Steuerdatenaustausch soll auch für Kryptowerte gelten
Der Ständerat hat einer Vorlage zugestimmt, die den internationalen Informationsaustausch von Steuerdaten künftig auch auf Kryptowerte ausweiten soll. Strafen wegen fahrlässiger Verletzung der Sorgfalts-, Melde- und Auskunftspflicht wurden jedoch gestrichen.

Der Ständerat hat am Dienstag die Erweiterung des internationalen automatischen Informationsaustauschs in Steuersachen (AIA) auf Kryptowerte beschlossen. Der Entwurf sieht vor, dass ab 2027 Steuerdaten zu Kryptowerten mit 74 Partnerstaaten - darunter alle EU-Mitgliedsstaaten, Grossbritannien sowie die meisten G20-Länder - ausgetauscht werden. Die USA, China und Saudi-Arabien sind davon ausgenommen, mit den USA soll jedoch ein bilaterales Abkommen abgeschlossen werden, wie es in einer Mitteilung heisst.
Hintergrund der Revision ist der von der OECD veröffentlichte neue Melderahmen für den internationalen automatischen Informationsaustausch in Steuersachen über Kryptowerte (MRK), der Lücken im Steuertransparenzdispositiv schliessen und Gleichbehandlung mit traditionellen Vermögenswerten und Finanzinstitutionen sicherstellen soll. Die Umsetzung soll laut Finanzministerin Karin Keller-Sutter garantieren, dass die Schweiz ihrer Verpflichtung nach Steuertransparenz nachkommt.
Die kleine Kammer folgte weitgehend dem Bundesrat, entfernte allerdings neue Strafbestimmungen für fahrlässige Verletzung der Sorgfalts-, Melde- und Auskunftspflicht, da die bestehenden rechtlichen Grundlagen als ausreichend angesehen werden, heisst es weiter. Eine Minderheit im Ständerat kritisierte, die Schweiz agiere als "Musterschülerin" und riskiere ihre Standortattraktivität. Mit 32 zu 7 Stimmen bei einer Enthaltung wurde die Vorlage angenommen; als nächstes berät der Nationalrat über eine Erweiterung des AIA-Gesetzes.
Das Schweizer Krypto-Geschäft scheint zu florieren. So ist die Zahl der Blockchain-Firmen hierzulande und im Fürstentum Liechtenstein seit 2023 um 14 Prozent gestiegen. Lesen Sie hier mehr darüber.

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