und die jeweiligen Aufgaben aufteilen. So umfasste die Organisation neben den steuernden und koordinierenden Personen, zu welchen der Beschuldigte gehörte, ein Sales- und ein Marketing-Team. Ersteres führte die Telefongespräche mit den Opfern, während letzteres die für die Scams benötigten Fake-Websites erstellte.

Im Rahmen des fraglichen Betrugs wurden die Zielpersonen aufgefordert, über gefälschte Websites, die wie die echten Websites einer Bank oder Fluggesellschaft aussahen, einen angeblichen IT-Support anzurufen. "Während des Telefonats wurden die Geschädigten unter einem Vorwand angeleitet, eine Fernwartungssteuerungssoftware zu installieren, und bei einer Kryptobörse ein Konto zu eröffnen. Im Anschluss tätigten die Geschädigten über die zugehörige Kryptoplattform eine Transaktion, wobei sie mit ihrem Geld Kryptowährungen unwissentlich und unwillentlich zu Gunsten der kriminellen Gruppierung kauften", schreibt die Bundesanwaltschaft.

Unlängst fasste auch die Kapo Zürich drei mutmassliche Telefonbetrüger. Sie sollen ihre Opfer mit einer Variante des Enkel-Tricks zum Einzahlen von Geld genötigt haben. Mehr dazu lesen Sie hier.

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