Access Provider sollen nicht für illegale Inhalte haften
Der Bundesrat hat gestern Mittwoch mitgeteilt, dass sich der Bund bei der Bekämpfung der Netzwerkkriminalität verstärkt engagieren wolle. Zu diesem Zweck will er die strafrechtliche Verantwortlichkeit für illegale Internet-Inhalte speziell regeln und neue Ermittlungsmöglichkeiten auf Bundesebene vorschlagen. Das EJPD wird 2004 entsprechende Vorschläge in die Vernehmlassung schicken. Darin fliessen auch die bisher unter Verschluss gehaltenen Ergebnisse der Expertengruppe "Netzwerkkriminalität" ein, die seit Herbst 2001 untersucht hat, wie Rechtsverletzungen im Internet verhindert oder geahndet werden können. Zudem wurden auch die Ergebnisse der Arbeitsgruppe "Genesis" berücksichtigt, die sich speziell mit Kinderpornografie beschäftigt. Gemäss Medienmitteilung des Bundesrates schlägt die Expertenkommission Netzwerkkriminalität in Anlehnung an die E-Commerce-Richtlinie EU vor, das Strafgesetzbuch (StGB) um eine neue spezielle Regelung der strafrechtlichen Verantwortlichkeit im Internet zu ergänzen. Der Autor und der Content Provider (Inhaltsanbieter) sollen für die von ihnen ausgehenden illegalen Internetinhalte strafrechtlich voll verantwortlich sein. Der Hosting Provider soll für illegale Inhalte nur beschränkt verantwortlich sein, zum Beispiel wenn er von Dritten erhaltene Hinweise auf solche Inhalte nicht an die Strafverfolgungsbehörden weiterleitet. Der Access Provider soll hingegen für die illegal zirkulierenden Inhalte nicht verantwortlich gemacht werden können. Dieser Grundsatz dürfte viele Access Provider aufatmen lassen, denn eine Untersuchungsrichterin des Kantons Waadt hatte bereits eine solche Sperrverfügung entlassen. Das Berufungsgericht hatte diese dann zwar im Mai wegen mangelnder Rechtsgrundlage aufgehoben, die Untersuchungsrichterin hatte jedoch im Juni erneut von den Providern verlangt, die betreffenden ehrverletzenden Sites zu sperren, da sie sich sonst als Mittäter schuldig machten.
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