Studie zur Behinderten-Tauglichkeit von Schweizer Websites
Auf den 1. Januar 2004, dem Zeitpunkt des Inkrafttretens des Behindertengleichstellungsgesetztes (BehiG), wird von der Stiftung „Zugang für alle“ in Zusammearbeit mit namics eine Studie über die Behinderten-Tauglichkeit von Schweizer Websites durchgeführt. Das neue Gesetz und seine Verordnung fordern, dass die Information sowie die Kommunikations- und Transaktionsdienstleistungen über das Internet für Sprach-, Seh-, und Hörbehinderte sowie motorisch Behinderte zugänglich sein müssen. Geprüft werden rund sechzig für Sehbehinderte und Blinde relevante Internet-Präsenzen. Die Stichprobe wird sich aus Angeboten der öffentlichen Hand (Bund, Kantone, Städte) sowie einiger Anbieter aus der Privatwirtschaft zusammensetzten. Die Ergebnisse werden im Februar an der Internet Expo 2004 im Rahmen einer Medienkonferenz vorgestellt werden.
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