Fahrzeugzulassung in der Schweiz: Auf dem Weg zur Digitalisierung
Der Bundesrat hat eine Vernehmlassung zur Digitalisierung des KFZ-Zulassungsverfahrens eingeleitet. Ziel ist es, das europäische Verfahren zu harmonisieren und den Datenzugriff für die beteiligten Stellen zu vereinfachen.

Der Bundesrat gibt bekannt, dass er eine Konsultation über die Vereinfachung und Digitalisierung des Fahrzeugzulassungsverfahrens in der Schweiz eingeleitet hat. Genauer gesagt zum Verfahren der „Typengenehmigung von Fahrzeugen“. In seinem erläuternden Bericht führt das Bundesamt für Strassen (ASTRA) aus, dass mehrere Fahrzeuge desselben Typs, derselben Variante oder derselben Version auf der Grundlage einer Typengenehmigung oder eines Datenblatts des ASTRA zum Verkehr zugelassen werden. Ziel ist es, allen am Zulassungsverfahren beteiligten Stellen einen schnellen und einfachen Zugang zu den relevanten Daten zu ermöglichen.
Diese Initiative ist vor dem Hintergrund zu sehen, dass über 80% der Fahrzeuge auf Schweizer Strassen auf der Grundlage einer europäischen Allgemeinen Betriebserlaubnis zugelassen werden. Derzeit beruht die Zulassung eines Fahrzeugs auf einer europäischen Konformitätsbescheinigung (CoC) oder gleichwertigen Dokumenten, die durch eine Identifikations- oder Funktionsprüfung ergänzt werden. Ab 2026 wird die Europäische Union jedoch ein neues Zulassungsverfahren einführen, das auf elektronischen Konformitätsbescheinigungen, auch eCoC genannt, basiert und damit die Notwendigkeit einer Papierbescheinigung beseitigt.
Das ASTRA plant daher, das aktuelle TARGA-System durch eine neue Anwendung (IVITA-S) zu ersetzen, um die eCoCs zu integrieren. Die geplanten Gesetzesänderungen sei für diese Entwicklung notwendig. Für Fahrzeuge mit einem eCoC werde das ASTRA die für die Zulassung in den Kantonen erforderlichen Daten schnell und kostengünstig bereitstellen können. Das ASTRA betont auch, dass die elektronische Erfassung der genauen technischen Daten für jedes Fahrzeug Vorteile für die statistische Analyse der Zulassungen bringen werde, insbesondere durch eine bessere Bewertung der CO2-Emissionen von Neuwagen.
Übrigens: Die Kommission für Rechtsfragen des Ständerates hat das E-ID-Gesetz mit einigen Änderungsvorschlägen angenommen. Nun geht das Geschäft an den Ständerat. Mehr dazu lesen Sie hier.

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