Änderung der Zugangspreise zum Swisscom-Netz
Die Berechnung der Zugangspreise für die Nutzung des Swisscom-Netzes soll aufgrund der technischen Entwicklung angepasst werden. Die Preisberechnung soll sich nicht mehr nur an den Kosten für einen Neubau des Netzes orientieren.
Die Preise für die Nutzung des Telekomnetzes der Swisscom müssen wegen der technischen Entwicklung angepasst werden, heisst es in einer Mitteilung. Grundsätzlich sollen sich die Zugangspreise wie bisher an den Kosten für den Neubau eines entsprechenden Netzes unter Einsatz moderner Technologien orientieren.
Andere Technologien
Diese Regelung stösst laut Mitteilung aber auf ihre Grenzen, wenn das bestehende Netz nicht auf den gleichen Technologien basiert, die bei einem Neubau eingesetzt würden. Dies ist etwa bei entbündelten Kupferanschlüssen der Fall. Bei einem Neubau würden heutzutage Glasfasern eingesetzt werden.
Anreize für Wartung und Instandhaltung schaffen
Ausserdem mache das Prinzip, sich bei der Preisberechnung auf einen Netzneubau zu stützen, nicht immer Sinn. So würden durch die Vervielfachung von Kabelkanälen unnötige Kosten und Unannehmlichkeiten etwa durch Baustellen entstehen. In Zukunft soll der Preis für deren Mitbenützung nicht anhand der reinen Wiederbeschaffungskosten berechnet werden, sondern an den tatsächlichen Aufwendungen für den langfristigen Substanzerhalt und den bedarfsgerechten Ausbau.
Vermeidung von Preisdiskriminierung
Mit der Revision der Verordnung über die Fernmeldedienste (FDV) ist laut Mitteilung zudem eine Preisuntergrenze für entbündelte Anschlussleitungen geplant. Zudem können die Konkurrenten von Swisscom vorteilhaftere Preise erwirken, wenn es bei einer herkömmlichen Preisberechnung zu diskriminierenden Vorleistungspreisen käme. Die neuen Preisberechnungsregeln sollen gestaffelt über drei Jahre umgesetzt werden.
Moderate Preissenkung
Durch die neuen Regelungen komme es mittelfristig zu einer moderaten Senkung der Zugangspreise. Am Endkundenmarkt wird es dadurch laut Mitteilung aber zu keiner grossen Preisbewegung kommen. Das Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (Uvek) gibt die entsprechende FDV-Revision in Anhörung. Bis zum 21. Juni 2013 können dazu Stellungnahmen eingereicht werden.
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