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E-Rezept Schweiz – zwischen Innovation und Gewohnheit

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von Attila Fekete, Leiter Verkauf & Produktmanagement und Mitglied der erweiterten Geschäftsleitung, Health Info Net

Die Einführung des E-Rezepts in der Schweiz basiert auf einem soliden Konzept. Dieses schafft die Voraussetzungen, um den Übergang von Papier zu digital rechtlich und organisatorisch ­reibungslos zu gestalten. Hier beleuchten wir die jüngsten Fortschritte bei der Implementierung des E-Rezepts Schweiz.

Attila Fekete, Leiter Verkauf & Produktmanagement und Mitglied der erweiterten Geschäftsleitung, Health Info Net. (Source: zVg)
Attila Fekete, Leiter Verkauf & Produktmanagement und Mitglied der erweiterten Geschäftsleitung, Health Info Net. (Source: zVg)

Das E-Rezept, die digitale Form des herkömmlichen Papierrezepts, steht im Zentrum der Bestrebungen der Initiative E-Rezept Schweiz, digitale Rezepte in der Schweiz breit einzuführen und damit den Austausch zwischen Ärztinnen, Apotheken und Patienten sicherer und effizienter zu gestalten. Die Initiative konzentriert sich auf das Rezept selbst, während vor- und nachgelagerte Abläufe wie Therapieentscheid, medizinische Dokumentation, die Abgabe von Medikamenten in der Apotheke oder die Abrechnung nicht angetastet werden.
 

Wo steht das E-Rezept Schweiz aktuell?
 

Bestehende Integrationen: Das E-Rezept Schweiz befindet sich in der Einführungsphase. Pilotprojekte und Tests mit ausgewählten Stakeholdern wurden erfolgreich abgeschlossen und brachten wertvolle Hinweise zur Etablierung in der Breite. Zuerst wurde Anfang 2022 der E-Rezept-Schweiz-Service zur Signierung und Registrierung von E-Rezepten aufgebaut und zur Verfügung gestellt. Dabei wurde ein Ansatz gewählt, der ohne zentrale Speicherung von Patientendaten auskommt. Der Ansatz berücksichtigt zudem, dass das E-Rezept der Patientin, dem Patienten gehört und freie Apothekenwahl gefordert ist.

Inzwischen wurde das E-Rezept in viele bestehende Praxis-, Spital- und Apothekensysteme sowie in erste Patienten-Apps integriert. Damit ist eine nahtlose Verbindung zwischen den Systemen der Gesundheitsdienstleister gewährleistet, sodass E-Rezepte unkompliziert erstellt, eingelöst und bei Bedarf übermittelt werden können.

Generierte E-Rezepte: Aktuell ist die Anzahl der generierten E-Rezepte noch überschaubar, doch nimmt die Nutzung des E-Rezept-Schweiz-Services exponentiell zu. Die laufende Implementierung in die verschiedenen Systeme sowie die Befähigung der Leistungserbringer werden eng begleitet, um die korrekte Handhabung des Services und die Akzeptanz des E-Rezepts Schweiz vonseiten der verschiedenen Stakeholder zu gewährleisten.

Austausch mit Stakeholdern: Ein wesentlicher Bestandteil der Einführung des E-Rezepts in der Schweiz ist der fortlaufende Dialog mit allen beteiligten Akteuren. Hierzu gehören, neben den Ärztinnen, Apothekern und Patientinnen, insbesondere auch die Softwareanbieter und die Gesundheitsbehörden auf Stufe Bund und Kantone. Der Austausch etwa mit Kantonsapothekern und Kantonsärztinnen erfolgt durch regelmässige Konsultationen, für die Systemanbieter und weitere interessierte Kreise wurde eine Begleitgruppe ins Leben gerufen. Ziel ist es, die Bedürfnisse und Bedenken aller Beteiligten zu berücksichtigen und in die weitere Einführung des E-Rezepts in der Schweiz einfliessen zu lassen. Dieser partizipative Ansatz soll sicherstellen, dass das E-Rezept praxisnah und anwenderfreundlich bleibt.
 

Erarbeitete Prinzipien und Dokumentationen
 

Die Basis für die Einführung des E-Rezepts bildet eine Reihe von Grundsätzen und Dokumenten, die in enger Zusammenarbeit mit den Stakeholdern entwickelt wurden. Diese dienen als Leitfaden und Rahmenwerk für die Implementierung des E-Rezepts in der Schweiz. Die im Folgenden erwähnten Dokumente sind auf e-rezept.ch abrufbar.

Grundsätze: Die Einführung des E-Rezepts erfordert eine solide Grundlage. Diese umfasst Grundsätze wie freie Apothekenwahl, Datenschutz, Interoperabilität, Nutzerfreundlichkeit und Sicherheit. Ein zentraler Punkt ist dabei, dass das E-Rezept der Patientin beziehungsweise dem Patienten gehört. Das E-Rezept soll eine möglichst kostengünstige Lösung für alle Beteiligten darstellen – auch keine zusätzlichen Transaktionskosten verursachen – und gleichzeitig einen Mehrwert bieten.

