Spitälern auf den Zahn gefühlt

Auf die Plätze, fertig, EPD!

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2020 startet das elektronische Patientendossier. Darauf haben sich alle Akteure verständigt und vorbereitet. Aber wie parat ist das Schweizer Gesundheitswesen? Eine Umfrage unter Spitälern zeigt, wie es um das EPD steht.

(Source: National Cancer Institute / Unsplash)
(Source: National Cancer Institute / Unsplash)

Den 15. April 2020 haben sich Akutspitäler, Rehakliniken und stationäre Psychiatrien rot im Kalender markiert. Denn an diesem Tag sollte gemäss dem Bundesgesetz über das elektronische Patientendossier (EPDG) von 2015 das elektronische Patientendossier (EPD) starten. Die Ziele für das EPD sind im Gesetz klar formuliert: die Qualität der medizinischen Behandlung stärken, die Behandlungsprozesse verbessern, die Patientensicherheit erhöhen und die Effizienz des Gesundheitssystems steigern sowie die Gesundheitskompetenz der Patienten fördern.

Das EPD selbst ist "eine Sammlung persönlicher Dokumente mit Informationen rund um die Gesundheit", wie E-Health Suisse definiert. Ab 2022 soll es auch für Pflegeheime verbindlich werden. Doch schon der Start in diesem Jahr wird nicht wie geplant stattfinden. Der Grund: Die Lizenzierung der regionalen Anbieter der EPDs, der sogenannten Stammgemeinschaften, verzögert sich. Derzeit befinden sich acht solcher Stammgemeinschaften im Aufbau, unter denen die Spitäler und andere Akteure auswählen können. Aber selbst wenn der Start nicht wie geplant im April vonstattengeht, die Vorbereitungen laufen weiter auf Hochtouren. Wie sich die Spitäler auf das EPD vorbereitet haben, welches Potenzial sie sehen und welche Probleme gelöst werden müssen, zeigt eine Umfrage unter Schweizer Spitälern und Kliniken.

Spitäler und Kliniken haben ihre Hausaufgaben gemacht

Die Antworten der Spitäler und Kliniken auf die Frage nach den Vorbereitungen für den EPD-Start sind nahezu einstimmig: "Wir sind bereit", lautet die Botschaft an die anderen Akteure. Die letzten technischen Abschlussarbeiten liefen noch im Februar 2020. Die Schaffung der Schnittstelle zwischen der EPD-Plattform und den internen Systemen, wie zum Beispiel dem Klinikinformationssystem (KIS), sei abgeschlossen. Die Spitäler haben intensiv Integrationsstrategien ausgearbeitet. Der Zeitraum der intensiven Vorbereitungen dauere zum Teil seit Jahren. Dazu gehöre etwa auch der Aufbau eines EPD-Kompetenzzentrums als Ansprechstelle für Patienten, wie im Kantonsspital Baselland. Und spätestens für April 2020 seien die letzten Schulungen für die Mitarbeitenden geplant. Zu den Vorbereitungen gehört ebenfalls der finanzielle Aspekt. Die Spitäler rechnen hier mit Kosten in sechsstelliger Höhe. Von einer "Pflichtübung" spricht das St. Claraspital Basel. Dazu kommen wiederkehrende Kosten für die Teilnahme an den Stammgemeinschaften und das eigene IT-System.

"Die Spitäler und Kliniken haben ihre Hausaufgaben gemacht und sind bis zum Stichtag bereit, das EPD anzubieten", ist das Fazit des Spitalverbands H+. Die rechtzeitige Zertifizierung der Stammgemeinschaften liege aber nicht in den Händen der Spitäler.

