Mit dem Ja zur E-ID fällt die letzte Ausrede weg
Jahrelang klang es an Konferenzen und Podien zum Thema E-Government sinngemäss immer gleich: Im internationalen Vergleich ist die Schweiz in Verzug, man würde gerne vorwärtsmachen, digitaler werden, mehr wie der Musterknabe Estland – aber ohne E-ID geht das alles nicht. Zu viele Dienstleistungen erforderten eine sichere Identifikation, zu vieles sei rechtlich heikel, zu vieles technisch nicht sauber lösbar. Erst die elektronische Identität, dann der Fortschritt.
Jetzt ist sie also da. Nach einem knappen Volksentscheid ist die politische Grundsatzfrage entschieden: Die staatliche E-ID kommt. Und damit fällt auch das Argument weg, auf das sich Behörden über Jahre hinweg berufen haben. Der zentrale Baustein, der angeblich gefehlt hat, ist beschlossen. Was nun folgt, ist keine Konzeptionsphase mehr, sondern eine Bewährungsprobe.
Denn der Erfolg der E-ID hängt nicht nur davon ab, dass der Bund sie technisch sauber umsetzt, sondern vor allem davon, ob sie im Alltag auch wirklich zum Einsatz kommt. Ähnlich wie beim elektronischen Patienten-, pardon, Gesundheitsdossier zeigt sich auch hier: Technologie allein schafft noch keinen Mehrwert. Entscheidend ist, ob klar wird, wozu ein offizieller elektronischer Identitätsausweis gut sein soll – und welches konkrete Problem er im Alltag löst. Sonst droht ein weiteres digitales Grossprojekt, das viel kostet, nur wenig Nutzen stiftet und vor allem sich selbst verwaltet.
Aus Sicht der Bürgerinnen und Bürger ist der Anspruch eigentlich klar: Die E-ID soll den Behördengang in vielen Fällen durch ein paar Klicks ersetzen. Wohnsitzbestätigungen, Strafregisterauszüge oder andere amtliche Dokumente soll man online beziehen können, ohne persönlich auf einem Amt antanzen oder sich mit Papierkram herumschlagen zu müssen. Darüber hinaus soll die E-ID dazu dienen, Dokumente rechtsgültig zu unterzeichnen, etwa um Bankkonten zu eröffnen, Kredite zu beantragen oder Verträge abzuschliessen, ohne jedes Mal einen Pass scannen oder fotografieren zu müssen. Ein weiterer Use Case besteht darin, dass die E-ID als Altersnachweis beim Kauf von Alkohol und Zigaretten dient – wobei in diesem Fall noch nicht ganz klar ist, ob die Technologie tatsächlich ein Problem löst oder neue schafft.
Diese Anwendungsfälle machen deutlich: Die E-ID ist nicht nur ein Werkzeug für Bürgerinnen und Bürger, sondern auch ein bedeutender Wirtschaftsfaktor. Zuerst und am direktesten profitieren Technologie- und Infrastrukturdienstleister. Für sie ist die E-ID mit ihren Sicherheitsmodulen, Back-End-Systemen und Zertifikatslösungen vor allem ein lukratives Geschäft. Langfristig dürften aber auch jene Unternehmen profitieren, die darauf aufbauend digitale Services anbieten. Eine staatlich anerkannte elektronische Identität senkt KYC-Kosten und beschleunigt Onboarding-Prozesse, zum Beispiel im Finanzwesen oder bei Mobilfunkverträgen. Und der Staat? Er könnte langfristig Verwaltungskosten sparen, wenn digitale Prozesse effizienter werden und der Personalaufwand sinkt. Doch ob dies tatsächlich der Fall sein wird und ob die Einsparungen die Investitionen aufwiegen, muss sich erst noch zeigen.
Mit der Annahme des E-ID-Gesetzes gibt es also keine Ausreden mehr. Wer jahrelang erklärt hat, ohne E-ID gehe es nicht, muss nun zeigen, was mit ihr möglich ist. Der Bund, die Kantone und Gemeinden wie auch die E-ID-Lieferanten aus der Privatwirtschaft stehen unter Zugzwang. Jedenfalls darf die Devise nicht mehr lauten: Es gibt viel zu tun, warten wir’s ab.
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