Whitepaper: Welche rechtlichen Rahmenbedingungen für das E-Rezept relevant sind und wie juristische Begriffe wie Vertraulichkeit, Datenhoheit und Haftungsfragen interpretiert werden müssen, ist Gegenstand eines Whitepapers. Dieses stellt sicher, dass alle rechtlichen Aspekte gründlich beleuchtet und für die Praxis anwendbar gemacht werden.

Konzept und Anwendungsfall-Dokumentation: Zusätzlich wurde das dem E-Rezept Schweiz zugrunde liegende Konzept mit Bezug auf die verschiedenen Anwendungsfälle im Detail dokumentiert. Das Dokument beschreibt die technischen und organisatorischen Abläufe im Zusammenhang mit dem E-Rezept und dient als Referenz für die praktische Umsetzung.

Die bisherigen Arbeiten am E-Rezept zeigen ein klares Bild davon, wie die Digitalisierung in diesem Bereich erfolgreich gestaltet werden kann. Es wurde ein Fundament gelegt, das nicht nur die technischen und rechtlichen Rahmenbedingungen umfasst, sondern auch die Prinzipien und Werte, die für eine erfolgreiche Implementierung notwendig sind. Damit wird sichergestellt, dass das E-Rezept Schweiz auf einer soliden und konsensfähigen Basis aufbaut, die von allen Beteiligten getragen wird.
 

Grundsätze und Fundament der Digitalisierung
 

Ein entscheidender Faktor für den Erfolg des E-Rezepts ist die Einigkeit über die zugrunde liegenden Prinzipien und Werte. Diese bilden das Fundament für die weitere Entwicklung und Implementierung. Die rechtlichen Rahmenbedingungen müssen so interpretiert werden, dass sie der digitalen Realität gerecht werden, ohne die traditionellen Werte des Gesundheitssystems zu gefährden.

Bewährte Prozesse erhalten: Ein wichtiger Aspekt der Einführung des E-Rezepts ist, dass sich die grundlegenden Abläufe für Ärzte, Apothekerinnen und Patienten kaum ändern – jedenfalls nicht zwingend. Das E-Rezept Schweiz soll die bisherigen Papierrezepte ersetzen, ohne in die bewährten Abläufe einzugreifen, die regional und von Unternehmen zu Unternehmen unterschiedlich sein können. Dies bedeutet, dass die Erstellung und Einlösung von Rezepten weiterhin in ähnlicher Weise erfolgen werden, nur eben auf digitalem Wege. Die Kontinuität in den Prozessen stellt sicher, dass die Umstellung für alle Beteiligten möglichst reibungslos erfolgt. Durch die Digitalisierung werden Vereinfachungen und Optimierungen ermöglicht, jedoch prozessual nicht erzwungen.

Rechtliche Begriffe interpretieren: Ein weiteres wichtiges Thema ist die Interpretation rechtlicher Begriffe im Kontext der Digitalisierung. Begriffe wie Vertraulichkeit und Datenschutz müssen in einem digitalen Umfeld überdacht und neu interpretiert werden, um den Anforderungen gerecht zu werden. So bedeutet zum Beispiel der Begriff «Vertraulichkeit» im Kontext des E-Rezepts insbesondere Schutz vor Mehrfacheinlösung. Das Whitepaper zum E-Rezept bietet hier klare Leitlinien, wie diese Begriffe im digitalen Kontext zu verstehen und anzuwenden sind.

Zusätzliche Transaktionskosten vermeiden: Ein zentrales Prinzip bei der Einführung des E-Rezepts ist die Vermeidung zusätzlicher Kosten für die Transaktionen. Dies ist besonders wichtig, um die Akzeptanz bei den Nutzern zu gewährleisten. Die Initiatoren des E-Rezepts Schweiz legen daher grossen Wert darauf, dass die Digitalisierung des Rezepts nicht zu einer finanziellen Belastung wird.
 

Fazit
 

Die Einführung des E-Rezepts in der Schweiz ist ein Leuchtturmprojekt der Digitalisierung des Gesundheitswesens. Durch die bisher erarbeiteten Grundlagen, die Einigung auf zentrale Prinzipien und die Einbindung aller relevanten Stakeholder wurde eine solide Basis geschaffen, auf der die weitere Entwicklung aufbauen kann. Auch wenn noch einige Herausforderungen zu bewältigen sind, befinden wir uns mit dem E-Rezept Schweiz auf einem guten Weg, die Gesundheitsversorgung für alle Beteiligten sicherer und effizienter zu gestalten.

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BSYKgUkG