Triebfeder der Digitalisierung

Die Hoffnungen, die Spitäler und Kliniken ins EPD setzen, sind gross, aber die Einschätzungen sind auch realistisch. Sie sehen das EPD als Chance für Patienten und Gesundheitseinrichtungen. Wenn alle behandlungsrelevanten Informationen an einem Ort gespeichert und schnell zugänglich seien, dann könne sich ein Mehrwert für die Patienten und das Gesundheitswesen ergeben. Zum Beispiel könnten unnötige Untersuchungen vermieden und so Kosten gespart werden. Der Nutzen ergebe sich aber nur dann, wenn alle Akteure mitmachen. So ist das EPD zum Start ein "erster Schritt in Richtung Harmonisierung des Patientendatenaustauschs auf nationaler Ebene", wie es das St. Claraspital beschreibt. Aber langfristig würden die Inhalte und kommenden Mehrwertdienste über den Erfolg des EPDs entscheiden.

Die doppelte Freiwilligkeit

Ebenso wichtig für den Erfolg des EPD sei die Adoptionsrate in der Schweizer Bevölkerung, darin sind sich die Spitäler einig. Und auf diesem Gebiet wurde ihrer Meinung nach zu wenig getan. Die Bürger wurden bisher nicht oder sehr wenig über das elektronische Patientendossier informiert, lautet die Kritik.

Alle ambulanten Leistungserbringer (Hausärzte, Fachärzte, Spitex) müssten sich ebenfalls am EPD beteiligen. Der Spitalverband H+ fordert sogar eine "zwingende Umsetzung in der gesamten Versorgungskette". Denn eine freiwillige Teilnahme führe zu unvollständigen Datensätzen und damit einem unzureichenden Nutzen für die Gesundheitsfachpersonen. Die Kritik an der doppelten Freiwilligkeit richtet sich also an Hausärzte und Patienten.

Die Liste der gewünschten und notwendigen Verbesserungen für das elektronische Patientendossier ist lang. Auf ihr befindet sich mit der elektronischen Identität ein ganz anderes Problemfeld für den Bund. Gegen das E-ID-Gesetz läuft ein Referendum. Die Alternative für ein nationales Identifikationsmittel sind mehrere verschiedene Identitätsprovider, auf die sich wiederum die Stammgemeinschaften einstellen müssen. Sowohl die Patienten als auch die Gesundheitsfachpersonen benötigen eine elektronische Identität für die Nutzung des EPD, so verlangt es das EPD-Gesetz. Hinzu kommt das komplizierte Erstellen und Verwalten eines elektronischen Patientendossiers. Zugangsrechte müssten aktiv vom Patienten erteilt werden. Für ältere Patienten eine fast unüberwindbare technische Hürde, wie das Kantonsspital Aarau befürchtet.

Serge Bignens, Vorstandsmitglied der Schweizerischen Gesellschaft für Medizininformatik, spricht hier darüber, wie das elektronische Patientendossier erfolgreich starten kann und wie es in Zukunft das Schweizer Gesundheitswesen verändern wird.

EPD-Plattformen sind Neuland

Das EPD selbst bestehe derzeit noch aus PDF-Dateien und nicht aus strukturierten Datensätzen, die den Behandlungsprozess unterstützen könnten. Es fehle zudem an einer intelligenten Suchfunktion für "Keywords ausserhalb der definierten Metadaten", beklagt das Claraspital.

Die "dezentrale Umsetzung unter einem nationalen Dach" führe zu Unterschieden bei der Unterstützung durch die Stammgemeinschaften, sagt Adrian Schmid, Leiter von E-Health ­Suisse. Trotz der Nutzung internationaler Standards ist die Integration der EPD-Plattformen "grösstenteils Neuland". Schuld daran ist die "Helvetisierung" der technischen Standards, wie die Vereinigung Gesundheitsinformatik Schweiz schreibt.

Auf der Wunschliste der zukünftigen Ergänzungen im B2B-Bereich stehen unter anderem die E-Medikation, das E-Rezept und der vollelektronische Datenaustausch zwischen allen Leistungserbringern im Gesundheitswesen. Langfristig müsse das EPD massiv erweitert werden, sonst "kann von einem kurz- oder mittelfristigen Mehrwert nicht ausgegangen werden", lautet das Fazit des Bethesda Spitals.

