Bundesverwaltung darf vorerst wieder mit Microsoft
Die Bundesverwaltung darf nach dem Zwischenentscheid des Bundesverwaltungsgerichts vom vergangenen Freitag nun vorerst wieder uneingeschränkt Informatikdienstleistungen von Microsoft beziehen. Die Verwaltung riskiert allerdings, dass der umstrittene Vertrag mit Microsoft nachträglich doch noch annulliert werden muss.
Den Zwischenentscheid erachten die Beschwerdeführer trotzdem als Erfolg und wollen weiter an ihren Forderungen festhalten, dass Bundesaufträge dieser Grössenordnung anbieterneutral ausgeschrieben werden müssen. Die Open-Source-Gemeinschaft ist nach wie vor zuversichtlich, dass das Gericht auch in seinem endgültigen Entscheid den Vertrag zwischen Microsoft und der Bundesverwaltung als nichtig erklärt.
Nachdem bekannt wurde, dass die Bundesverwaltung freihändig einen 42-Millionen-Auftrag an Microsoft vergeben hatte, reichte eine Gemeinschaft von 18 Open-Source-Anbietern beim Bundesverwaltungsgericht dagegen Beschwerde ein. Das Gericht veranlasste mit einer superprovisorischen Verfügung den Stopp des umstrittenen Auftrags. Die Verfügung gestattete es der Bundesverwaltung nur noch Leistungen bei Microsoft einzukaufen, die für Aufrechterhaltung der Funktionstauglichkeit der Informatik des Bundes erforderlich sind.
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