Bundesrat gibt grünes Licht: Swisscom will Vodafone-Anteile zurückkaufen
Endlich bestätigt Swisscom die Gerüchte der britischen Presse, dass das Unternehmen die Beteiligung Vodafones an Swisscom Mobile zurück kaufen wird. Von der Transaktion verspreche man sich finanzielle Vorteile, eine optimierte Bilanzstruktur und eine verbesserte Position bei der Umsetzung der Strategie, insbesondere bei Konvergenzangeboten, teilt Swisscom mit. Die strategische Partnerschaft mit Vodafone soll auf der Basis einer kommerziellen Vereinbarung weitergeführt werden.
Der britische Telco Vodafone, der seit 2000 mit 25 Prozent an der Swisscom-Mobilfunktochter beteiligt ist, bezahlte damals 4,5 Milliarden Franken für den Swisscom-Mobile-Anteil. Gemäss Observer soll der Anteil heute 1,5 Milliarden britische Pfund (3,5 Milliarden Schweizer Franken) Wert sein.
Der Bundesrat gab nach seiner gestrigen Sitzung grünes Licht für den Rückkauf. Die Swisscom-Gruppe gehe kein Risiko ein, eine solche Transaktion sei nicht vergleichbar mit der Übernahme einer konzernfremden, ausländischen Gesellschaft, so sein Kommentar. Daher soll der Betrag, den Swisscom für die Akquisition aufzuwenden hat, von der Berechnung der Verschuldungsgrenze ausgenommen werden, die in den strategischen Zielen des Bundes festgelegt ist: Swisscom solle auch in Zukunft über genügend Spielraum zur Weiterentwicklung ihrer Geschäfte verfügen, begründet der Bundesrat.
Damit liegt die Verschuldungsgrenze von Swisscom auch nach dem Vodafone-Deal nach wie vor beim anderthalbfachen EBITDA. Dieser soll gemäss Gerüchten noch vor Jahresende abgeschlossen sein.
Der britische Telco Vodafone, der seit 2000 mit 25 Prozent an der Swisscom-Mobilfunktochter beteiligt ist, bezahlte damals 4,5 Milliarden Franken für den Swisscom-Mobile-Anteil. Gemäss Observer soll der Anteil heute 1,5 Milliarden britische Pfund (3,5 Milliarden Schweizer Franken) Wert sein.
Der Bundesrat gab nach seiner gestrigen Sitzung grünes Licht für den Rückkauf. Die Swisscom-Gruppe gehe kein Risiko ein, eine solche Transaktion sei nicht vergleichbar mit der Übernahme einer konzernfremden, ausländischen Gesellschaft, so sein Kommentar. Daher soll der Betrag, den Swisscom für die Akquisition aufzuwenden hat, von der Berechnung der Verschuldungsgrenze ausgenommen werden, die in den strategischen Zielen des Bundes festgelegt ist: Swisscom solle auch in Zukunft über genügend Spielraum zur Weiterentwicklung ihrer Geschäfte verfügen, begründet der Bundesrat.
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