Deutliche Kritik am Bund

Die Spitäler beklagen eine Abhängigkeit von den Stammgemeinschaften und vom Bund. Natürlich seien sie selbst auch Teil einer Stammgemeinschaft, aber ihr Einfluss sei begrenzt. Dies zeigten nicht nur die verzögerten Lizenzierungsverfahren. Was schieflaufen kann bei den Stammgemeinschaften zeigt das Beispiel des Kantonsspitals Baselland. Der im Jahr 2017 gegründete Trägerverein E-Health Nordwestschweiz sollte auf die Gründung einer eigenen Stammgemeinschaft hinarbeiten. Zwei Jahre später wurde die Idee verworfen und der Trägerverein aufgelöst. Dem Kantonsspital Baselland blieb zu diesem späten Zeitpunkt nur der Anschluss an eine andere Stammgemeinschaft.

Einer der grössten Kritikpunkte der Spitäler und Kliniken sind die fehlenden oder zu späten Vorgaben seitens des Bundes. Die Vorgaben in den Bereichen Technik und Organisation seien sehr komplex, während für die Anwendung im Alltag keine Lösungen angeboten würden. Mögliche Fragen, wie etwa die Qualität der eingestellten Daten im elektronischen Patientendossier zu beurteilen sei oder ob das EPD für die Therapiefestlegung genutzt werden müsse, blieben bei den Spitälern hängen. Und auch wie Dokumente über die Stammgemeinschaften hinweg ausgetauscht werden sollten, sei nicht geklärt.

Der föderalistische Ansatz beim Schweizer EPD führe zu kantonalen Unterschieden bei der Kostenverteilung – eine Wettbewerbsverzerrung, beklagen die Spitäler. Die Vereinigung Gesundheitsinformatik Schweiz fordert eine "nationale Umsetzungstruppe" mit ausreichenden Ressourcen.

Letzte Änderungen in den gesetzlichen Rahmenbedingungen hätten dazu geführt, dass ein Systemtest unter Livebedingungen bisher nicht möglich sei, schreibt die Spital Simmental-Thun-Saanenland AG. Die endgültige Verschiebung des EPD-Starts im Februar 2020 sorge wiederum für Unsicherheiten bei der Planung und verkompliziere die Schulung des Gesundheitsfachpersonals.

"Das EPD wird kommen", sagte Nicolai Lütschg, Projekt­leiter EPDG beim BAG, schon am EDI-Podium 2015. Die Frage ist nur, wann das hochkomplexe "Innovationsprojekt", wie ­E-Health Suisse das EPD-Projekt nennt, kommt. Die Schweizer Spitäler und Kliniken sagen: Wir sind bereit, andere nicht.

EPD – was bisher geschah

  • 8.12.2009 – Das Eidgenössische Departement des Innern gründet die Expertengruppe "eHealth".

  • 3.12.2010 – Der Bundesrat beauftragt das Eidgenössische Departement des Innern, einen Vorentwurf zur Einführung eines elektronischen Patientendossiers auszuarbeiten.

  • 29.05.2013 – Der Bundesrat überweist den Entwurf des Bundesgesetzes über das elektronische Patientendossier ans Parlament.

  • 19.06.2015 – Die Bundesversammlung beschliesst das Bundesgesetz über das elektronische Patientendossier (EPDG).

  • 15.04.2017 – Das EPDG tritt in Kraft. Es gilt eine Übergangsfrist von drei Jahren.

  • 19.02.2020 – Der EPD-Start werde frühestens im Sommer stattfinden, teilt das Bundesamt für Gesundheit mit.

  • 15.04.2020 – Die Übergangsfrist des EPDG endet. Der vorgesehene Starttermin wird nicht eingehalten werden.

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