Bundesverwaltungsgericht darf eigene IT-Umgebung evaluieren

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von jgr@netzwoche.ch
Das Bundesverwaltungsbericht (BVGer) darf per 2010 eine eigene neue IT-Umgebung evaluieren lassen und muss nicht die gleichen Open-Source-Produkte wie das Lausanner Bundesgericht verwenden. Dies geht aus einem Artikel der NZZ hervor. Der Entscheid des BVGer, sich von der Informatik des Bundesgerichtes zu trennen, hatte für einigen Wirbel gesorgt, da eine Informatik aus einem Guss gefordert worden war. Das BVGer war vor allem mit den Eigenentwicklungen des Bundesgerichtes wie dem Dossierverwaltungsprogramm DossPlus sowie der Archiv-Software Archiweb, aber auch mit StarOffice, Evolution sowie dem Nautilus-Dateimanager unzufrieden und wollte statt diesen Programmen lieber Microsoft-Produkte einsetzen. Eine gemeinsame Arbeitsgruppe der Geschäftsprüfungs- und der Finanzkommission von National- und Ständerat hat gemäss NZZ nun festgestellt, dass eine Informatik aus einem Guss nie gefordert worden sei, sondern es lediglich um das Vermeiden von Doppelspurigkeiten und den sparsamen Umgang mit den Finanzen gegangen sei. Somit kann das BVGer selber entscheiden, welche Software es ab 2010 in seinem neuen Sitz in St.Gallen verwenden will.